This is a digital copy of a book that was preserved for generations on library shelves before it was carefully scanned by Google as part of a project to make the world's books discoverable online.
It has survived long enough for the Copyright to expire and the book to enter the public domain. A public domain book is one that was never subject to Copyright or whose legal Copyright term has expired. Whether a book is in the public domain may vary country to country. Public domain books are our gateways to the past, representing a wealth of history, culture and knowledge that 's often difficult to discover.
Marks, notations and other marginalia present in the original volume will appear in this file - a reminder of this book's long journey from the publisher to a library and finally to you.
Usage guidelines
Google is proud to partner with libraries to digitize public domain materials and make them widely accessible. Public domain books belong to the public and we are merely their custodians. Nevertheless, this work is expensive, so in order to keep providing this resource, we have taken Steps to prevent abuse by commercial parties, including placing technical restrictions on automated querying.
We also ask that you:
+ Make non-commercial use of the file s We designed Google Book Search for use by individuals, and we request that you use these files for personal, non-commercial purposes.
+ Refrain from automated querying Do not send automated queries of any sort to Google's System: If you are conducting research on machine translation, optical character recognition or other areas where access to a large amount of text is helpful, please contact us. We encourage the use of public domain materials for these purposes and may be able to help.
+ Maintain attribution The Google "watermark" you see on each file is essential for informing people about this project and helping them find additional materials through Google Book Search. Please do not remove it.
+ Keep it legal Whatever your use, remember that you are responsible for ensuring that what you are doing is legal. Do not assume that just because we believe a book is in the public domain for users in the United States, that the work is also in the public domain for users in other countries. Whether a book is still in Copyright varies from country to country, and we can't off er guidance on whether any specific use of any specific book is allowed. Please do not assume that a book's appearance in Google Book Search means it can be used in any manner any where in the world. Copyright infringement liability can be quite severe.
About Google Book Search
Google's mission is to organize the world's Information and to make it universally accessible and useful. Google Book Search helps readers discover the world's books white helping authors and publishers reach new audiences. You can search through the füll text of this book on the web
at|http : //books . google . com/
Digitized by
/
;vvc\L\\
' "D^giby^aÖOgle
\
/
Digitized by
Digitized by
Digitized by
(
i
QUELLEN UND ERÖRTERUNGEN
ZUR
BAYERISCHEN UND DEUTSCHEN GESCHICHTE.
— NEUE FOLGE, ERSTER BAND. "
ANDREAS VON REGENSBURG,
' SÄMTLICHE WERKE.
HERAUSGEGEBEN VON
GEORG LEIDINGER.
MÜNCHEN.
M. RIEGER'SCHE UNIVERSITÄTS- BUCHHANDLUNG.
((}. HI MM ER.) ,
1908.
/■ // Digitizedby Google
Verlag Her M. IW"^^^^ OniT.-Bncliliaiiilliiiig (6. Himer) Mllnclicii. Die Augsburger Allianz von 1686.
Von Richard Fetter. 8«. 1893. 6 Jk
Geschichte der Burggrafen von Regensburg.
Von Manfred Mayer. 8'. 1883. 3 JC
Der Reichstag zu Regensbai^ im Jahre 1608.
Von H. Frhr. von Egioff stein. 8^ 1886. 8 Jk
Fürstabt Balthasar von Dermbaeh
und die kathoUsche Restauration im Hoefastifte Fulda.
Von H. Frhr. von Egioffttein. 8'. 1890. 3 Jü
Wolf Dietrioh von RaittenaUi
Brabisohof von Salzburg.
Von K. Mayr-Oeitinger.
8». 1886. Preis bJH
Der Ursprung des 30jährigen Krieges.
I. Band: Der Kampf um Donau wtfrth*
Von F. Stieve. S\ 1873. Preis 12 Jk
Die Reicbsstailt Eanflieiiniii nnd ilie liaier. RestanrationspoM.
Ein Beitrag zur Vorgeschichte des 3(^ ährigen Krieges.
Von F. Stieve.
8«. 1870. Preis 2 JL
Das kirchliche Polizeiregiment in Bayern unter Maximilian I.
1696-1661. Von F. Stieve.
8«. 1876. Preis 1 JK 20 ^.
Kaiser Maximilian II.
und der
Kompromisskatliolizisraus
von
Otto Helmut Hopfen.
gr. 8^ 1895. Preis 12 J6
Die bayerische Politik
im ersten Jahrzehnt Herzog Albrechts V. von Bayern.
1660—1660.
Von Walter Qötz. 8«. 1896. Pmis 2 M
Digitized by
Digitizedby Google >
QUELLEN UND ERÖRTERMGEN
ZUR
BAYERISCHEN UND DEUTSCHEN GESCHICHTE.
NEUE FOLGE, ERSTER BAND.
AUF VERANLASSUNG LTND MIT UNTERSTÜTZUNG SEINER MAJESTÄT DES KÖNIGS VON BAYERN HERAUSGEGEBEN DURCH DIE HISTO- RISCHE KOMMISSION BEI DER KÖNIGLICHEN AKADEMIE DER
^\^SSENSCHAFTEN.
MÜNCHEN.
R I E G E R ' SCHE UNI VBRSITÄTS - B ÜCHHANDLUNG. (6. HIMMER.)
1903.
Digitized by
ANDBEAS VON REGENSBUEG,
SÄMTLICHE WERKE.
HERAUSGEGEBEN
VON
G£ORG LEIDINGER.
AUF VERANLASSUNG UND MIT ÜNTEKSTÜTZUNG SEINER MAJESTÄT DES KÖNIGS VON BAYERN HERAUSGEGEBEN DURCH DIE HISTO- RISCHE KOMMISSION BEI DER KÖNIGLICHEN AKADEMIE DER
WISSENSCHAFTEN.
MÜNCHEN.
M. BIEGE R'SCHE ÜNIVERSITÄTS- BÜCHHANDLUNG. (G. HIMMER.)
1903.
Digitized by
19615A
Digitized by
Vorwort.
In ihrer 40. Plenarversammlung am 27. Mai 1899 bat die Münchner Historische Kommission beschlossen, ein neues speziell der Geschichte Bayerns gewidmetes Unternehmen in Angriff zu nehmen.
Professor y. Riezler hatte in der bezeichneten Sitzung den Antrag eingebracht, es möchte die im Jahre 1864 sistierte Veröffentlichung von „Quellen und Erörterungen zur bayerischen und deutschen Oeschichte^^ wieder aufgenommen werden, und zwar in der Weise, dass die „Neue Folge^^ sowohl Urkunden- sammlangen als auch andere namhafte Quellen zur bayerischen Geschichte enthalten sollte.
Der unterzeichnete Sekretär der Historischen Kommission hatte beantragt, es möchten die bayerischen Landeschroniken aus dem 15. und 16. Jahrhundert, deren Verfasser gemeinhin als Vorläufer Ayentins bezeichnet werden, Andreas von Begens- bürg, Ebran von Wildenberg, Ulrich Ftietrer, Veit Ampeck etc., herausgegeben werden.
Es wurde nun von der Kommission beschlossen, die beiden Anträge in der Weise zu vereinigen, dass auch die bayerischen Chroniken in die „Quellen und Erörterungen^^ aufgenommen werden sollen.
Im Allgemeinen soll für das neue Unternehmen an folgenden leitenden Grundsätzen festgehalten werden.
Es sind nur solche bayerische Quellen aufzunehmen, deren Veröffentlichung in den Monumenta Germaniae historica
^<m
■-DfgitizepyOoOgle
nicht oder nicht so bald zu erwarten steht und die entweder durch ihr hohes Alter oder durch ihre Bedeutung auch für die deutsche Geschichte oder für die allgemeine Rechts- oder Wirtschaftsgeschichte hervorragenden Wert besitzen. Die Ab- teilungen Scriptores und Diplomata sollen nicht als solche unterschieden werden, wie dies auch bei der älteren Serie der „Quellen und Erörterungen^^ nicht geschah. Nach welchen Gesichtspunkten die Abgrenzung des urkundlichen Stoffes gegenüber dem in den Monumenta Boica zu edierenden vor- genommen werden soll, wird im Vorwort zum demnächst erscheinenden ersten Urkundenband' des Näheren dargelegt werden.
Die Oberleitung wurde den beiden Antragstellern über- tragen. Mit Bearbeitung des urkundlichen Materials wurde ein eigener Hilfsarbeiter, der geprüfte Lehramtskandidat Dr. Theodor Bitterauf, betraut Die Reihe der Scriptores sollte mit den Schriften des Andreas von Regensburg eröffnet werden; die Herausgabe wurde dem Sekretär der Münchner Hof- und Staatsbibliothek, Dr. Oeorg Leidinger, der sich schon seit längerer Zeit mit kritischer Feststellung des Textes der genannten Chroniken beschäftigt hatte, übertragen.
Nach vierjähriger Arbeit ist Dr. Leidinger in der Lage, die fertiggestellte Sammlung der gesamten Werke des Andreas der Öffentlichkeit zu übergeben. Die nächsten Bände werden die Chroniken des Ritters Hans Ebran von Wildenberg, des Münchner Malers Ulrich Füetrer und des Landshuter Pfarrers Veit Arnpeck umfassen ; in die Herausgabe werden sich Gymnasial- professor Dr. Friedrich Roth in Augsburg, Gymnasialprofessor Dr. Reinhold Spiller in Frauenfeld (Schweiz) und Bibliothek- sekretär Dr. Georg Leidinger in München teilen.
Heigel.
Digitized by
Inhalts -Verzeichnis.
Seite
Vorwort Inhalts-Verzeicbnis.
Einleitung I
Verzeichnis der abgekürzt citierten Werke CXIX
Chronica pontificum et imperatorum Bomanoram .^ 1
Oondlinm Constantiense 159
Concilium provinciale 287
Diarium sexennale 301
Chronica Husitarum 343
Fortsetzung der Chronica pontificum et imperatorum Romanorum 461
Chronica de principibus terrae Bavarorum 503
Fortsetzung der Chronica de principibus terrae Bavarorum . . . 565
Chronik von den Fürsten zu Bayern 589
Dialogus de baeresi bohemica . . 657 Compendium de condicione civitatis Batisponensis et de diversis
haereticis 693
Anhang 700
Glossar zur Chronik von den Fürsten zu Bayern 716
Orts- und Personen- Verzeichnis 724
Nachträge und Berichtigungen 753
Digitized by
Digitized by
Einleitung.
Haec diligenter et aocurate Andreas Beginoburgensis literis et memoriae com- mendavit.
Aventinus, Annales VII, 24.
Im Augustinerstifte zu St. Mang „am Fuss der Brücke** zu Regensburg, in dem heutigen Stadtambof, lebte uud wirkte zu Anfang des 15. Jahrhunderts der Chorherr Andreas, den man längst nicht anders als kurz Andreas von Regensburg zu nennen gewohnt ist. Man verdankt seinem Fleisse eine Anzahl von Geschichtswerken, die hauptsächlich für die Geschichte Bayerns von unvergänglichem Werte sind. Mag man auch den Lokalstolz der Regensburger Bürger, die den Augustiner- chorherm, wie Aventin berichtet, ihren Livius nannten, über- trieben finden, soviel ist sicher, dass die Werke, die Andreas schuf, einer längst als Bedürfnis erkannten Gesamtausgabe wert sind.
Einfach und ruhig scheint das Leben des Andreas dahin- geflossen zu sein. Was wir darüber wissen, schöpfen wir allein aus seinen Werken. Er nennt sich nie anders als Andreas, ^ und es ist nicht zu ermitteln, ob er einen Zunamen, und welchen, gehabt hat. Wann und wo er geboren wurde, können wir nur vermuten. Dass er ein Bayer war, ist jedenfalls sicher. ^
^ Der Name Johannes Andreas, unter dem bei Potthast, Bibl. bist, med. aevi 1 ', 656 des Andreas Chr. Hus. besprochen wird, ist durch einen Irrtum Höflers veranlasst worden; vgl. unten S. 415, Anm. 7. Ein ähn- licher Irrtum in der Bibliotheca USenbach. manuscripta 2, 46 scheint nur Eobolt, Baier. Gelehrtenlexikon S. 41 zu der Ansicht geführt zu haben, dass Andreas „mit seinem Vornamen Johannes geheissen'^ habe.
' Die phantastischen Versuche, ihn zum Italiener, Franzosen und Böhmen zu stempeln (Aretin, Lit. Handbuch f. d. baier. Gesch. 1, 138), sind längst abgethan (zuletzt von Wahl S. 2). Hauptsächlich mit An- dreas von Deutsch-Brod wird er hofifentlich nicht mehr vei-wechselt werden.
Quellen und Broertenuigen N. F. I. I
Digitized by
— II --
Die erste bestimmte Nachricht über ihn (unten S. 572, 28; vgl. S. 573, Anm. 1) meldet, dass er zu Straubing die Schulen besuchte.^ Das scheint 1393 oder kurz darnach gewesen zu sein. Auch aus einer zweiten Angabe (unten S. 116,19 und 558,16) ist zu entnehmen, dass er seine frühe Jugend ganz oder teilweise in Straubing zubrachte. ^ Vielleicht ist er auch dort geboren. Im Jahre 1401 trat Andreas ins Kloster ein (vgl. unten S. 568,5).^ Die Priester- weihe erhielt er in der Pfingstwoche des Jahres 1405 zu Eichstätt (S. 3, 20). Bis zu seinem Lebensende scheint Andreas ßegensburg wohl nur selten verlassen zu haben. Ein einziges Mal finden wir ihn in Straubing, wo er, mit einer Sendung für eine Angelegenheit seines Stiftes betraut, Audienz bei Herzog Ernst von München hat (S. 574,23flf.). In stiller Klosterzelle reifte in ihm schon früh die Absicht, geschicht- liche Aufzeichnungen zu machen.
Schon von der Zeit an, da er zum Priester geweiht wurde (1405), schreibt er nach eigener Aussage (S. 3, 19) die Ereignisse der Zeit auf. Von diesem Zeitpunkt an haben wir also im Grossen und Ganzen seine Mitteilungen als zeit- genössische zu betrachten. Wir dürfen wohl annehmen, dass die Aufzeichnung schon damals etwa in ähnlicher Form erfolgte, wie sie für die Jahre 1422—1427 in seinem uns erhalten gebliebenen Notizbuch erscheint. Die Chroniken selbst sind auf Grund jener Notizen erst ausgearbeitet.
Es war nur natürlich, dass ein so gewaltiges Zeitereignis wie das Konstanzer Konzil einen Mann, der schon längst bescheidene geschichtliche Aufschreibungen fertigte, zu besonderer Thätigkeit als Geschichtschreiber anspornen musste. Mit rührenden Worten schildert Andreas (S. 136, 32flf.), wie er beabsichtigte, auch unter Schwierigkeiten persönlich zum Konzil sich zu begeben, wie aber seine beschränkten Verhältnisse nicht ge-
^ StraubiDg hatte damals schon städtische Schulen; vgl. Kolb, Gesch. d. Unterrichts-Anstalten der Stadt Straubing S. 7.
^ Bei dem grossen Straubinger Brande 1393 (diese Jahresangabe des Andreas dürfte andern Nachrichten — Sieghart 1,187 — gegenüber richtig sein) widerfuhr einem Straubinger Bürger ein Wunder. Andreas nennt seinen Namen, Jordan Uz, und bezeichnet ihn als civis quidam annosus, quem et ego vidi. Wenn jener zu Zeiten des Brandes schon bejahrt war, wird dieses quem et ego vidi sich auf nicht viel spätere Zeit beziehen können und bezeugt somit Andreas' Aufenthalt zu Straubing ähnlich wie die andere Stelle für die Zeit von oder kurz nach 1393.
' Bisher hat man überall angenommen, Andreas sei 1410 ins Kloster eingetreten, wie es in der Druckausgabe bei Freher S. 107 zu lesen ist. Allein in sämtlichen Hss. findet sich an jener Stelle die Zahl 1401, und die Ziffer 1410 bei Freher dürfte durch einen Druckfehler entstanden sein.
Digitized by
- m -
statteten, die Absicht in die That umzusetzen. So musste er sein ausgesprochenes Vorhaben, die Ereignisse des Konzils der Nachwelt zu überliefern (S. 161,6: Concilium Constanciense, quod principaliter scribere proposui), fern von dem Schauplatz der grossen Begebenheiten zu verwirklichen trachten. Mit glühendem Eifer macht er sich ans Werk. In sieben Büchern liegt sein Concilium Constantiense vor uns, ein achtungs- würdiges Sammelwerk.
Ehe Andreas aber dies Werk in der Form zusammen- schrieb, wie er es hinterliess, brachte er ein anderes Werk zum Abschluss, eine Chronik der Päpste und Kaiser und der Kegensburger Bischöfe, deren Ausarbeitung nicht minderen Fleiss erforderte wie die Sammlung der Konstanzer Konzils- akten. Diese Chronica summorum pontificum et imperatorum Komanorum ist von allen seinen Werken handschriftlich am meisten verbreitet worden. Sie ist eine acht mittelalterliche Chronik. In der Form ahmte sie die alte Martinianische Chronik mit ihren nebeneinanderlaufenden paginae der römischen Päpste und Kaiser nach und reihte — bald in die eine, bald in die andere pagina — dazwischen noch die Regensburger Bischöfe ein. Vor jedem Abschnitt sind Jahr des Eegierungs- beginnes, Ordnungsziffer (S. 10, 3), Name und ßegierungs- dauer der einzelnen Päpste und Kaiser in rotem Doppelkreis (S. 4,3) eingetragen, die der nicht anerkannten Päpste und Kaiser in schwarzen und meist einfachen Kreisen (S. 4,5); die schwarzen Doppelkreise, in denen jene Angaben über die ßegensburger Bischöfe gemacht sind, sind unten nicht ge- schlossen (S. 10,35). Dieser scholastischen Form entspricht die Zusammensetzung des Inhalts als Ergebnis reiner Quellen- . kompilation. Dabei trennt Andreas selbst (S. 3, 26): bis zu defa Zeiten des Papstes Johann XXII. und Kaiser Ludwigs des Bayern (wir können hinzufügen: noch Karls IV.) habe er die Chroniken der Alten ausgeschrieben — exfloravi, sagt er bezeichnend, — das Uebrige aber habe er teils aus verschiedenen Quellen gesammelt, teils von glaubwürdigen Männern sich berichten lassen. Diese Ausgabe lässt schon äusserlich erkennen, wie viel Andreas seinen Quellen, so weit sie uns bekannt sind, entnommen hat. Die Teile, in denen Andreas als Zeitgenosse berichtet, sind der Form nach noch von -den alten Quellen beherrscht. Die älteren Teile sind uns von Wert, soweit sie sich auf uns unbekannte Quellen stützen, die späteren sehr schätzbar, wenn auch nicht so wertvoll wie andere in jenen Zeiten geschriebene Geschichtswerke. Am 19. Januar 1422
Digitized by
- IV -
schloss Andreas die pagina imperatorum, zwei Tage darauf, am 21., die ganze Chr. ab (S. 155,11; 158,1), nachdem er an ihrer Herstellung besonders in den Jahren 1420 (S. 38,33) und 1421 (S. 29,35; 90,19) gearbeitet zu haben scheint, wobei die Arbeit, wie man aus den eben genannten Stellen sieht, nicht in streng zeitlicher Folge fortschritt, sondern ein Teil früher, ein anderer später ausgearbeitet wurde. Die Vor- rede scheint nach Vollendung des Ganzen geschrieben zu sein. Wie Andreas die Chr. im Jahr 1422 abgeschlossen hat, liegt sie noch vor. Aenderungen im Text selbst machte er nicht mehr, und alle die Aeusserungen, die sich auf die Zeit der Niederschrift beziehen und ^ in denen von damals aus manch- mal Hoffnungen oder Befürchtungen für die Zukunft ausge- drückt sind, sind unverändert erhalten. Nur eine Reihe von Zusätzen am Rand oder auf Zetteln wurde von ihm jenem Exemplar einverleibt, von dem die Hss. der Gruppe B ab- stammen. Wie er endlich sich veranlasst sah, später noch eine Fortsetzung der Chr. anzufügen, erklärt er selbst in den ein- leitenden Worten zu dieser Fortsetzung.
Noch im Jahre 1422 fertigte Andreas aus seiner A. Chr. einen Auszug,^ ein Compendium de condicione civitatis Ratisponensis et de diversis haereticis, welches er dem Bischof Johann von Regensburg überreichte. Veranlassung dazu bot ihm die in jenem Jahr erfolgte Ausschreibung eines Reichs- tages nach Regensburg auf den 31. Mai, dann 1. Juli, der schliesslich allerdings nicht dort, sondern von Ende Juli ab in Nürnberg stattfand. Das demnach in der ersten Hälfte des Jahres 1422 verfasste Compendium ist für uns nahezu wertlos, da es, von wenigen Stellen abgesehen, nur Auszüge aus der A. Chr. enthält, und zwar solche Abschnitte, die sich auf Regensburg, auf Konzilien, auf Häresieen und Häretiker, sowie auf Böhmen beziehen. Der Chronist verfolgte anscheinend die Absicht, den Bischof mit historischem Stoff für die bevor- stehenden Reichstagsverhandlungen zu versehen, die sich haupt- sächlich auf die Frage der Bekämpfung der böhmischen Ketzer erstrecken sollten: daher die etwas sonderbare Zusammenstellung des Inhalts.
Nach Vollendung der A. Chr. im Januar 1422 arbeitete Andreas das Sammelwerk des Concilium Constantiense aus. Die Materialien hiezu hatte er zum grossen Teil wahrscheinlich schon während des Konzils gesammelt, „wann er sie erhalten
* Nicht umgekehrt reihte er das Compendium in die A. Chr. ein, wie Oefele 1,2 u. 10 meinte.
Digitized by
— V —
konnte, bei den verschiedensten Leuten" (S. 161, 19). Gerade die Ausarbeitung seiner allgemeinen Chronik bewog ihn dazu, den gesammelten Stoff in einem Ganzen, in einer gewissen Form der Nachwelt (S. 161,7) zu überliefern. Es liegt ihm ferne, in abgerundeter und vollständiger Darstellung die Begebenheiten auf dem Konzil zu schildern ; das überlässt und empfiehlt er „den Weisen, die dem Konzile beigewohnt haben" (S. 161,21). Aber er hat eine grosse Zahl von Urkunden und Aktenstücken gesammelt, damit aus ihnen die Nachkommen die Thaten des Konzils erkennen mögen. Er legt sieben verschiedene Abteilungen an und reiht die einzelnen gesammelten Schriftstücke in diese ein in der Reihe, wie sie ihm zugänglich wurden. Darum bittet er auch (S. 161, 17), die mangelnde zeitliche Ordnung zu entschuldigen. Als dann das Ganze in der Hauptsache zusammengeschrieben war, blieb je am Ende der einzelnen Abteilungen Baum für spätere Nachträge, die auch als solche kenntlich sind. Andreas kann nicht zu den „Konzilschronisten" gerechnet werden. Sein Concilium Con- stantiense ist nur eine jener vielen zur Zeit des Konstanzer und noch mehr des Baseler Konzils angelegten Aktensammlungen, wie sie damals, man möchte fast sagen, in Mode kamen und in allen namhaften Bibliotheken zu finden sind. Aber sie ist eine der bedeutendsten und wichtigsten solcher Sammlungen, einmal durch die Fülle des gesammelten Stoffes, dann durch die Sorgfalt, die der Sammler auf seine Abschriften verwendete. Der erste von den sieben Teilen enthält 58 Schriftstücke, die Andreas als Briefe verschiedener, nicht bloss zeitgenössischer, sondern auch früher lebender Personen bezeichnet; sie scheinen die Vorgeschichte des Konzils beleuchten zu sollen. Uns interessieren darunter besonders: 1,7 als wichtig zur Geschichte des Schismas in den Gebieten der oberpfalzischen Witteisbacher und 1,26 als ein eigenartiges Pamphlet, des Neuabdruckes bedürftig. Der 2. Teil giebt ebenfalls in der Absicht, die Vorgeschichte des Konstanzer Konzils dadurch zu erläutern, recht beachtenswerte Aktenstücke über das Konzil zu Pisa, darunter eine bisher unbekannte Darstellung über die Eröffnung desselben. Dieser Teil bricht mit dem 11. Kap. unvollständig ab, da Andreas zur Behandlung des Konstanzer Konzils eilt (S. 194, 12), dessen Geschichte zunächst ein dritter, Avisamenta, Gutachten und Vorschläge, enthaltender Teil mit 19 Kap. gewidmet ist Der folgende 4. Teil enthält alsdann in 21 Kap. die Acta concilii, offizielle und nichtoffizielle Sitzungsprotokolle, die Texte der Konzilsdekrete, die auch in andern ähnlichen
Digitized by
- VI -
Sammlungen sich finden, und andere Urkk. Darunter ist besonders das Stück 4, 18, das für die Geschichte der Wahl des Papstes Martin V. wichtig ist, hervorzuheben. Der 5. Teil enthält 10 Sermones, von denen einzelne eher als Briefe denn als Eeden oder Predigten zu bezeichnen sind. Wichtig ist von den ersteren besonders 5,3. Von den letzteren wurden 2 Predigten des Konzilsgesandten der Wiener Universität, Peter von Pulka, die mehr polemischen als historischen Wert haben und sich vielleicht gelegentlich der wünschenswerten Untersuchung des Anteils der Wiener Universität am Konstanzer Konzil zur Veröffentlichung eignen, nicht abgedruckt, abgesehen von ein paar kulturhistorisch interessanten Stellen daraus. Der 6. textlich sehr umfangreiche Teil besteht aus 9 Traktaten verschiedener Verfasser, von denen 6, 6 und 6, 8 zu neuen Untersuchungen anregen dürften. Alle Aktenstücke und Urkk., die Andreas in den bisherigen 6 Abteilungen nicht einreihen konnte, noch 21 Nummern, fasst er in einer 7. als Supple- menta zusammen. Aus diesem Teil haben besonders die RTA. reichen Gewinn gezogen. Die späteste Urkunde der Sammlung ist 1,58 vom 22. Febr. 1422 am Schluss des ersten Teils; am 4. Mai 1423 schreibt Andreas die Glossen zu 7, 2, am 6. Febr. 1426 den Traktat 6, 9 am Schluss des sechsten Teils ; sein dem Traktat 6, 8 beigegebener Brief an den Wiener Universitätsprofessor Nikolaus von Dinkelsbühl trägt das Datum des 29. Juli 1427. Man sieht daraus, wie Andreas noch Jahre lang bemüht ist, die Sammlung, die der Hauptsache nach schon zu den Zeiten des Konzils angelegt war, zu ergänzen und zu berichtigen.
An die grosse Aktensammlung zum Konstanzer Konzil schliesst sich eine kleine über das Salzburger Provinzialkonzil vom J. 1418 und die ßegensburger Diözesansynode von 1419. Diese Stücke kann man noch als zum 7. Teil des Conc. Const, den Supplementa, gehörig erachten, obwohl ich sie für eine eigene Sammlung halte. Sie enthält manche beachtenswerte Züge zur Geschichte der Nachwirkung des Konstanzer Konzils auf die innerkirchlichen Verhältnisse Deutschlands. Andreas scheint diese kleine Aktensammlung ziemlich gleichzeitig angelegt zu haben; denn schon in der A. Chr. verweist er an einer Stelle (S. 132,20), die Ende 1421 geschrieben sein dürfte, auf sie mit den Worten: sicut alibi lacius scripsi.
Was aber in den Hss. ohne merkliche Trennung an das Eegensburger Provinzialkonzil sich anschUesst, die Schilderung der Husitenkriege bis zum J. 1429, ist sicherlich als ein
Digitized by
— VII —
besonderes Werk zu bezeichnen. Ohne auffallende Ueber- schrift reihen sich plötzlich Kapitel an Kapitel, die nicht mehr auf dem Schauplatz des Konzils spielen und schon deswegen nicht zum Conc. Const. gehören können, weil die Disposition letzteren Werkes in seiner Einleitung deutlich ausgesprochen ist Mit dem Konzil aber hat der nun behandelte Stoff nichts zu thun, wollte man auch den Titel der letzten Abteilung des Conc. Const.: Supplementa, noch so weit fassen. In der Ein- leitung zur Forts, der A. Chr. (S. 463,4) trennt denn auch Andreas selbst das Conc. Const. von den darauffolgenden Teilen, die er mit quedam chronica et presertim materia Hussitarum bezeichnet. Ausser dieser einen Stelle ist uns kein wörtlicher Anhaltspunkt gegeben, wie Andreas jene Teile seiner Aufzeichnungen betitelt hat oder haben wollte. Wir werden aber kaum Unrecht thun, wenn wir sie auf Grund jener Stelle mit Chronica Husitarum bezeichnen. Die Husitenchronik ist des Andreas reifstes und bestes Werk; er erscheint darin als zwar bescheidener, aber würdiger zeit- geschichtlicher Schriftsteller.
Andreas hatte sie begonnen, noch bevor er seine A. Chr. vollendet hatte; denn an Stellen der letzteren, die Ende 1421 niedergeschrieben sein dürften, verweist er bereits auf sie als auf ein anderes Werk, wo er die betr. Ereignisse ausführlicher beschrieben habe (S. 133,15 bezieht sich auf Nr. 7 der Chr. Hus., S. 150, 14 auf deren Nr. 15, S. 154, 11 auf Nr. 1 und 5). Wo er in der A. Chr. von der fast erfolglosen Kreuzzugspredigt des Kardinallegaten Branda im J. 1421 spricht (S. 156, 22), sagt er: de quo alias lacius scribere cepi. Die Stelle, auf die sich diese jedenfalls kurz vor dem 21. Jan. 1422 (vgl. S. 158, 1) geschriebenen Worte beziehen, findet sich in Nr. 15 (S. 369) der Chr. Hus. Diese Teile der letzteren sind also nicht sehr lange nach den Ereignissen niedergeschrieben und darum besonders schätzbar. Der Schluss von Nr. 41 ist am 23. Mai 1423 geschrieben. In ziemlich eingehaltener zeit- licher Reihenfolge schliesst sich Erzählung an Urkunde und umgekehrt Mit Eecht lässt Palacky (1,IX) der „Zahl und Wichtigkeit" der von Andreas in den Text eingereihten Urkk. warme Anerkennung zu teil werden und hebt als besonders bemerkenswert hervor, dass Andreas diese seine Quellen nicht ohne Kritik (man vgl. z. B. S. 415, Iflf.) aufnahm. In dieser Ausgabe sind zum erstenmal die beiden Fredigten gedruckt, die der gelehrte Provinzial der Augustinereremiten in Regens- burg, Dr. Berthold Puchhauser, bei den Verbrennungen zweier
Digitized by
- VIII —
wegen husitischer Ketzerei zum Tode verurteilter Priester zu Regensburg hielt (Nr. 8 und 37): lehrreiche Quellen zur Geschichte der Nachwirkung des Konstanzer Konzils. Für die hochinteressante Nr. 28 hat man bisher Andreas selbst als Verfasser betrachtet; ich bin (S. 37i), Anm. 1) gegenteiliger Ansicht. Dagegen schreibe ich ihm das Stück Nr. 74 zu, mit dem er sich in die politischen Ereignisse der Zeit ein- mischt. Nr. 69 — 7ö sind nur durch Andreas erhalten. Da die Chr. Hus. mit ihren ürkk. bis 1429 reicht, Andreas aber in der Einleitung zur Forts, der A. Chr. davon spricht (S. 463,6), dass er die Chr. Hus. bis 1428 geschrieben habe, dürfte zu schliessen sein, dass letztere Worte 1428 nieder- geschrieben sind und also die Forts, der A. Chr. damals begonnen wurde. Der Chr. Hus. fügte Andreas alsdann noch 1429 einzelne Stücke hinzu.
Für den grössten Teil der Zeit, deren Ereignisse in der Husitenchronik geschildert werden, sind durch ein günstiges Geschick Aufzeichnungen des Andreas erhalten geblieben, die als unmittelbarste Niederschrift seiner Beobachtungen den genauesten Einblick in seine Arbeitsweise gestatten. Wie später Aventin in seinen Adversarien-Bänden, so scheint auch Andreas Notizbücher angelegt zu haben, in die er ab- und niederschrieb, was ihm wichtig schien. Einer dieser Bände ist der heutige cod. lat. 903 der k. Hof- und Staatsbibliothek München. Die unten gegebene Inhaltsübersicht lässt erkennen, wie vielseitige literarische Neigungen Andreas besass. Neben dem nur durch diese eine Abschrift des Andreas erhaltenen sehr schätzbaren Chronicon de ducibus Bavariae sind uns aus dem reichen Inhalt des Notizbuches sehr wertvoll die Blätter, deren Inhalt Oefele als Diarium sexennale bezeichnet hat. Es sind tagebuchartige Aufzeichnungen über die Zeitereignisse von 1422 — 1427. Viele darunter sind wohl unter dem frischen Eindruck einer kurz vorher in Regensburg eingetroflFenen Nachricht niedergeschrieben, in anderen berichtet Andreas über selbstgeschaute und selbsterlebte Ereignisse, wieder in anderen von Dingen, die er aus dem Munde von Gefolgs- personen fürstlicher durch Regensburg durchreisender Herren erfahren hatte. Ueber jede Seite ist die Jahrzahl geschrieben; darunter wurden dann die einzelnen Notizen eingetragen, wohl zu sehr verschiedenen Zeiten, wie dem Sammler gerade die Nachrichten zugingen. Zu den eingeschriebenen Notizen wurden öfter auch noch spätere Nachträge hinzugeschrieben. Ist Andreas bei Dingen, denen er zeitlich und örtlich ferner
Digitized by
— IX —
steht, manchmal auch falsch und schlecht unterrichtet, so sind doch die Angaben über das, was er sah und hörte, sehr gewissenhaft. Seine Tagesangaben sind sehr zuverlässig, und die Ealenderkontrole, besonders bei doppelter Bezeichnung des Tages, ergibt nur in verschwindend wenigen Fällen Unrichtig- keiten. Das Diar. ist Grundlage der Chr. Hus. Die in dem ersteren gesammelten Stoffe werden — allerdings nicht alle — in der letzteren verarbeitet. Für die Schätzung des Wertes der Chr. Hus: ist die Thatsache von Wichtigkeit, dass diese Bearbeitung zeitlich nicht viel später als die Sammlung des Stoffes selbst erfolgte; man vgl. besonders den Schluss je der Nr. 41 und 42 der Chr. Hus. mit den entsprechenden Stellen S. 307, 5 ff.; dazu S. 410,16 = S. 308,24.
Während also die Zeitereignisse in ziemlich gleichzeitiger Niederschrift in einem Bande gesammelt, in einem andern zu einem Geschichtswerk bearbeitet wurden, war noch ein anderes Werk des fleissigen Andreas entstanden, durch welches bis jetzt hauptsächlich seine Stellung in der Literaturgeschichte bestimmt wurde, obwohl dies Werk weit unter der eben be- sprochenen Husitenchronik steht. Längst hatte sich der Ruf des Begularkanonikers Andreas von St. Mang als Geschicht- schreibers verbreitet. Auch die Aufmerksamkeit des Herzogs Ludwig von Bayem-Ingolstadt richtete sich auf ihn. Andreas fertigte dem Herzog — ob in dessen Auftrag oder aus eigenem Antrieb, ist nicht zu erkennen — einen Stammbaum der wittelsbachischen Fürsten vom ersten Herzog Otto bis zu den Zeiten Ludwigs selbst (vgl. S. 329,18; 506,14; 527,7). Den Stammbaum überreichte er dem Herzog, als dieser 1425 oder kurz vorher zu Regensburg weilte. Leider ist diese kleine Arbeit des Andreas verloren gegangen. Sie scheint dem Herzog, dem bei seinen Streitigkeiten mit seinen wittels- bachischen Verwandten ein derartiges genealogisches Hilfs- mittel von Wert sein mochte, gefallen zu haben. Ein reiches Geschenk lohnte den Verfasser.
Ausserdem aber beauftragte der Herzog nun Andreas damit, eine Chronik der bayerischen Fürsten zu schreiben. Es wird immer ein hoher Ruhm des bayerischen Herrscherhauses bleiben, dass die Anregung zur ersten bayerischen Geschichte von einem Witteisbacher selbst ausgegangen ist Der fürst- liche Auftraggeber hatte den richtigen Mann gefunden. Hatte doch schon in diesem selbst der Gedanke geschlummert, eine Chronik von den Fürsten des Bayernlandes zu sammeln. Auf
Digitized by
— X —
den fürstlichen Auftrag hin macht er sich sofort ans Werk, und wir dürfen wohl annehmen, dass er die Chronik in der Form, die uns in den Hss. als erste Redaktion erscheint, noch in demselben Jahre dem Herzog Ludwig überreicht hat. Diese erste Form, die die Geschichte Bayerns nur bis zum Auf- treten der Witteisbacher behandelt und als deren Fortsetzung zunächst der von Andreas gefertigte Stammbaum des wittels- bachischen Hauses gelten mochte, überarbeitete Andreas wohl noch in demselben Jahre und fügte im Jahre 1428 die aus- führliche Geschichte der Witteisbacher bis auf jene Zeit selbst hinzu. Leider lässt diese Bearbeitung an einzelnen Teilen die Sorgfalt vermissen, die wir sonst an ihm rühmen dürfen, und so kommt es, dass er gerade für die ältesten Zeiten der bayerischen Geschichte, wie ich unten darlegen werde, eine Verwirrung anrichtete, die auf lange Zeit hinaus ihre Wir- kungen äusserte. Zu bedauern ist ferner, dass er für die Genealogie der ältesten Witteisbacher völlig den Fabeleien der Scheyrer Fürstentafel folgte. Freilich bot diese am bequem- sten den Beweis der Abstammung der Witteisbacher von den Karolingern dar. Einen argen Fehler begeht Andreas auch damit, dass er (s. Register) Otto L von Witteisbach, den ersten bayerischen Herzog dieses Hauses, nicht nur mit Herzog Otto n. verwechselt, sondern dass er Otto I. auch mit dem älteren Pfalzgrafen Otto IV. von Witteisbach zusammenwirft, der die Burg Scheyern in ein Kloster verwandelte. Nichts- destoweniger bleibt des Andreas Arbeit im Ganzen sehr aner- kennenswert. Seine A. Chr. bietet ihm bei der Abfassung des Werkes den hauptsächlichsten Stoff, aber er zieht auch noch neue Quellen heran. Dass er am Schluss einen an Herzog Ludwig von Ligolstadt gerichteten interessanten Privatbrief mitzuteilen im Stande ist, deutet wohl auf andauernd gute Beziehungen zum Herzog.
Von der lateinischen B. Chr. begann, wie ich unten des Näheren darlegen werde, Andreas im J. 1427, noch bevor die 1428 vollendete 2. Bearbeitung fertig war, eine deutsche Übersetzung, die 1428 kurz nach Beendigung ihrer lateinischen Vorlage abgesclilossen wurde. Im engsten Anschluss an den lateinischen Text sollte wohl die Uebersetzung die Chr. dem der lateinischen Sprache unkundigen Leser zugänglich machen und damit auf die weitesten Volkskreise wirken. Diese deutsche Chronik ist ein köstliches Denkmal der bayerischen Sprach- und Literaturgeschichte.
Nach Vollendung der B. Chr. und ihrer Übers, führt
Digitized by
— XI —
Andreas 1428 und 1429 die Chr. Hus. weiter. Im nächsten Jahr veranlassten ihn die fortdauernden Husitengreuel zu einem neuen Werk. „In Zeiten allgemeiner Gefahr stillschweigen, ist ein Zeichen der Verzweiflung, nicht der frommen Ergebung", äussert er (S. 659,2). So schrieb er denn seinen Dialogus de haeresi bohemica in der Absicht, weitere Kreise über die sehwebenden Fragen aufzuklären (S. 659,20) und zu zeigen, wie der Kirche der Friede wieder geschenkt werden könnte (S. 659,25). Er personifiziert Yemunft und Mut, Eatio und Animus, und lässt sie ein Zwiegespräch führen. Die Form des Dialogs ist naiv, der Inhalt desselben harmlos und kaum geeignet, irgend welche Wirkung zu üben. Er reicht bei weitem nicht an den darin (S. 682, 683 und 685) benützten Traktat des Andreas von Deutsch-ßrod De origine haeresis Husitarum heran. Meist mit den in der Chr. Hus. sowie der A. und B. Chr. bezw. deren Fortsetzungen gebrauchten Worten werden kurz die Ereignisse in den Kämpfen gegen die Husiten zusÄmm engestellt Für 1427 - 1430 werden manche in den übrigen Werken sich nicht findende Nachrichten gegeben. Nur diese berichtenden Teile sind heute noch von Interesse. Leider bricht Andreas aber gerade mit dem Beheimsteiner Vertrag ab, über dessen Wirkung wir gerne mehr wüssten, und erzählt wieder alte Geschichten, die er auch an andern Stellen schon mitgeteilt hat. Der Schluss des Ganzen klingt pessimistisch aus in dem Gedanken, dass auch die bevorstehen- den Verhandlungen des Kurfürsten Friedrich I. von Branden- burg mit den Husiten die letzteren nicht zu einer Änderung ihrer bisherigen Haltung veranlassen werden.
Nach Vollendung der B. Chr. und nachdem die Chr. Hus. bis 1428 gediehen war, war Andreas schriftstellerisch nicht müssig. Nun verwendet er, quia tempus est iterum scribendi (S. 463,7), seine Zeit darauf, der A. wie der B. Chr. Fort- setzungen anzureihen, in denen er abermals als wichtiger zeit- genössischer Chronist erscheint. Auffallend ist dabei die Thatsache, dass Andreas dem Konzil von Basel darin nur ganz geringe Aufmerksamkeit schenkt, er, der so fleissig die Denk- mäler des Konstanzer gesammelt hat. Die Forts, der B. Chr. reicht nur bis 1436, die der A. Chr. bis 1438.
Während Andreas in der Vorrede zu seinem Dialogus 1430 sich noch als einfacher Priester und Bruder unter der Kegel St. Augustins bezeichnet, nennt ihn der Notar Laurentius Wschierobecz in seiner 1434 oder darnach gefertigten Ab- schrift der A. Chr. (unserer Hs. A 2; vgl. unten deren Be-
Digitized by
— XII —
Schreibung) Dekan zu St. Mang. Wann Andreas in seinem Stifte zu jener Würde emporgestiegen ist, lässt sich nicht genau bestimmen. Er selbst nennt sich, wenn man dies nicht als Bescheidenheit auffassen will, allerdings sowohl in der Forts, der A. Chr. (S. 487, 11), wie in der der B. Chr. (S. 581, 10) noch im Jahr 1434 nur frater Andreas presbyter, canonicus.
Der Zeit nach am weitesten reicht die Forts, zur A. Chr. Die späteste Nachricht darin bezieht sich auf den 28. August 1438.
Wie die Geburtszeit, so ist auch die Zeit des Todes des Andreas unbekannt. Die Aufschreibungen des Klosters St. Mang bieten keinen Anhaltspunkt über das Ende seines hervor- ragendsten Mitgliedes. Wir dürfen wohl annehmen, dass Andreas seine geschichtlichen Aufzeichnungen fortgesetzt haben würde, wenn ihn nicht schwere Krankheit oder — was am wahr- scheinlichsten ist — der Tod daran gehindert hätte. Sprach er doch Ende 1421 oder Anfang 1422 schon aus, dass er Zeit seines Lebens seine Aufzeichnungen fortsetzen wolle: Quid autem ulterius accidat, paratus sum in scriptis, quamdiu vixero, prout dominus donaverit, exarare (S. 150, 23). In einem Alter von nicht ganz 60 Jahren wird Andreas Ende 1438 oder bald darauf gestorben sein.
Seine Werke überlebten ihn. Zwar die Sammlung des Conc. Const. und die Chr. Hus., die Werke, auf die er die meiste Arbeit verwendet hat, wurden wenig gekannt. Am meisten scheint seine A. Chr. abgeschrieben worden zu sein. liConhard Hefft übersetzte sie 1471 ins Deutsche. Am wichtigsten aber wurde des Andreas B. Chr. Und als gegen das Ende des Jahr- hunderts die wertvollen bayerischen Landeschroniken geschrieben wurden, welche die Folge dieser Sammlung bilden sollen, diente des Andreas B. Chr. allen zur Grundlage. Damals hob Veit Arnpeck hervor: Nullusque vero . . . preter fratrem Andream canonicum regulärem ordinis S. Augustini apud S. Magnum in preurbio Ratispone Bavarie principum tempora desudavit (clm. 2230, Bl. 4; Pez, Thes. Anecd. 3,3,5). Hartmann Schedel schrieb mehrere von des Andreas Werken ab, fertigte an- scheinend selbst eine lateinische Rückübersetzung der deutschen B. Chr. und beutete die Werke des Andreas besonders in Bezug auf bayerische Verhältnisse für seine berühmte 1493 gedruckte Weltchronik aus. Der Polyhistor und Theologe Johannes Trit- hemius benützte die B. Chr. des Andreas, den er irrtümlich als Mönch zu St. Emmeram bezeichnet, in seinem Chronicon monasterii Hirsaugiensis. Des Trithemius kleine Schrift Chroni-
Digitized by
— xni —
con successionis ducum Bavariae et comitum Palatinorura ist zum grössten Teil freie lateinische Bückübersetzuag der deutschen B. Chr. des Andreas. Auch Nauclerus, Michel ßeheim und Jakob von Mainz (Forschungen 20, 64) scheinen Andreas benutzt zu haben. Aventin yerdankt ihm viel und spendet ihm die lobenden Worte, die ich an die Spitze dieser Einleitung gestellt habe. Georg Fröhlich, Ottheinrichs Kat, würdigt die B. Chr. einer neuen Übersetzung und findet nicht Worte genug der Anerkennung für die Trefflichkeit des lateinischen Originals. Gerade in der Mitte des 16. Jahrhunderts, als doch schon Aventins Annalen und Chronik vorlagen, wird die deutsche B. Chr. des Andreas noch aufTallend oft abgeschrieben. Die Druckausgaben von Freher, Eccard, Pez, Oefele, Freyberg, Höfler, Palacky sorgten, dass des Andreas Werke immer mehr geschätzt wurden, und diese Ausgabe überliefert seine Werke weiter, wie Andreas es gewünscht, ad notitiam posterorum.
Wenn man versucht, Andreas als Geschichtschreiber zu würdigen, so hat man zu unterscheiden zwischen dem £ompi- lator in den älteren Teilen der Chroniken und zwischen dem zeitgenössischen Berichterstatter.
Als Kompilator unterscheidet er sich in nichts von zahl- reichen Andern, die aus einer Anzahl historischer Quellen ein neues Buch zusammenschrieben. Wenn des Andreas Chroniken in ihren älteren Teilen uns heute noch von Bedeutung erscheinen, so liegt der Grund besonders darin, dass manche heute ver- lorene Quelle darin benützt ist und viele Überlieferungen, be- sonders zur bayerischen Geschichte und Geschichtssage, hier zum ersten Male schriftlich niedergelegt erscheinen. Über des Andreas Quellen und die Benutzung im Einzelnen wird unten eingehend berichtet. Im Allgemeinen ist hier zu sagen: Die Zahl und Auswahl der Quellen, aus denen Andreas seineu Text zusammensetzt, ist aller Achtung wert. Er benützt die Biblio- thek des Klosters Prüvening (S. 5, 29 u. 12, 19) und jene zu St Emmeram in Regensburg (S. 12, 13). Sehr häufig citiert er seine Quelle. An dem Text, den er ihr entnimmt, ändert er nur in seltenen Fällen etwas. Es liegt ihm fern, die That- sache zu verschleiern, dass er fremdes Eigentum verwendet. Bezeichnet er doch selbst von vornherein die Art seiner Quellen- benützung mit dem zutreffenden Ausdruck exflorare (S. 3, 28). Er ist sich vollkommen bewusst, dass jenes exflorare nicht als hervorragende Geistesthätigkeit erscheinen kann (S. 4,11). Aber die Erkenntnis der Schwierigkeiten, denen in den meisten Fällen der Versuch der Kritik begegnet, macht ihn bescheiden. Dieser
Digitized by
— XIV —
seiner Bescheidenheit giebt er an vielen Stellen Ausdruck; und da dies immer ungekünstelt geschieht, fordert er nur umsomehr unsere Anerkennung heraus. Lass bei der unveränderten An- einanderreihung der einzelnen aus verschiedenen Quellen stammenden Teile sich Widersprüche ergaben, die dem Ver- fasser entgingen und nicht ausgeglichen wurden, ist nur selbst- verständlich. Doch sind ihrer nicht besonders viele. Wo er selbst Widersprüche erkennt, erachtet er es nicht für seine Aufgabe, sie zu lösen. Bei verschiedenen Angaben seiner Quellen führt er manchmal die Verschiedenheiten an, manchmal verweist er den Leser nur auf die Quelle, die abweichende Mitteilungen enthält: ubi lege, si placet. Wo er die Wahrheit, nach der er strebt, nicht selbst ermitteln kann, weist er darauf hin, dass sie gesucht werden muss. Zu einer kritischen Bemerkung gelangt er höchst selten, wenn er auch bisweilen Zweifel an der Richtigkeit seiner Quellen äussertr. Jedenfalls sagt er oft schlicht: „Das habe ich nicht sicher erfahren können" oder ähnlich, statt, wie vielleicht ein Anderer gethan hätte, haltlose Vermutungen oder unbegründete Behauptungen auszusprechen. Das entspringt einem hervorragenden Grundzug seines Wesens, einer ehrlichen Wahrheitsliebe. Stolz klingt sein Wort (S. 4, 14) : Adversarius veritatis vinci non potero. und wir müssen ihm zugestehen, dass dies Wort berechtigt ist.
Andreas' Werke sind eine wichtige Quelle für die Sagen- kunde. Der mittelalterliche Chronist hielt zahlreiche Nachrichten, die dem Reiche der Sage angehören, für geschichtliche Wahrheit. Daraus ist ihm kein Vorwurf zu machen. Seien wir dankbar auch für jene Überlieferungen. Die Bedeutung der Sage für die Geschichtsforschung ist längst erkannt: giebt sie doch oft wunderbaren Beleg für Wahrheiten und Thatsachen, Fingerzeig und Wegweiser zu weiteren Forschungen und jedenfalls Einblick in den Geist der Zeiten. „Nicht der Chronikschreiber hat die Sage erfunden und gemacht ; sie existierte vielmehr im Volke ; der Chronikschreiber fand sie schon vor und teilte sie nur weiter mit."
Andreas als zeitgenössischer Berichterstatter besitzt vor allem als Grundlage die guten Eigenschaften, die wir schon an dem Kompilator rühmen durften, schlichte Bescheidenheit und ehrliche Wahrheitsliebe. Die einfache äussere Form seiner Aufzeichnungen, wie sie unabsichtlich im Notizbuch, absichtlich in seinen Chroniken erscheint, zeigt den schulenden Einfluss der historischen Quellen, die er bei Herstellung der A, Chr. kennen gelernt hat. Seine Ausdrucksweise ist knapp und klar.
Digitized by
— XV —
Er schreibt ein ganz gutes Latein, einfach und ohne Schwulst, wenn auch nicht besonders wortreich. Er meidet überschwäng- liche Phrasen. Und besonders da, wo er selbst zu fröhlicher oder trauriger Aussprache sicli gedrängt fühlt, findet er kurze und einfache Worte, die seine entschiedene Auffassung treffend zum Ausdruck bringen. Man könnte ihn manchmal zwar der Leisetreterei beschuldigen, wenn er Dinge, die Skandal ver- ursachten oder ihm besonders am Herzen liegenden Personen zum Nachteil gereichten, nur andeutet oder verschweigt. Aber es entspringt das nur einer gewissen Milde, vielleicht einem Ausfluss seiner priesterlichen Eigenschaft, die über solche Yer- hältnisse und Vorkommnisse den „Mantel der christlichen Nächstenliebe" breitet. Giebt er doch an einer Stelle (S. 475, 19; 573, 12) aufrichtig an, dass er daselbst ein Vorkommnis ver- schweige, welches er ohne Zweifel sittlich verurteilt hat.
Seine persönlichen Erlebnisse sind so einfach und seine eigene Stellung im Weltgetriebe eine so zurückgezogene, dass sie ihm wenig Stoff zur Geschichtschreibung bieten konnten. Nicht wie ein Ulrich von Richental ist er Augen- und Ohren- zeuge des glänzenden Konstanzer Weltkongresses, nicht wie Eberhard Windecke durchzieht er die Lande und hat Gelegen- heit, die Vorgänge am kaiserlichen Hoflager zu beobachten, nicht wie Dietrich von Nieheim ist er vertraut mit den Zielen und Zwecken der Kurie und kennt er die vielfachen geistigen Strömungen der Zeit. Selten verlässt er des Klosters Bannraum, und die Audienz, die er in seines Klosters Angelegenheiten bei Herzog Ernst von Bayern in Straubing hatte, ist wohl der wichtigste Augenblick seiner persönlichen Erlebnisse gewesen. Was er selbst gesehen und erlebt hat, sind Begebenheiten, die nur einen geringen örtlichen Umkreis bewegten.
Aber Kegensburg war damals ein Ort, in dem der leb- hafteste Verkehr vieler Persönlichkeiten stattfand, die in jenen Zeiten eine geschichtliche Rolle spielten. Der Kaiser weilte sehr häufig in Ungarn, und die vielen Fürsten und Würden- träger, die in des Reiches oder ihren eigenen Angelegenheiten aus dem Reich an den kaiserlichen Hof reisten, kamen meist durch Regensburg, um von da donauabwärts die Reise zum Hoflager fortzusetzen. Und fuhr Kaiser Sigmund aus seinen östlichen Landen in das Reich, so nahm hinwiederum er Auf- enthalt in der Reichsstadt Regensburg. Diesem steten Kommen und Gehen bedeutender Persönlichkeiten schenkte der fleissige Augustinerchorherr, der, wie er oft genug hervorhebt, sich vor- genommen hat, die Ereignisse zu seinen Zeiten für spätere
Digitized by
— XVI —
Nachkommen aufzuzeichneD, seine vollste Aufmerksamkeit Ab- gesehen davon, dass er über diesen Verkehr wichtiger Männer durch Regensburg in seinen verschiedenen Werken Bemerkungen einträgt, die nicht bloss gute zeitliche Anhaltspunkte gewähren, sondern auch sehr häufig über die Reisezwecke unterrichten, sucht er sich durch persönliches Aufsuchen der Reisenden oder ihres Gefolges in den Besitz von Mitteilungen und Schriftstücken zu setzen, um sie für seine Werke zu verwerten. Manchmal erscheint er fast wie ein modemer Interviewer. Auf diesem Wege verschaffte er sich insbesondere die Abschriften einer Menge von Urkunden und Aktenstücken. Einen Traktat, den er wegen der Eile des durchreisenden Besitzers nur auf eine Nacht zur Verfügung gestellt bekommen konnte, liess er in dieser Nacht unter Zerteilung der Blätter von fünf verschiedenen Schreibern abschreiben (S. 269,4). Sogar den königlichen Schutzbrief, den eine wandernde Zigeunertruppe mit sich führt, schreibt er ab und überliefert uns damit (S. 319,11) ein kultur- geschichtlich interessantes Schriftstück. Wie Andreas sich auch ' brieflich Auskunft erholt, dafür ist sein oben S. VI erwähnter Brief an den Wiener Universitätsprofessor Nikolaus von Dinkels- bühl ein sprechendes Beispiel. Von einem Briefverkehr mit dem Salzburger Erzbischof Eberhard von Starhemberg berichtet Andreas in der Eorts. zur A. Chr. (S. 472, 14).
In seiner Darstellung finden wir oftmals den Text der ihm bekannt gewordenen Schriftstücke wörtlich eingeflochten. Lenz, König Sigismund und Heinrich V. von England, S. 21, hat darauf hingewiesen, welch' „merkwürdige Ähnlichkeit die zeitgeschichtlichen Werke des Andreas von Regensburg in ihrer Kompositionsweise mit den grossen Kompilationen der fran- zösischen Schriftsteller Monstrelet und Waurin" haben, die aus offiziellen und privaten Aufzeichnungen zusammengefasst sind. Letztere „zeugen dafür, wie innigen Anteil damals schon die öffentliche Meinung an den grossen politischen Bewegungen nahm, wie gross der Durst der Menschen nach freiem geistigem Austausche in jener Zeit war, wo der Geist der Nationen auf allen Gebieten des politischen, sozialen und geistigen Lebens die mittelalterlichen Schranken zu durchbrechen strebte". Darin ist denn auch das besondere Verdienst des Andreas zu er- blicken, dass er die Wichtigkeit aller jener Schriftstücke als geschichtlicher Denkmäler erkannte, die nicht bloss za jener Zeit ihren Zweck zu erfüllen hatten, sondern durch Über- lieferung an die Nachwelt als echte Zeugen der Vergangenheit lehrreich weiterwirken sollten. Ein besonderes Augenmerk
Digitized by
schenkt Andreas der öffentlichen Meinung und ihren Äusserangen und teilt sie an vielen Stellen mit, indem er sich ihr wohl un- ausgesprochener Weise anschliesst und dadurch ein unfertiges eigenes Urteil zurückhält. Gerade diese Aufzeichnungen sind uns interessant und bilden in manchen Fällen wichtigere Denk- mäler als nüchterne Urkunden und Aktenstücke.
Ein Politiker war Andreas nicht. Wo er sich auf dieses Gebiet begiebt, z. B. in Nr. 74 der Chr. Hus. und im Dial, entwickelt er zwar einen heiligen Ernst, aber dabei grosse Naivetät und Harmlosigkeit. Für die nationale und soziale Seite der husitischen Empörung z. B., die ja mit der kirchlichen aufe engste verbunden war, geht dem biederen Priester jegliches Verständnis ab, ein Mangel, den er allerdings mit den Aller- meisten seiner Zeitgenossen teilt. Immer und überall erblickt er in dem husitischen Böhmen nur den Ketzer, den ver- dammungswürdigen Abtrünnling von der heiligen katholischen Kirche.
Eine echte und tiefe Religiosität leuchtet überall durch Andreas' Schriften, dazu eine warme Liebe zur bayerischen Heimat. Aus seinen Werken spricht eine geschlossene Per- sönlichkeit, die in Erkenntnis der Grenzen ihrer Fähigkeiten — de paupere censu, de afFectu tamen divite, wie er (S. 264, 17) bescheiden sagt — reichlich mit dem Pfunde gewuchert hat, das ihr verliehen war.
Im Folgenden gebe ich die Beschreibung der Hss. der einzelnen Werke und teile in Ermangelung von Vorarbeiten Anderer hier meine Untersuchungen über die Quellen des Andreas und andere bei Gelegenheit dieser Ausgabe notwendig zu besprechende Punkte mit
Von der Chronica pontificum et imperatorum Bomanorum erschienen, und zwar in ein und demselben Jahre, zwei Druck ausgaben, die eine in Bernhard Pez' Thesaurus Anecdotorum, T. 4, P. 3,273—636 unter dem Titel: Andreae Presbyteri ad S. Magnum Ratisbonae Ord. Can. Reg. S. Aug. Chronicon generale a Christo nato usque ad annum 1422, ein Abdruck der früheren Mondseer, jetzt Wiener Hs., unserer A 1 , besorgt von dem Melker Benediktinerpater Joachim Priestersperger (Augsburg u. Graz 1723). Die zweite Ausgabe machte Joh. Georg Eccard in seinem Corpus historicum raedii aevi, T. 1,1931—2176 unter dem Titel: Andreae Ratisbonen- sis Chronicon a Joh. Chraft praedicatore Cambensi interpolatum
<^aeUea and £roeitenuig«a N. F. I. II
Digitized by LjOOQ IC
— xvm —
et usque ad an. 1490. continuatum (Leipzig 1723) nach einer Hambuiger Hs. (unserer C4) unter Beiziehung eiaer Helm- städter Hs. des Flacius Illyricus (unserer A 7). In der Pez'schen Ausgabe wurde die Portsetzung von 1422—1438, trotzdem sie in der benutzten Hs. vorhanden ist, nicht abgedruckt, da sie seiner Meinung nach fast wörtlich mit der Forts, der B. Chr. übereinstimmte; Eccard liess einzelne aus Martinus Polonus und den Flores temporum stammende Teile, sowie die Abschnitte über die älteren ßegensburger Bischöfe weg und druckte den Text erst von Rudolf von Habsburg an vollständig ab. Pez (Thes. 4, XXni) kannte ausser der von Priestersperger benutzten Mondseer Hs. noch zwei andere, eine Wiener (wohl unsere A 6) und eine Klosterneuburger (A 5). Seine Ausgabe verdiente den Vorzug vor der Eccard'schen als Abdruck der besten heute bekannten Hs., die auch meiner Ausgabe zu Grunde liegt. Sie bot einen viel korrekteren Text als die verstümmelte und noch dazu sehr flüchtige Eccard'sche, wenn auch letztere öfter als die Pez'sche citiert wurde, weil diese der Fortsetzung ermangelte.
Der Titel Chronicon generale ist in der Pez'schen Aus- gabe anscheinend ohne einen anderen Grund eingeführt worden, als um diese Chronik von der B. Chr. zu unterscheiden. Andreas selbst gebraucht ihn nie. Ich bezeichne die Chronik so, wie er selbst sie in der Vorrede zu seinem Conc. Const. (S. 161, 2) und ähnlich in der Vorrede zur B. Chr, (S. 505, 8) nennt.
Die Hss. der A. Chr. sind folgende:
AI: Wien, k. k. Hofbibliothek. Cod. pal. vind. 3296 (Lun. in f. 47). Papier. Gr. 2 ». 448 Bl. Die Hs. befand sich früher in der Bibliothek des Klosters Mondsee. Vgl. Watten- bach, Archiv 10,494; Mayr, N. Arch. 5, 124—130. Der ge- waltige Foliant enthält Bl. l— 100 die A. Chr. bis 1422 mit Zusätzen am Rand, sowie mit Korrekturen, die nach der Vor- lage gemacht sein müssen, Bl. 100 — 113 die Ports, bis 1438, von einer anderen Hand, und zwar fortlaufend, also nach 143ö, geschr., von derselben Hand, welche auch alles Folgende in der Hs. mit Ausnahme von Bl. 224 — 232' schrieb. Nach 7 leeren un- bezeichneten Bll. folgt auf Bl. 114—360 das Concilium Con- stantiense in seinen 7 Teilen. Nach dem 5. Teil, den Sermones, nach Bl. 263, 5 leere un bezeichnete Bll., nach dem 6. Teil, den Tractatus, Bl. 313 leer. Über je 2 Seiten ist bis Bl. 223' Teil und Teiltitel in rubre angegeben, z. B. Pars prima de epistolis sive litteris oder Pars quarta — Acta — concilii — Constanciensis. Eine eigene Foliierung I—LXXXim läuft in rot von Bl. 114-197.
Digitized by
— XU —
Die Bll. 361 — 389 enthalten das Conciliura proyinciale unter dieser Überschr., Bl. 389 -448 folgt die Chronica Husitarum. Auf Bl. 448 befinden sich schliesslich von zwei anderen Händen zwei Aufzeichnungen, eine von 1471, die andere Scriptum 1516. Als Autograph des Andreas hatte den Cod. vind. 3296 schon Herr k. u. k. Sektionsrat Dr. Karl Schrauf in Wien in einer dem Codex Wilczekianus, der sogleich zu beschreibenden Hs. A 2, beigegebenen Beschreibung bezeichnet, hiezu wahrscheinlich aus einer Anzahl von inneren Gründen veranlasst Eine aus- drückliche Bemerkung, dass Andreas die Chronica pontificum et imperatorum in jenem Band mit eigener Hand geschrieben habe, ist nirgends gemacht Ich hätte die Handschrift als die beste mir bekannt gewordene auf jeden Fall meiner Ausgabe zu Ornnd gelegt, auch wenn ich sie nicht als Autograph hätte betrachten dürfen. Als ich aber den clm. 1805 (der den Forschern entgangen war, weil er durch einen unglückseligen Zufall im Register des gedruckten Hss.-Katalogs der Münchener Hof- und Staatsbibliothek fehlt) zur Hand bekam und gleichzeitig durch die Liberalität der k. u. k. Direktion der k. k. Hof bibliothek die Hs. 3296 zur Benützung nach München erhielt, zeigte sich, dass die Schrift des ersten Teiles der A. Chr. in cod. vind. 3296 (Bl. 1—100) und der B. Chr. in clm. 1805 ganz die nämlichen gleich massigen und zierlichen Züge aufweist. Und als ich nun des Andreas Notizbuch clm. 903, in dem flüchtige und Zier-Schrift des Schreibers wechseln, zur Vergleichung neben jene beiden Hss. legen konnte, bestand für mich kein Zweifel mehr, dass die Hand, von welcher die zierschriftlichen Teile des clm. 9j3 stammen, auch jene Teile des cod. vind. 3296 und des clm. Ib05 geschrieben hat, dass Andreas, der sich in clm. 903 an mehreren Stellen mit Namen nennt, der Schreiber jener Hss. ist. Besonders merkwürdig ist für das Verhältnis von clm. Ib05 zu cod. vind. 3296 der Umstand, dass die zweite Hand, welche in cod. vind, 3296 die Fortsetzung der A. Chr., sowie die folgenden Teile, das Concilium Con- stantiense, das Concilium provinciale, die Chronica Husitarum, eingeschrieben hat, die nämliche ist, welche auch in clm. 1805 die neben der B. Chr. darin enthaltenen Stücke geschrieben hat. Wir dürfen also wohl annehmen, dass es die Hand eines in engstem Verhältnis zu Andreas stehenden Schreibers ist, was besonders für die Würdigung der Bedeutung des 2. Teiles von cod. vind. 3296 von Wichtigkeit ist.
A 2 : Bibliothek Sr. Excellenz des Herrn Reichsgrafen Hans Wilczek in Schloss Seebarn. Vgl. Mayr, N. Arch.
Digitized by
- rs -
r
5,130. Pergamentkodex. 128 Bll. Gr. 2^ Erkauft 1878 aus der Hinterlassenschaft des Grafen Palffy.^ Die ganze A. Chr. mit Forts, ist sauber, aber mit sehr vielen Schreibfehlern zweifel- los aus dem Cod. vind. 3296 abgeschrieben. Der Schreiber ist ein Böhme und erlaubt sich an mehreren Stellen, die sich fast sämtlich auf Böhmen beziehen, nicht uninteressante Änderungen und Bemerkungen. Am Schluss des Hauptteils (s. unten S. 158, 4 ff.) nennt er seinen Namen und giebt an, dass er die Abschrift für den Verfasser Andreas, den er als Dekan zu St. Mang bezeichnet, gefertigt habe. Aus dieser Schlussschrift geht jedoch noch nicht hervor, dass Andreas seit 1438 zum Dekan seines Stiftes vorgerückt war, was Mayr daraus folgerte, dass die bis 1438 reichende Forts, von dem nämlichen Schreiber stammt. Letzteres ist ja richtig, aber trotzdem ist ein grosser Unterschied zwischen den Schriftzügen des Haupt- teils und jenen der Forts. Meiner Meinung nach sind beide Teile zu ziemlich getrennten Zeiten geschrieben. Es ist auch nicht ausgesprochen, dass die Forts, zu Lebzeiten des Andreas geschrieben ist. Das kann viel später geschehen sein. Der erste Teil hinwiederum, der nach der Schlussschrift zu Leb- zeiten des Andreas niedergeschrieben ist, kann auch vor 1438 entstanden sein. Die Begrenzung der letzteren Möglichkeit giebt ein Zusatz (unten S. 128, 33) an die Hand, wonach der Hanptteil 1434 oder darnach geschrieben ist Auf die Frage, wann Andreas Dekan seines Stiftes geworden sei, ergiebt sich also nicht bestimmt das Jahr 1438, sondern nur mit Wahr- scheinlichkeit „1434 oder darnach". Den Namen des Schreibers las auch Mayr (N. A. 5, 130), wie er unten (S. 158, 4) abgedruckt ist: Laurencius Voschie Kobecz. In der k. Hof- und Staats- bibliothek München befinden sich 3 von dem Nämlichen ge- schriebene Hss.: clm. 11408 (geschr. 1441), clm. 11458 (1442) und clm. 9203 (1451). In diesen lautet der Name des Schreibers deutlicher: Laurencius Wschierobecz.
A2a: Raygern bei Brunn, Klosterarchiv. Vgl Archiv f. Kde. öst. Gesch.-Qu. 1849, Heft 5. 1) Abt. H des Archivs, h. 20: Abschrift der Fortsetzung der A. Chr., gefertigt von B. Pitter. Titel: Chronicon Fratris Andreae Presbyteri et
* Seiner Excellenz dem Herrn Reichsgrafen Hans Wilczek, dem berühmten hochsinni^n Förderer der Wissenschaften, drücke ich auch hier meinen tiefgefühltesten Dank aus für die ausserordentliche Liebens- würdigkeit, mit der er in eigener Person die Hs. aus Schloss Seebam mir zur Benützung ins k. k. Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien brachte. Auch Herrn k. u. k. Sektionsrat Dr. Karl Schrauf sei für die hiebei be- thätigte Vermittelung verbindlichst gedankt.
Digitized by
- XXI -
Canonici Monasterii Sancti Magni Gonfessoris in pede pontis Batisponae. In quo, quidquid ab anno 1422. usque ad 1438. ab Hussitis tum in quam extra concilium Basileense aliisque cum ipsis intricatis tempore Martini V. et Eugenii IV. Roma- norum Pontificum et Sigismundi Imperatoris gestum est, sincero calamo enarratur. Anfang: Anno domini 1422. fit congregacio . . . Schluss : secundum nomine Ernestum. 2) i 32 : Auszüge aus der A. Chr. bis 1376. Descripsit B. Pitter. Beide Abschriften (18. Jh.) sind sicherlich aus dem jetzigen Codex Wilczekianus (A2) genommen.
A3: München, k. Hof- und Staatsbibliothek. Clm. 5360. Papier. 2«. 15. Jh. 145 Bll. Bl. 1—136' enthalten unter der Überschrift: Cronica summorum pontificum et imperatorum die A. Chr. des Andreas mit der Ports, bis 1438. Ist sicher Abschrift von cod. vind. 3296. Die ziemlich zahlreichen Vari- anten, die der Text gegenüber der letzteren Hs. aufweist, sind fast ausschliesslich Schreib- und Lesefehler des Abschreibers. Am Schlüsse des Abschnittes über Papst Martin V. (S. 156,26) wünscht Andreas über den Papst den Frieden Gottes herab mit den Worten: Donet deus ipsi Martino pape et ecclesie katholice pacem etc. Die Abschrift in clm. 5360 hat nach pape die Worte et eins legitimis successoribus ecclesieque. Aus diesem Zusatz des Abschreibers möchte zu schliessen sein, dass die Abschrift, da schon nicht mehr von einem Nach- folger, sondern von Nachfolgern Martins V. die Rede ist, zum mindesten zu Zeiten des zweiten Nachfolgers Martins V., Nikolaus V., also 1447 oder später gefertigt wurde. Der Band stammt aus der ehemaligen bischöflich chiemseeischen Bibliothek in Salzburg und trägt auf Bl. 1 den kolorierten Bibliothek- stempel des Bischofs Bernhard von Krayburg, der 1467—1477 Bischof von Chiemsee war. Die Hs. dürfte zwischen 1447 und 1465 (s. Beschr. von A4) geschrieben sein.
A 4: München, k. Hof- und Staatsbibliothek. Clm. 1224. Papier. 2^ 15. Jh. 136 u. 45 Bll. Der Abschreiber hat aus der A. Chr. je die Kaiser, die Päpste und die Regensburger Bischöfe vereinigt und so nacheinander abgeschrieben. Er sagt selbst nach der Vorrede: Considerans ego exemplaris, unde rescripsi, difficultatem et tedium legendi, non eo ordine, quo in exemplari reperi, volui rescribere. Nam permixtim et ponti- fices et imperatores compilator operis huius posuit et descripsit pro quotto et qualitate temporis. Sed quia tediosum michi videbatur ita in hiis legere et scrutari, ego quoslibet seorsum ezcerpsi et primum imperatorum non tamquam digniorum, sed
Digitized by
— XXII —
tamquara primorum ordinem. Nam imperatonim ordo et caput incipit ante Christi nativitatem, pontificuni vero post Christi ascensionem. Quorum primus post Christum S. Petrus notatur. Ideo pontificum ordinem quamquam digniores postergavi. Demum eciam, quia auctor operis de Ratispona fuit et in ßatis- pona scripsit, idcirco eciam ordinem pontificum ecclesie Ratis- ponensis descripsit. Quem tercio notavi et scripsi ordine. Am Schlüsse der Kaiserreihe (1422) ist bemerkt: Rescriptum in Castro Purkhausen in die sanctissimi Johannis ewangeliste, que agitur in nativitate domini, anno etc. 65. Dann folgt die Forts, von 1422—1438, die schliesst: nomine Ernestum, sed statim post hoc defunctum, nebst einer Bemerkung von anderer Hand z. J. 1440 über die Wahl Friedrichs III., dann ein Register über die Kaiser. Am Schluss der Papstreihe sagt der Schreiber: Roscribendo finitur in Purkhausen Castro pen ul- tima die Januarii (30. Jan.) anuo domini 1466. In quo yems precedente iucensione Februarii fuit frigidissima, scilicet usque ad octavam epiphanie ( 13. Jan.), sed ab eodem die fuit insoli- tum nostris in partibus tempus quoad caliditatem. Nam clausis Omnibus fluminibus pre algore et congelacione circa festum S. Pauli (25. Jan.) subito improvide glacies fluminum solve- batur et in pluribus pontibus notabilia fecit damna, sicut novi experiencia in Purkhausen. Nach einem Register über die Päpste folgt die Zusammenstellung der Regensburger Bischöfe, die Oefele 1,31 aus dieser Handschrift als selbständige Schrift des Andreas in dieser Form herausgegeben hat. Da dieser Bischofskatalog aber, wie aus der vorstehenden Be- schreibung der Handschrift deutlich hervorgeht, nur Auszug aus der allgemeinen Chronik des Andreas ist, ist er nicht als ein besonderes, in dieser Form abgeschlossenes Werk des Andreas aufzuzählen. Am Schluss bemerkt der Abschreiber abermals: In Purkhausen rescribendo finitur feria 6. in capite ieiunii (21. Febr.) anno 1466. Die Handschrift war später nach Notizen auf dem 1. Blatt im Besitz eines Ambrosius Airen- schmaltz, dann des Vikars Johann Pächler in Egem (f 1535), dessen Erben sie in jenem Jahr an das Kloster Tegerns^^e ver- kauften. Aus den Lesarten ergiebt sich mit Sicherheit, dass die Hs. Abschrift des clm. 5360 ist, der sich in Herrenchiemsee oder Salzburg, also nicht sehr weit von Burghausen befand- A5: Klosterneuburg, Stiftsbibliothek. Cod. Nr. 1 27. Teils Pergament, teils Papier. 2®. 15. Jh. Nur^^S. 1— öl be- zeichnet, sonst unpaginiert. Vgl. Pertz, Archiv 6,' 188; Zeibig, Notizenblatt d. Wiener Akademie 1852, S. 135; Mayr, N. Arch-
Digitized by
— xxm -
5, 130. Enthält die A. Ohr. nebst Forts. Am Anfang der Chronik: Can. Reg. Claustroneoburg. Bibliothecae iure inscrip- tus 22. Maii 1656. Die Papst- und Kaiserreihen nebst den jeweils angefügten Abschnitten über die Kegensburger Bischöfe sind hier chronologisch in einer Reihe vereinigt. Während der erste Teil bis 1422 dem cod. vind. 3296 gegenüber so ge- ringe Varianten aufweist, dass man an eine direkte Abstammung desselben von letzterem glauben könnte, weicht die Forts, in den Lesarten von cod. vind. 3296 mehr ab. Die sich hieraus ergebende Vermutung wird unten bei Beschreibung der Hs. A 7 ausgesprochen.
A6: Wien, k. k. Hofbibliothek. Cod. pal. 328 (Eist, prof. 10). Vgl. Wattenbach, Archiv 10,460; Mayr, N. Arch. 5, 141. Pergament Gross 2 ^ 126 Bll. Nach Wattenbach s. XV., nach Mayr dem Ausgang des 16. Jhs. angehörig. Diese Verschieden- heit dürfte damit zu erklären sein, dass zwar die erste Hand sicher dem 15. Jh. angehört, eine zweite aber allerdings späteren Charakter trägt. Doch möchte ich auch sie in den Ausgang des 15. Jhs. setzen und an der betreffenden Stelle bei Mayr Druckfehler annehmen. Enthält abschriftlich aus cod. pal. 389 (Rec. 713) BL 1—7 Auszüge über Verschiedenes, Bl. 7—68 eine Weltchronik aus Honorius Augustodunensis, Martinus und den Salzburger Annalen zusammengesetzt (benützt in der Ausgabe der Annales S. Rudberti Salisburgenses SS. 11,758). Bl. 69 — 101 ist an diese Kompilation, von anderer Hand ge- schrieben, eine Forts, angefügt, und zwar ist hiezu die A. Chr. des Andreas benutzt. Die Forts, beginnt bei Rudolf von Habsburg: Anno domini 1273. cum bona imperii . . . und bringt von da an die ganze Chr. des Andreas mit ihrer Forts, bis zu dem Schlüsse . . . nomine Ernestum. So haben wir den noch öfter zu besprechenden Fall (vgl. die folgenden Beschreibungen der Hss. A 7, B 2 und C 4), dass Andreas' Chr. als Forts, älterer mittelalterlicher Werke benützt wurde. Dabei ist schon hier hervorzuheben, dass diese Fälle von ein- ander unabhängig sind. Die Abschrift ist schlecht und oft fehlerhaft. Die Lesarten stimmen am nächsten mit denen der an folgender Stelle beschriebenen Wolfenbütteler Hs. überein, und die Verwandtschaft der letzteren mit der Klostemeuburger Hs. (A 5) bestimmt auch das Verhältnis von A 6 zu A 5. Nur der vorliegenden Hs. eigen ist ein Zusatz z. J. 1410 (S. 129,23), der nicht von Andreas stammen dürfte, da dieser von dem betr. Ereignis selbst ähnlich an anderer Stelle be- richtet. Dagegen fehlt vor der Forts, der Abschnitt über
Digitized by
— XXIV ^
Bischof Johann Streitberger und die Schiussworte des Andreas zum Hauptteil.
A 7: Wolfenbüttel, Herzogliche Bibliothek. Cod. Heimst. 415. Papier. 2^. 15. Jh. 105 Bll. Genaue Be- schreibung der Hs. giebt von Heinemann, Die Hss. der Herzog- lichen Bibliothek zu Wolfenbüttel 1,1,325. Die Hs. befand sich einst im Wiener Schottenkloster, welches dieselbe nach einer Notiz auf Bl. 1 (Schrift des 15. Jhs.) von einem gewissen Stephan Kayser^ geschenkt erhielt; später war sie im Besitze von Placius, von dessen Hand auf dem vorderen Schutzblatt steht : Ulyrici est. Man darf vermuten, dass diese Hs. jene ist, welche Eccard im Vorwort seines Corp. hist med. aevi no. XXV als Codex Elacii Ulyrici Helmstadiensis erwähnt. (Mit Chrafft's „Bearbeitung^^ hat sie aber nichts zu thun.) Sie enthält im Anscbluss an die Chronik des Martin von Troppau und als Forts, derselben Bl. 69 '—105' die A. Chr. des Andreas von 1273 -1438. Sie hat nicht die Anordnung der paginae beibehalten, sondern reiht wie die Klostemeuburger Hs. die einzelnen Abschnitte nacheinander an, sehr willkürlich und unter Auslassung grösserer und kleinerer Teile. In den Lesarten zeigt sich solche Über- einstimmung mit der Klostemeuburger Hs., dass man annehmen muss, beide Hss. seien von der gleichen Vorlage abgeschrieben. Daran zu denken, dass die Klostemeuburger von der vor- liegenden abgeschrieben sei, verbietet, abgesehen von einzelnen Lesarten, schon die ünvoUständigkeit der letzteren ; umgekehrt ist nach den Lesarten sicher ausgeschlossen, dass die vorliegende Hs. von der Klostemeuburger abstamme. Die also beiden Hss. gemeinsame Stamm- Vorlage, von der nach den obigen Aus- führungen auch A 6 stammt, enthielt sicher die nur diesen drei Hss. gemeinsamen, österreichischen Ursprung verratenden Zu- sätze z. J. 1431 (S. 478, 22) und 1434 (S. 483,23). Wie bei A5 stimmen in A 6 und 7 die Lesarten des Hauptteils so sehr mit denen von A l überein, dass man darnach direkte Abstammung der 3 Hss. von A 1 annehmen möchte. Aber die Lesarten der 3 Hss. in der Forts, sprechen gegen diese Annahme. Sie sind sogar teilweise besser als die in A 1. Sollte vielleicht die ge- meinsame Stamm-Hs. von A 5, 6, 7 zwar den Hauptteil aus A 1, die Forts, aber aus einer anderen Hs. des Andreas entnommen haben, weil etwa in A 1 die Forts, noch nicht eingetragen war?
^ 5 andere von demselben Stephan Kayser, der in der Mitte des 15. Jhs. gelebt zu haben scheint^ geschenkte Hss. besitzt die Bibliothek des Wiener Schottenstiftes heute noch (Hübl, Catalogus codd. mss. bibl. mon. ad Scotos Vindob. S. VII. 609.)
Digitized by
— XXV -
A8: Göttingen, k. Universitätsbibliothek. Histor. 95. Papier. 2^. 18. Jh. 191 Bll. Genaue Beschreibung siehe in: Verzeichnis der Hss. im preussischen Staate, 1,2,31. Enthält Bl. 18 — 191 die Chronik des Martin von Troppau mit des Andreas A. Chr. als Forts.,- wie der Wolfenbütteler Codex Heimst. 415, von welchem die Göttinger Hs. abgeschrieben ist.
Bl: Hamburg, Stadtbibliothek. Hist. univ. Pol. Nö. 7. Papier. 2^. 827 nuramerierte Seiten, dann eine grosse Zahl un bezeichneter Bll., von denen 11 beschrieben, die übrigen leer sind. Vgl. Bibliotheca üffenbachiana mssta. 4, 153. Bibl. üflFen- bach. univ. 3, 104. Aus der Bibliothek Zach. Conrads von Uffen- bach. Auf Vorder- und Rückdeckel des Schweinslederbandes dessen Wappen in Gold gepresst, auf der Innenseite des Vorder- deckels dessen Exlibris. Auf dem Bücken : Andreae Batisbon : Chronicon universale ineditum Ms. 7 leere Blätter, auf deren 2. Uffenbach selbst bemerkte: Andreae ad S. Magnum prope Batisbonam (vulgo Andreae Monachi Ratisbonensis) Chronicon Universale ineditum. Quod ex codice msto. membr. vetust. e monasterio Moguntinensi benivole concesso per amanuensem describi fecit Z. C. ab Uffenbach. MDCCXVII. Als Vorlage diente also eine Mainzer Pergamenthandschrift, aus der an- scheinend auch die beiden jetzt in der Stadtbibliothek Memmingen befindlichen Bände des Concilium Constantiense, und zwar von dem nämlichen Schreiber, abgeschrieben sind; siehe bei der Beschreibung dieser Hss. Jene Mainzer Hs. ist verschollen. Die Mainzer Stadtbibliothek besitzt sie (nach gütiger Mitteilung des Herrn Oberbibliothekars Dr. Volke in Mainz) nicht, und meine vielseitigen Forschungen nach ihrem Verbleib an Orten, in die Teile der ehemaligen Mainzer Biblio- theken versprengt sind, waren erfolglos. Uffenbach hatte gute Beziehungen zu einer reichen Mainzer Bibliothek. In einem Briefe an den Giessener Gelehrten Johann Heinrich Majus vom 23. Juni 1714 schreibt er (Schelhorn, Commercii epistolaris üffenbachiani selecta. Ulm 1753. HI, 49): Quum Moguntiae Monasteriorum Bibliothecas perreptarem, in una illarum in- gentem mannscriptorum codicum apparatum latere intellexi, et licet aditus ad illum perlustrandum praecluderetur, catalogus tamen concedebatur non solum, sed et asportandi mecum licentia dabatur . . . Laetabundus igitur domum redii nee diu dubitavi, sed ad spissum volumen propria manu describendum illico me accinxi eo maiori alacritate, quod quosvis Codices potiundi spes data fuerit. Non destiti igitur, usque dum integrum opus ab- solverim. Leider ist hier die Bibliothek nicht genauer bezeichnet
Digitized by
— XXVI —
Falk, Die ehemalige Dombibliothek zu Mainz (Beihefte z. Central- blatt für Bibliothekswesen 18), S. 90 nimmt an, dass die Dom- bibliothek gemeint sei. Allein das scheint mir zweifelhaft; denn wie üffenbach in jenem Briefe sag(, schrieb er jenen Katalog selbst vollständig ab. Da es* sich in Hinsicht auf die Doml ibliothek kaum um einen andern Katalog als den von 1654 (Falk S. 30) handeln könnte, wäre also eine eigenhändige üffenbach'sche Abschrift desselben vorhanden gewesen. Die Stadtbibliothek Hamburg besitzt nun eine aus Uflfenbachs Bibliothek stammende Abschrift jenes Katalogs, doch ist diese nach gütiger Mitteilung der Verwaltung der genannten Bibliothek nicht von üffenbach geschrieben. Das widerstreitet üffenbachs Angabe in jenem Briefe so, dass anzunehmen ist, UfiFenbach habe doch einen andern als den Katalog der Dombibliothek abgeschrieben, zumal weder in jenem Katalog von 1654 noch in dem 1723 von dem Domkaplan Weyer verfassten Katalog der Dombibliothek Cj^^zt cod. bav. cat. 537 der k. Hof- und Staats- bibliothek München) die 2 von üffenbach in jenem Briefe als im Katalog der betr. Bibliothek, die wegen baulicher Veränderungen selbst unzugänglich war, verzeichnet genannten Handschriften angeführt sind. Im übrigen spricht üffenbach in jenem Brief ausdrücklich von einer Klosterbibliothek; für die Biblio- thek des Domkapitels würde er wohl eine andere Bezeichnung gebraucht haben. Jedenfalls findet sich auch von unserer ver- schollenen Andreashandschrift keine Spur in jenen Katalogen der Dombibliothek. Jene KlosterbibJiothek dürfte vielmehr die der Franziskaner gewesen sein. Denn diese 1612 gegründete Bibliothek besass nach Joannis, Res Moguntiacae 1, 112 „codi- cem membranaceum manuscr. in forma ordinis maioris, praeter nonnulla alia F. Andreae ad S. Magnum, qui vulgo Presbyter Ratisbonensis dicitur, Chronicon universale latinum a N. C. ad an. usque 1438., &vexdoxov^ complectentem". Die Hs. ist ver- schollen wie der von üffenbach abgeschriebene Katalog der Bibliothek jenes Klosters.
Da der Schreiber von B 1 die Blattzählung seiner Vorlage meist notiert hat, zeigt sich, dass letztere 130 BU. zählte, üffen- bach hat die Abschrift an vielen Stellen auskorrigiert. Über- schrift vor der Vorrede: Chronica Andreae ad S. Magnum Ratispon. Presbyteri Canonici. Die Columnen der Vorlage, welch' letztere in der Bibliotheca üffenbachiana a. a. 0. als praestantissimus quidam codex vet. membranaceus bezeichnet vrird, sind nicht beibehalten, sondern Päpste und Kaiser folgen in chronologischem Durcheinander. Die charakteristischen
Digitized by
Qoo^(^
— xxvn —
Ringe, welche die einzelnen Namen und Regierungsjahre ent- halten, sind ebenfalls weggelassen und dafür Namen und Regierungsjahre je vor den betreffenden Abschnitten zeilenweise eingefügt Auch in der Vorlage der Abschrift scheint schon diese vom Original abweichende Anordnung vorhanden gewesen zu sein, wie aus den abgeschriebenen in gleichen Abständen folgenden Blattbezeichnungen der Vorlage ersichtlich ist. Die Hs. enthält den ganzen Text der Chr. mit Forts, in sehr guter Gestalt. Sie weist gegenüber anderen Hss. eine Reihe von Zusätzen auf, die ihrem Inhalt nach in den meisten Fällen mit Sicherheit, in den übrigen mit Wahrscheinlichkeit von Andreas selbst herrühren. Unwahrscheinlich ist, dass die Vorlage der Hamburger Hs. das Original des Andreas war, schon wegen der erwähnten veränderten äusseren Anordnung. Es liegt die Erklärung nahe, dass das Original von Andreas mit jenen Zusätzen versehen wurde, nachdem andere direkte Abschriften schon genommen waren, und dass alsdann die Vorlage der Hamburger Hs. abgeschrieben wurde. Jene Zusätze sind teils Quellen, die auch sonst in der A. Chr. benutzt sind, entnommen, teils aus Urkunden entlehnt, teils Berichte über von Andreas selbst eingezogene Erkundigungen. Von Quellen werden in jenen Zusätzen zwei mit Namen angeführt, des Konrad von Megenberg Tractatus de limitibus parochiarum civitatis Ratisponensis und die Chronik des Kon- rad Derrer. Beide Werke sind in der A. Chr. selbst nicht genannt und anscheinend auch nicht benutzt. Andreas be- nutzte in ihr, wie ich in meinem Beitrag zur „Festgabe für K. Th. von Heigel", 8. 160 ff. nachwies, die verlorene Chronik des Konrad von Megenberg. Aus der Chronik des Konrad Derrer hat er die einzigen bisher bekannten Teile in seinem Notizbuch clm. 903 uns überliefert Die als Zusätze in der Hamburger Hs. enthaltenen Stücke aus Derrers Chronik finden sich jedoch in clm. 903 nicht. Am Schlüsse der Abschrift nach . . . nomine Emestum folgen in B 1 die Worte: Sebasti- anus Meichsner Phorcenus u. j. Doctor 111. Pr. Elect. Frid. et com. pal. a consiliis 1548. Hiezu bemerkt üffenbach mit eigener Hand: Possessor codicis, ex quo haec descripta. Bevor also die Hs. in jenes Mainzer Kloster kam, war sie im Besitze eines Dr. Sebastian Meichsner zu Pforzheim. So erklärt sich auch eine sonderbare Stelle der Vorrede in der vorliegenden Bfe. : Proinde ego (Fr., von üffenbach einkorrigiert) Andreas litera- tonun humiliumque minimus etc. (letzteres Wort ausgestrichen, darüber von Üffenbach: considerans) Sebastianus Meihsner
Digitized by
— xxvm —
Phorcens. utriusque iuris Doctor (die Worte Sebastianus bis Doctor ausgestrichen) considerans . . . Wahrscheinlich stand der Name des Pforzheimer Juristen als des Besitzers der Hs. am Rand, und der Abschreiber, der auch sonstige Rand- bemerkungen, meist an falschen Stellen, in den Text aufnahm^ schrieb gedankenlos die Randnotiz in den Text, wo Ufifenbach sie dann kräftig durchstrich. Auf den 11 unbezeichneten be- schriebenen Blättern der Hs. folgt, nach einer Bemerkung von Uffenbachs Hand „ex eodem codice" abgeschrieben, eine bisher unbekannte Übersetzung einer Beschreibung des heiligen Lands, die, wie aus dem folgenden Prolog unzweifelhaft hervorgeht, Andreas in die Hs. eingetragen hat, von der die vorliegende Uffenbach'sche abstammt.
Prologus.
Anno domini 1421., qui est annus septimus, quo Con- radus Perkhofar nobilis laycus cum militibus transivit maria, idem Conradus, quia consangwineus erat domini nostri Conrad i Ekkär prepositi ecclesie nostre (vgl. Register), venit ad nos et ex conversacionis ordine loca terre sancte michi (nämlich dem Andreas) exhibuit, que Marquardus baccalarius Biennensis ad pronunciacionem ipsius Conrad; Perkhoför scripsit, dum essent in Hierusalem, de tabula, que pendet in cappella S. Marie, que est in templo, quod est in Jerusalem, in quo est sepulchrum Jesu Christi salvatoris nostri. Ac postea idem Marquardus transtulit de latino in teutonicum, prout sequitur.
Nota. Das sind dy heyligen stet und kirchvertt dez heyligen gesengten lancz, dy man nue in diser zeit suecht,* und ist als hernach geschriben stet u. s. f. 23 Seiten in Folio. Ich habe von diesem Fund dem Herrn Prof. Reinhold Röhricht Kenntnis gegeben, der ihn auch in den Nachträgen zur Neuen Ausgabe seines Werkes „Deutsche Pilgerreisen nach dem heiligen Lande" (Innsbruck 1900), S. 316 verwertet hat.i Am Sohluss unserer Hs. folgt noch die auch in A 1 am Schluss stehende Bulla de reliquiis imperialibus, que sunt Nürnberge (unten S. 459 Nr. 94), aber unvollständig.
B 2: München, k. Hof- und Staatsbibliothek. Clm. 9711. Pergament und Papier. Gr. 2^ 15. Jh. 322 Bll. Aus Ober- altaich. Vgl. Hemmauer, Gber-Alt-Aich S. 259. Enthält unter anderen Stücken (vgl. darüber den gedruckten Hss.-Katalog) Bl. 36 — 146 die Chr. des Martin von Troppau mit Forts, aus des Andreas A. Chr. und selbständigen Zusätzen hiezu, die als
^ Meine Angaben sind dort jedoch nicht ganz richtig wiedergegeben.
Digitized by VjOOQ IC
— XXIX —
nicht unwichtig für die Lokalgeschichte erscheinen und unten im Anhang unter Nr. II mitgeteilt sind. Im Anfang ist nur die Chr. des Martin von Troppau abgeschrieben. Bei Friedrich I. hat dann eine Hand des 18. Jhs. an den inzwischen beschnittenen Rand bemerkt: NB. Hie incipiunt (mem)orabilia huius (pro- vinc)iae et episcopatus (Bati)sbonensis et nostri (mona8te)rii Altaichii (Supe)riori8 misceri (cum) chronicis (Mar)tinianis. In der That vermischt der Schreiber schon von hier ab, nicht erst von 1277 an, wie im Hss.-Katalog falschlich bemerkt ist, den Text der Martinianischen Chr. mit andern Stücken, die sämtlich aus des Andreas A. Chr. (nicht auch aus dem und jenem Buch des Andreas, wie im Hss.-Katalog unrichtig bemerkt ist) ge- nommen sind, und schreibt nach Aufhören des Martinianischen Textes nur den des Andreas ab, ohne die Anordnung der ge- trennten paginae beizubehalten, sondern Kaiser und Päpste nacheinander anreihend. Die Binge mit ihren Angaben fehlen. Die ähnliche Zusammenstellung des Predigers Johannes Chrafft m Cham steht jedoch mit dieser Bearbeitung nicht im Zu- sanmienhang. Die Hs. steht, nach mehreren Zusätzen zu schliessen, in engster Verwandtschaft mit jener Bfe. der A. Chr., von welcher B 1 eine Abschrift ist Ich habe daher jene nur in B 1 enthaltenen Zusätze, soweit sie auch in der vorliegen- den Hs. sich finden, zur Sicherung des Textes von B 1 ver- glichen und etwaige Abweichungen notiert. Im Übrigen aber habe ich, trotzdem B 2 der Yorlage von B 1 zeiüich näher steht, wegen ihrer vielen Willkürüchkeiten die Lesarten für den Hauptteil der Chr. nicht gedruckt, dagegen für die Forts., deren Text ziemlich genau abgeschrieben ist, angegeben. Die Abschrift dürfte in der Mitte des 15. Jhs. angefertigt sein. Auf Bl. 12 der Hs., am Schluss der dort enthaltenen Summa historica bibliae, bemerkt der Schreiber, von dessen Hand auch des Andreas Chr. darin abgeschrieben ist: Explicit . . . anno . . . 1452. per manus fratris Gregorii dicti Pawngartnär. Am Schlüsse eines anderen Stückes der Sammel-Hs. steht von der gleichen Hand, offenbar um die Zeit der Niederschrift anzu- geben, die Jahrzahl 1449. Auch aus folgendem Umstand ergiebt sich die Mitte des 15. Jhs. als Zeit der Niederschrift der A. Chr. Unten S. 495,28 nennt Andreas von den Söhnen des 1436 gestorbenen Kurfürsten Ludwig IH. allein Ludwig IV. mit Namen. Der Oberaltaicher fügt nach dem Wort comitatu noch hinzu: et fridericum et (leere Stelle), qui est canonicus Colo- niensis. Auf die leere Stelle hat eine andere, etwas spätere Hand geschrieben: prepositus Herbipolensis. Es handelt sich
Digitized by
— XXX —
um Pfalzgraf Ruprecht, der 1446 Domherr in Cöln, 1460 Dom- propst in Würzburg wurde. Zwischen 1446 und 1460 hat also die erste Hand geschrieben. Ausser der an die Chr. des Martin von Troppau gereihten A. Chr. enthält clm. 9711 noch folgende Stücke aus Werken des Andreas: 1) Bl. 197: Bulla de reliquiis imperialibus, que sunt Nümberge ^= Nr. 94 der Chronica Husitarum (S. 459, 8). 2) Bl. 198 : Bulla Martini pape, qua presbiteris manu armata contra hereticos pugnare conce- ditur etc. = Nr. 27 der Chr. Hus. (S. 379,16). 3) Bl. 199': Sermo secrete editus de Sigismundo rege Romanorum secundum gestorum eius condicionem etc. = Nr. 28 der Chr. Hus. (S. 379, 22, wo die Lesarten des Textes dieser Hs. mitgeteilt sind). Schliesslich folgt Bl. 288 — 314 des Andreas B. Chr. in der deutschen Übers. Cl: München, k. Hof- und Staatsbibliothek. Chn. 14029 (Em. A. XXIX.). Pergament. 2^. 15. Jh. A. Chr. nut Forts. Von 6 nummerierten Bll. enthalten das 1., dann 3. und 4. zwei Register zur A. Chr., deren erstes von der Hand des Schreibers der Forts, der A. Chr. nur die Namen der Päpste und Kaiser enthält, während das zweite, von anderer Hand geschrieben, mit diesem übereinstimmt, aber noch die Blattzahlen der Hs. und ausserdem ein Verzeichnis von Nomina hominum et nomina locorum hinzufügt Es folgen 148 nummerierte Bll., von denen Bl. 1 — 97 eine schöne und saubere Abschrift der A. Chr. bis 1422 enthalten, jedoch ist der Abschnitt über Papst Martin V. in der pagina pontificum bereits von der 2. Hand geschrieben. Der Schreiber beginnt mit dem Spruche: Divinum flamen in- ceptum compleat. Amen. Am Anfang ist die Abschrift sehr genau. Gegen den Schluss zu werden manche Teile weggelassen, besonders Stellen, an denen Andreas von sich oder seinem Kloster spricht. Sie scheinen von dem Schreiber, der an- scheinend ein Benediktiner war, als überflüssig erachtet worden zu sein. Jedenfalls sind das Kürzungen, die sicher der Ab- schreiber vornahm. Dass der Text zunächst jene kurze Form hatte und erst bei weiterer Bearbeitung von Andreas umfang- reicher gestaltet wurde, ist ausgeschlossen. Bl. 97—107 folgt von anderer Hand die Forts., schliessend: . . peperit filium se- cundum nomine Ernestum, in — von einzelnen Flüchtigkeiten abgesehen — guter Abschrift. (Die Schriftzüge sind ähnlich denen in clm. 14036). Bl. 107^—148' schliesst sich ein Auszug einzelner Teile des Concilium Constantiense und der Chronica Husitarum des Andreas an, worüber unten bei der Beschreibung der Hss. dieser Werke gehandelt wird. Auf Bl. 1 hat eine Hand des 16./17. Jhs. an den Rand geschrieben: Presens opus
Digitized by
_ XXXI —
sive chronicon e Latino in Gennanicum versum est 1470 a Leonhardo Hafft Eystadiensi tunc temporis Scriba Civitatis Katisponensis iussu Nobiiis viri Domini Erasmi Trainer Came- rarii Katisponensis.
C2: München, k. Hof- und Staatebibliothek. Clm. 1403(3 (Em. A. XXXVI.). Pergament. Gr. 2 ». 15. Jh. 95 Bll. Schöne und saubere Abschrift der A. Chr. bis 1422 wie der 1. Teil in clm. 14029, ohne den Abschnitt über Papst Martin V. Ist sicherlich Abschrift des clm. 14029, wie aus der äusseren Form und den Lesarten mit Bestimmtheit geschlossen werden kann.
C3: München, k. Universitätebibliothek. Cod. Fol. 378. Papier. 2^. 17. Jh. 254 Bll. nach neuer Zählung und 4 leere Bll. Vgl. Archiv 1,47; 173 ff. 7,112. Ist Abschrift des clm. 14029. Auf Bl. 1' ist die oben erwähnte Notiz über die Übersetzung des Leonhard Hefft abgeschrieben : Praesens opus sive chronicon e latino in germanicum versum est 1470 a Leon- hardo HafPb Eystadiensi u. s. w. Der Text beginnt wie in clm. 14029 mit der Überschrift: Divinum flamen inceptum compleat. Amen. Zusätze, die von späteren Händen in clm. 14029 am Band etc. gemacht wurden, so z. B. der unten S. 78 abgedruckte Abschnitt z. J. 1324 u. a., sind in cod. 378 in gleicher Weise abgeschrieben. Die Abschrift ist vollständig und umfasst neben der A. Chr. auch die in clm. 14029 ent- haltenen Bruchstücke des Conc. Const. und der Chr. Hus. In Anbetracht des geringen Alters der Hs. und der direkten Ab- hängigkeit allein von clm. 14029 erschien die Notierung der Varianten überflüssig. Für die Textgestaltung und deren Sicherung gewährten einzelne Stellen Anhaltspunkte.
C4: Hamburg, Stadtbibliothek. Eist. univ. Fol. No. 4. Papier. 2^. 2 Bll., 556 S. Beschrieben Archiv 6, 231, ohne dass der Name des Andreas genannt ist. Auf dem 2. Bl. von späterer Hand: Casparus ßosentzbeydt cappellanus S. Florini maioris ecclesie possessor huiua cronice. Ausserdem Note z. J. 1467 (s. u. S. 711, 7) von der Hand des Schreibers der Hs. S. 1 — 3 Begistrum sanctorum libri et cronice sequentis. S. 4 und 5 Annalen z. J. 1474. 75. 84. 86. S. 6 leer. S. 7 Einleitung des Johannes Chrafft S. 7—21 Auszug aus dem Anfang der Flores temporum bis zum Tod Cäsars. S. 22 leer. S. 23—369 A Chr. des Andreas. Überschrift: Divinum flamen inceptum compleat. Amen. Weist schon diese üebei-schrift auf einen Zusammenhang dieser Hs. mit der ebenso überschriebenen Hs. C 1 hin, so ergiebt sich aus den Lesarten mit Oewissheit, dass 04 zur nämlichen Gruppe wie jene Hs. gehört. Von Cl
Digitized by
— xxxn -
selbst oder einer hievon abstammeüden Hs. iät C4 nicht ab- geschrieben, wohl aber ist nach den Lesarten zu vermuten, dass sie von der nämlichen ^ Vorlage wie C 1 stammt, wobei die Möglichkeit- besteht, dass noch eine oder mehrere Abschriften als Zwischenglieder zu denken sind. Für den Hauptteil glaubte ich von dem Abdruck der Varianten dieser flüchtig und schlecht geschriebenen Abschrift absehen zu dürfen. An einzelnen besonders fraglichen oder wichtigen Stellen habe ich sie verwertet. Für die Forts., in der die Abschrift weniger flüchtig zu sein scheint, habe ich sie notiert. S. 369 und 370 Annalen z. J. 1453 und 1454 (aus Amberg?). S. 370 Notiz Chraffts z. J. 1490. Bis zur Mitte des 8. Jhs. sind in der Hs. eine Reihe von Randnoten aus verschiedenen Quellen, besonders Vincenz von Beauvais, eingetragen. S. 373 — 77 Register ähnlich dem in C 1. S. 378 wieder ausgestrichen: Anno domini 1476. in die circumcisionis . . . (ausradiert) est Petrus iuvems meus, sonst leer bis S. 384. S. 384 — 448 Historia de obsidione terre sancte anno 1096. S. 449-— 452 ausgeschnitten. S. 453 von e. Hand d. 18. Jhs. Überschr. Acta concilii Constantiensis contra Johan. Huss. S. 454 — 520 7 Aktenstücke zum Kon- stanzer Konzil, anscheinend nicht aus des Andreas Sanunlung. Sehr schlechte Texte. Gedr. bei Eccard, Corp. bist. med. aevi 2,1859. S. 521-526 herausgeschnitten. S. 527—550 Statuta synodalia ecclesie Ratisponensis (von 1466). S. 551 — 554 heraus- geschnitten, 555/6 leer. Die Handschrift ist ganz von Johannes ChraflFt geschrieben, die einzelnen Teile zu verschiedener Zeit Die Abschrift der A. Chr. des Andreas erfolgte, wie in der Vor- rede angegeben ist, 1466. Damals wurden auch die Notizen z. J. 1453 und 1454, die wohl schon in Chraffts Vorlage standen und anscheinend aus Amberg stammen, in den gleichen Schrift- zügen und mit gleicher Tinte wie der Schluss der Chr. des Andreas eingetragen. Die wenigen späteren annalistischen Be- merkungen Chraffts zeigen verschiedene Tinte und unterschied- liche Sehriftzüge. Es wäre unrecht — und schon Oefele 1,5 hat dies erkannt — , von einer Bearbeitung der Chronik durch Chrafft zu sprechen; was er hinzugethan hat, den Auszug aus den Flores temporum, die Randzusätze und seine wenigen Zeit- notizen, ist kaum der Rede wert. Ich drucke die letzteren unten im Anhang unter Nr. IV ab.
C5: München, k. Hof- und Staatsbibliothek. Clm. 1223. Papier. 2®. 18. Jh. 13.) Bll. Ist nur Abschrift der Ausgabe der A. Chr. mit Chraffts Zusätzen aus dem Druck bei Eccard, Corp. bist. med. aev. 1, 1931.
Digitized by
— XXXTTT —
C6: Stuttgart, kgl. Privatbibliothek. Cod. bist. Nr. 90 in foL Papier. 2^ 15./16. Jh. Vgl. Archiv 1, 375; N. Arch. 10, 600. Stammt aus der Bibliothek des Klosters Weingarten ; alte Signatur: 6 9. Auf dem dritten Blatt: Monasterii Wein- gartensis Ao. 1628. Auf einem kleinen Zettel bemerkt eine Hand des 18. Jhs.: „Verdiente einen neuen Abdruck wegen der vielen Fehler bey Eccard, wobei die charakteristischen Columnen des Andreas bevzubehalten und die Interpolation als Glosse zu geben wäre." Der von einer Hand geschriebene Kodex enthält neben dem Martyrologium XJsuardi and einer genealogischen Tafel von Adam bis Christus die A. Chr., eigens foliiert, mit Fortsetzung, in der Fassung der Gruppe C. Auf ein die Vorrede enthaltendes unbezeichnetes Blatt folgen 143 nummerierte Blätter. Am Schluss ist ein Begister enthalten, das die Namen der Päpste und Kaiser, wie das zweite in clm. 14029 enthaltene, mit den betr. Blattzahlen auffuhrt. Die Schrift stammt aus dem Ende des 15. Jhs., vielleicht erst, wie Archiv 1, 375 ausgesprochen wurde, aus dem Anfang des 16. Jhs. Jedenfalls ist die Abschrift nicht vor 1463 gemacht, worauf ein zum Jahr 1437 gegebener Zusatz hinweist. Ab- gesehen von absichtlichen oder unabsichtlichen Auslassungen, stellt der Schreiber unzählige Male die Wörter um und gebraucht andere Ausdrücke, erweitert sogar an einigen Stellen, jedoch bedeutungslos, den Text, kurz, erlaubt sich so viele Freiheiten und gestaltet den Text so eigenmächtig um, dass es unangebracht erscheint, die Varianten der Hs. ganz abzu- drucken. Ich habe daher im Text, nur um die Hs. zu charak- terisieren, anfangs die Lesarten angegeben, später aber die einzeln stehenden Lesarten dieser Hs. nicht mehr notiert ausser bei Stellen, an denen auch die anderen besseren Hss. Varianten zeigen.
C7: Bamberg, kgl. Bibliothek. Hs. E. VH. L = Msc. hist. 1. Papier. 4^. 15. Jh. Genaue Beschreibung der Hs. bei Leitschuh, Katalog der Hss. der k. Bibliothek zu Bamberg 1, 2, 117. Sie stammt aus dem Kloster Langheim ; im J. 1501 war sie im Besitz des Pfarrers Friedrich Hubauer von Himmels- kron, wie aus einer Notiz am Schluss hervorgeht Die Hs. enthält die A. Chr. des Andreas ohne die Fortsetzung in sehr schlechter Abschrift und gehört zur Begensburger Textgruppe. Die pagina imperatorum schliesst mit: in Onaso illatam (S. 155, 7), die pagina pontificum und damit die Abschrift mit: de nece tristi. Amen (S. 144,14). Die Varianten habe icli nur für die Vorrede notiert Auf den BU. 177 und 178 der Hs. befinden
Quelinn nnd BroerteruDgen N. F. I. III
Digitized by VjOOQ IC
- XXXIV —
sich Aufzeichnungen von verschiedenen Händen, aus denen ich folgende mitteile:
Anno domini 1601. feria 2. rogacionum combuBtum est villa Preczelsdorff alias Himelkron vocatum, et combuflsenint 32 domorum qassi una hora, et unus puer periit in igne, cuius pater fuit Nikel Schuster, tempore, quo ego Fridericus Hubauer hec scripsi hie plebanus, et fuit 9. annus residencic mee.
Anno domini 1474 ... Et nota düigenter, quod eodem tempore marchio Brandburgensis Albertus imposuit stewram et currus sacerdotibus in sua dicione residentibus et feeit tam iniustam exaccionem in sacerdotes contra libertatem ecclesiasticam, que retroactis temporibus prius nunqaam fuerat audita. Quod factum quamvis scisma et heresim non audemus directe nunccupare, hiis tamen sectis non incongnie huiusmodi tyrannica pravitas possit adequari. Item postea anno 1481. marchio Albertus de Brandeburg adhuc maius malum operatus est; nam contra preceptum pape, qui sanctissimus sibi inhibuit, ut exacciones contra sacerdotes non faceret, per breve signatum anulo piscatoris, ipse autem marchio tamquam filius inobedicncie cum suis officialibus sentencias excommunicacionLs sprevit, ymmo spoliavit sacerdotes sue subdicioni subicctos. Quapropter quidam composuenmt unam passionem saccrdotum ad instar passionis Christi marchioni in obprobrium. Nam huiusmodi exaccio fuit impoflita sub ficcione, quasi huiusmodi pecunia deberet verti ad bellandum contra Turcos, sed in hiis rebus nihil factum est
Bruchstücke und Auszüge aus der A. Chr.:
1. München, k. Hof- und Staatsbibliothek. Clm. 901 enthält Bl. 176 -198, von Hartmann Schedel geschrieben, eine Regensburger Stadt- und Bischofschronik mit der Überschrift: Cronica inclite urbis Ratispone incipit foeliciter. Diese Chronik ist ein Auszug aus des Andreas A. Chr. In der nämlichen Hs. Bl. 246 schrieb Schedel ein ebenfalls aus Andreas stammendes Stück: De Ute, quam habuit civitas Ratisponensis et regnum Prancorum propter Dionisium, ab. Auf Bl. 201' steht Ton Schedels Hand: Prescripta cronica Ratisponensium pro maiori parte habetur in libro cronice coUecte per fratrem Andream professum monasterii S. Magni confessoria in preurbio Ratispone ordinis B. Augustini canonicorum regularium, Worte, die kaum von Schedel selbst herrühren dürften, sondern von dem Verfertiger des Aus- zuges. Der Auszug enthält die meisten Stellen der A. Chr., in denen von der Stadt Regensburg gehandelt wird, und die sämtlichen Abschnitte über die Regensburger Bischöfe bis Friedrich Parsberger mit den Worten des Andreas, worauf eine kurze Portsetzung folgt. Bei dem Privileg für das Priorat von Weihensanktpeter vom 1. Februar 1089 (unten S. 50) ist am Rand folgende Bemerkung: Prescriptum Privilegium est correctum per me Jo. Gkrad ex originali, quod in manibus meis habui, palpavi et vidi. Vielleicht ist dieser Name (ein
Digitized by
-^ XXXV —
Lizentiat Johann Grad ist 1501 Domherr in Regensburg; VO. 24, 254. 581) der des Verfertigers des Auszugs, der, 7on der mageren Forts, abgesehen, nur des Andreas Text abgeschrieben hat, ohne hiezu aus Eigenem etwas hinzuzuthun.
2. München, k. Hof- und Staatsbibliothek. Qm. 338. Papier. 4^ Auf der Innenseite des Vorderdeckels von der Hand Hartmann Schedels, der die ganze Hs. selbstgeschrieben hat: Liber Hartmanni Schedel Nurembergensis arcium ac utrius- que medicine doctoris. Enthält u. a.
1. Bl. 6 — 55' eine wahrscheinlich von Schedel selbst herrührende lateinische Rückübersetzung der deutschen B. Chr. des Andreas. Vgl. meine näheren Darlegungen unten.
2. Bl. 67 — 100' die lateinische B. Chr. des Andreas in der Form der 1. Redaktion, Abschrift aus dem nunmehr in Kassel als Ms. hist. fol. 5 befindlichen Sammelband.
3. Bl. 105—125' eine Forts, hiezu, welche Wilhelm Meyer im gedruckten Hss.-Kataloge auf Grund der Freher'schen Aus- gabe als Exzerpte aus der B. Chr. des Andreas bezeichnete. Diese Bestimmung ist nicht ganz richtig.
Nach der von Schedel stammenden Überschrift: Sequencia ad prescriptam historiam per varios annos collecta sunt plura memoratu digna, beginnt der Text wie die Forts, der lateinischen B. Chr. des Andreas, aber er endet nicht wie diese, sonder geht weiter und schliesst auf Bl. 125' wie die Forts, der A. Chr. des Andreas, worauf Bl. 125' — 135' noch eine Forts, von 1439 — 1460 sich anreiht, die Oefele 1,393—398 unter dem Titel: Hart- manni Schedelü historia rerum memorabilium ab anno 1439. ad annum 1460. gestarum, mit Recht als eigenes Erzeugnis Schedels abgedruckt hat. Also nicht bloss die Forts, der B., sondern auch die der A. Chr. des Andreas kommt hier in Betracht, und die durchgeführte Vergleichung ergiebt, dass Schedel hier das schon gethan hat, was Frehor später wieder that, dass er nämlich die beiden Fortsetzungen benützte. Allerdings ver- mischte Freher die beiden Texte, Schedel jedoch schrieb zu- nächst die Fortsetzung der B. Chr. ab — einige Zusätze am Rand, die aus der A. Chr. stammen, hat er offensichtlich später dazu- geschrieben — und reihte dann daran das, was die Forts, der A. Chr. noch weiter enthält als jene. Ich habe aus dem hier gegebenen Rest der Forts, der A. Chr. die schlechten Lesarten, die auf einen Zusammenhang mit A 6 oder 7 hinweisen, nicht vermerkt und nur 2 Zusätze Schedels in den Anmerkungen (S. 495 und 5ü0) verzeichnet. Es ist anzunehmen, dass Schedel jene Forts, wie die erstaufgeführten in der Hs. enthaltenen
III*
Digitized by VjOOQ IC
*- txxn —
Stücke 1477 (s. unten bei Beschreibung dieser Stücke) ge- schrieben hat.
3. München, k. Hof- und Staatsbibliothek. Clm. 476. Papier. 4®. Aus der Bibliothek Hartmann Schedels. Enthält u. a., von Schedel selbst nach einer Notiz am Schluss 1476 geschrieben, des Enea Silvio böhmische Geschichte. Hierauf folgen, ebenfalls von Schedel selbst geschrieben, BL 241 '—247 und Bl. 2öl auf böhmische und österreichische Geschichte bezügliche Auszüge aus der A. Chr. des Andreas und ihrer Forts., was hier zu dem gedruckten Hss.-Katalog ergänzend hervorgehoben sei.^
4. München, k. Hof- und Staatsbibliothek. Clm. 9503. Papier. 2^. Aus Oberaltaich. 15. Jh. Bl. 256-272' Caiser- reihe von Karl d. Gr. an, zu der hauptsächlich Auszüge aus des Andreas A. Chr. verwendet sind, von der gleichen Hand geschrieben wie Bl. 237 die von uns als Auszug ebendaher bezeichneten Persecutiones Christianorum (S. unten) und der darnach folgende Traktat De ducibus Bavariae, der Teile aus des Andreas A. Chr. mit des Jordanus von Osnabrück Traktat De praerogativa Romani imperii vermischt (S. unten). Die in der Mitte des 15. Jhs. gefertigten Auszüge endigen mit dem vorletzten Satz der Forts, der A. Chr.: Eodem anno in octava S. Johannis baptiste obiit inclitus dux Bavarie Ernestus in Monacensi oppido tumulatus relinquens filium Albertum ducem Bavarie supramemoratum. In den Auszügen er- scheinen Zusätze, welche in Oberaltaich oder Straubing gemacht sind und unten im Anhang unter Nr. HI mitgeteilt werden.
5. München, k. Hof- und Staatsbibliothek. Clm. 12Ö3 = Aventinus' eigenhändige Ad versaria, Fase. VI. Enthält Bl. 137 — 152 die Auszüge, die Bayerns grosser Geschichtschreiber Aventinus aus des Andreas A. Chr. und dem Auszug aus dem Conc. Const., wie er in clm. 14029 enthalten ist (so dass wohl diese Handschrift als Vorlage anzusehen ist), sich fertigte. Die Über- schrift lautet: Ex chronicis Andree sacerdotis Ratisbonensis S. Magni. Danmtör steht: Vertit in germanicam linguam Leon- hardus HefFt de Eistet Batisbonensium senatorum famulus. Am Rand: Magister Andreas genere Boemus de Broda Lipzig libellum edidit de heresi Hussitarum. (Diese Notiz wohl aus clm. 14029). Aventin meint nicht den Andreas von Regens- burg damit. Auf Bl. 142' unten: Über finitus vigilia Pauli anno 1471. Das bezieht sich ohne Zweifel auf Heffts Übers.,
* Einige Exzerpte Schedels aiis Andreas' A. Chr. finden sich auch in dm. 23751.
Digitized by
- xxxvn ~
welche „an Sandt Pauls abent 1471*' vollendet wurde und also Aventin auch bekannt gewesen ist.
6. München, k. Hof- und Staatsbibliothek. Clm. 8977. Papier. 4<>. 342 Bll. Enthält Bl. 28—75 Flores temporum, denen eine hauptsächlich aus der A. Chr. des Andreas und deren Forts, geschöpfte Forts, bis 1440 angereiht ist.
7. München, k. Hof- und Staatsbibliothek. Clm. 12115 (aus Prül), von dem Karthäuserbruder Ulrich Cerdo aus Würzburg ca. 1502 (vgl. BL 258 ') geschrieben. Papier. 4». 318 Bll. Enthält Bl. 268—278 einen Auszug aus der A. Chr. des Andreas, in dem hauptsächlich auf Regensburg bezügliche Stücke zusammengestellt sind. Abgeschrieben sind diese Exzerpte des Ulrich Cerdo auch in dem unten beschriebenen clm. 27070 des F. Franziskus Grienewalt in Prül, Bl. 101—116.
8. München, k. Hof- und Staatsbibliothek. Clm. 14870. Sammelbd. Pergament. 4«. 141 Bll. Enthält Bl. 133—137, ähnlich wie die vorher angeführte Hs., auf Regensburg bezügliche Auszüge aus des Andreas A. Chr.
Die Auszüge des Angelus Rumpier von Formbach in Mon. Boica 16,533 stammen meist aus Andreas' B. Chr.
Aus der vorstehenden Beschreibung der Hss. der A. Chr. ergiebt sich, dass dieselben sich in drei Hauptgruppen einteilen lassen. An der Spitze der ersten Gruppe A steht ein Hs.-Band, dessen erster Teil Autograph des Andreas ist, zwar nicht die Urschrift der Chronik, wohl aber eine durch- gesehene Abschrift derselben. Die von dieser Hs. noch zu Lebzeiten des Andreas für diesen gefertigte Abschrift in A 2 ist ein Beweis, dass das Exemplar A l von Andreas selbst als authentische Vorlage für die Weiterverbreitung der Chronik angesehen wurde. Die Forts, wie die weiteren Werke des Andreas in A 1 wurden erst nach 1438 eingetragen. So konnte es kommen, dass die nicht erhaltene Hs., von welcher die Hss. A 5, 6, 7 abstammen, zwar den Hauptteil der Chronik A 1 ent- nahm, die Forts, aber aus anderer Vorlage. Die Gruppe B besteht aus 2 Hss., bei deren Beschreibung schon hervorgehoben wurde, dass beide auf eine oder die von Andreas mit mancherlei Zusätzen gegenüber A versehene Urhandschrift zurückgehen. Die Gruppe C, die ich die Regensburger oder St. Emmeramer nennen möchte, enthält nur Hss., die von einer in. Regensburg gemachten, nicht ganz vollständigen Abschrift einer verlorenen Vorlage, vielleicht jener auch von B, herstammen.
Welche von den sämtlichen Hss. sollte dieser Ausgabe zu Grunde gelegt werden? Nach den vorausgehenden Dar-
Digitized by
— xxxYm -
ingen kamen nur in Frage die Hss. AI, Bl, B 2, Gl, die sämtlich unmittelbar auf noch bessere, uns nicht mehr erhaltene Vorlagen, möglicherweise nur ein Ur-Exemplar, zurück- gehen. Der Person des Andreas am nächsten stand sicherlich jenes Exemplar, von welchem B 1 Abschrift ist; es wird nicht zu gewagt sein, jene verlorene Hs. als sein Handexemplar zu bezeichnen. Aber so viel die Abschrift B 1 mehr bietet als die andern Hss., so widerstrebt es doch dem wissenschaftlichen Sinn, eine Abschrift des 18. Jhs., die besonders die Orthographie selbständig verändert hat, für die Ausgabe eines Werkes des 15. Jhs. zu Orunde zu legen, wenn nicht die äusserste Not- wendigkeit dafür vorhanden ist. Auch B 2 und G 1 kommen nicht in Betracht, da beide schon zu sehr verstümmelt sind. Bleibt also A 1. Diese Hs. lässt sich unzweifelhaft nach jeder Hin- sicht als die beste und zuverlässigste der vorhandenen Hss- bezeichnen. Sie ist allerdings auch nur Abschrift, aber in dem Hauptteil eine von dem Verfasser des Werkes gefertigte und nach der urschriftlichen Vorlage nochmals durchgesehene Abschrift. Zahlreiche Zusatzstücke im Text und am Band sind nicht erst hier, sondern nach der Vorlage angebracht Dass sie darin standen, ergiebt sich daraus, weil sie meist auch in B 1 sich finden; dort aber wurden sie oft sinnlos in die Abschrift eingereiht. Ferner enthält A 1 die anderen Werke des Andreas, das Gonc. Gonst., das Gonc. prov., die Ghr. Hus., je in der besten überkommenen Form, und auch äusserlich kommt die Hs dem Ur-Exemplar am nächsten, da auch letzteres als ein Band von gewaltigem Umfang die sämtlichen in A 1 enthaltenen Werke umfasst haben muss, wie aus zwei Stellen (unten S. 133, 17 und 463,3) mit Bestimmtheit hervorgeht. So wurde denn dieser Ausgabe A 1 zu Grunde gelegt und die drei andern auf verlorene frühere Vorlagen zurückgehenden Hss. zur Feststellung zweifel- hafter Textstellen in erster Linie verwendet. Die Übereinstimmung dieser guten Hss. ermöglichte es, eine Menge von Lesarten der andern Hss. unabgedruckt zu lassen, da sich unzweifelhaft ergab, dass die Verschiedenheiten jener Lesarten nur der Nachlässigkeit oder Willkür der betr. Abschreiber entsprungen sind.
Von den ersten rein kompilatorischen Teilen der Ghr. wurde alles weggelassen, was als aus einer der im Folgenden untersuchten Quellen ohne wesentliche Änderung entnommen sich feststellen liess. Viele trotzdem abgedruckte Stellen wurden wiedergegeben, weil sie wiederum als Quelle der B. Ghr., die den Ausgangspunkt dieser Ausgabe bildet, zu gelten haben.
Ich reihe hier meine Untersuchungen über die Quellen der A. Ghr. an.
Digitized by
— XXXIX -
Die von Andreas für die Zeit bis zam Anfang des 12. Jahr- hunderts am meisten benützte Quelle ist eine Chr., deren Ver- fasser er nicht kannte. Schon bei der Geschichte Julius Cäsars (S. 5,28) erwähnt er sie: In cronica satis autentica et antiqua, que habetur in monasterio dicto Prüfhing prope Batisponam ordinis S. Benedicti, sie legitur u. s. w. Unzweifelhaft mit Bezug auf eben diese Worte nennt er (S. 12, 18) jene Chr. als seine Quelle bei Papst Johann IL mit den Worten: secundum cronicam antiquam, cuius mencionem feoi in principio huius operis, quam eciam pro maxima parte sum secutus et presertim in annis ab incarnacione domini, und giebt hier eine Nachricht wieder im ausdrücklichen Gegensatz zu den Angaben in den Ton ihm gleich darnach genannten Chroniken Hermanns von Beichenau, Martins von Troppau, Konrads von Megenberg, der Flores temporum und einer weiteren Papst- und Kaiserchronik, deren Verfasser er ebenfalls nicht kennt. Schliesslich macht er (S. 49,25) bei der Geschichte Heinrichs IV. die ebenfalls zweifellos auf jene Quelle zu beziehende Mitteilung: Hucus- que cronica, quam in hoc opusculo antiquam appellavi, est perducta. Es ist merkwürdig, dass trotz dieser Angaben, in denen die verschiedensten Anhaltspunkte zu finden sind, die Forscher, die sich mit Untersuchung der Quellen des Andreas beschäftigten, jene Chr. nicht feststellen konnten ausser, so viel ich sehe, Waitz, der SS. 6, 13 das Richtige traf. Pez forschte, wie er in der Vorrede zum Bd. 4 seines Thesaurus anecdotorum berichtet (S. XV), im Hinblick auf das erste oben angeführte Citat des Andreas in der Bibliothek des Klosters Prüvening nach der Hs., jedoch vergebens. Die beiden übrigen Stellen, an denen Andreas so bestimmt jene cronica antiqua bezeichnet, scheint er ausser Acht gelassen zu haben. Wahl (S. 13), der wohl ausser jener ersten auch die zweite, nicht aber die dritte angeführte Stelle beachtet hat, sprach als höchst wahrscheinlich aus, dass mit jener unbekannten Prüveninger Chr. die Annales Katisponenses, deren Beste Wattenbach (SS. 17,577) herausgab, in naher Beziehung stünden. Einen direkten Beweis hiefür erblickte er in folgender Stelle (in der A. Chr. S. 39, 17, nicht allein, wie Wahl angiebt, in dem von mir oben S. XXII als reiner Auszug aus der A. Chr. gekennzeichneten Chronicon episcoporum Batisponensium) : Anno domini 962. vel, sicut in quadam cronica satis autentica legitur, 972., quo Otto I. obiit, S. Wolfgangus Batisponensi ecclesie preficitur episcopus. Wahl schloss daraus, dass es in den Annales Batisponenses z. J. 972 heisst: Michahel episcopus obiit. Wolfgangus successit., auf
Digitized by
— xxxx —
nahe Beziehung jener cronica satis autentica zu den Annales BatisponenseB. Auffallenderweise unterdrückte er hiebe! die Worte: quo Otto I. obiit, vielleicht in der Furcht, es möchte ihm sofort der Einwurf gemacht werden, dass in den Annales Batisponenses unmittelbar nach der Notiz z. J. 972 die Nachricht vom Tode Ottos folgt, jedoch — z. J. 974. Des Andreas obige Worte aber sind doch kaum anders zu verstehen, als dass in jener Chronik, in welcher der Tod Ottos I. z. J. 972 — zudem er selbst kurz vorher Otto I. von 962 an 12 Jahre Kaiser sein, also 974 sterben lässt — gemeldet wird, auch die Erhebung des h. Wolfgang auf den Regensburger Bischofestuhl ins Jahr 972 verlegt wird. Hätte Andreas jene Jahrzahl 972 den Annales entnommen, so hätte er gewiss nicht die Worte: quo Otto I. obiit, hinzugesetzt, während die „authentische^^ Quelle anders angab. Hier wird also wohl eine andere cronica autentica zu verstehen sein als die Begensburger Annalen, und der „direkte Beweis" Wahls erscheint recht hinfallig. Abgesehen von jener angeblichen Beweisstelle sind nur 3 Nachrichten z. J. 1148, 1152 und 1164 (S. 56,36; 57,4.26) und einige schwache An- klänge in den Bischofsbeschreibungen auf die Annales zurück- zuführen. Sonst ist eine Benützung der Annales Batisponenses durch Andreas nicht zu erkennen. Und es ist mir höchst wahr- scheinlich, dass Andreas jene Nachrichten aus einer in Mitte liegenden Quelle, vielleicht Konrad von Megenberg, geschöpft hat. Jedenfalls lässt sich sein Ausdruck über die von Wahl gesuchte Quelle: quam pro maxima parte sum secutus et preser- tim in annis ab incarnacione domini, bei so geringer Benützung für die Annales kaum verstehen. Wahl hat femer nicht Becht, wenn er sagt, der Begensburger Bischofskatalog der Annales Batisponenses stimme mit dem des Andreas vollständig über- ein; denn von dem Bischof Konrad, von dem Andreas S. 37, 23 berichtet, wissen die Annales nichts. Und was die Chronologie betrifft, so weicht Andreas stark von den Annales ab. Er lässt Sintpertus 752 Bischof werden, die Ann. Bat. 757, Baturicus 814, die Ann. 816, Erchanfrid 840, die Ann. nach 843, Em- bricho 850, die Ann. nach 851, Anspertus 880 bezw. 890, jene 891, Tuto 890 bezw. 894, jene 895, Isengrim 921, jene 930, Michael 934, jene 943 u. s. w., kurz fast alle Zeitangaben sind bei beiden verschieden. Hiezu kommt, dass von den drei oben angeführten Stellen, an denen Andreas von seiner vielbenützten Quelle spricht, die zweite und dritte nicht auf die Annales passen wollen. Die Thatsache, bei der die zweite Erwähnung angebracht ist, ist in den Annales nicht berichtet Wahl, der
Digitized by
— TTTXT —
hierüber gar nicht nachgeforscht hat, würde das wohl mit der Lückenhaftigkeit der BegeDsborger Annalen entschuldigt haben. Aber die dritte Stelle, die von dem Schlüsse der Quelle be- richtet und von Wahl überhaupt nicht erwähnt und berück- sichtigt ist, lässt sich auf die Annales gar nicht anwenden, es sei denn, dass man hier die Yermutung äussern wollte, das benützte Exemplar der Annales Ratisponenses sei unvollständig gewesen und habe nur bis zu dem angegebenen Schlüsse gereicht. Doch diese kühne Yermutung ist unnötig; denn so angenehm es gewesen wäre, in Andreas' Chronik vielleicht bis jetzt un- bekannte Teile von den vollständigen Regensburger Annalen nachweisen zu können — von den Regensburger Annalen kann für die Frage nach jener Chr. überhaupt nicht mehr die Rede sein, da sich die Quelle, um die sich Wahl vergeblich bemüht hat, mit aller Gewissheit feststellen lässt: es ist des Ekkehard von Aura berühmte Weltchronik (MG. SS. 6,1 ff.). Ich brauche das hier nicht weiter zu beweisen; die unten beim Text ge- machten Quellenangaben lassen deutlich erkennen, wie viel Andreas ihr entnommen hat. Hier wird verständlich, wenn er sagt: Quam pro maxima parte sum secutus. Sie schliesst mit eben jenen Nachrichten ab, bei denen Andreas es angiebt. Ihr folgt er hauptsächlich in der Angabe der Jahreszahlen (presertim in annis ab incarnacione domini) und Regierungs- daten. Besonders für die Kaisergeschichte schreibt er sie in grossen Stücken meist wortwörtlich ab, während er für die Papstgeschichte, der Ekkehard wenig Raum geschenkt hat, nur geringe Ausbeute daraus zieht. Ihren Verfasser kennt er nicht; aber er bezeichnet die ihm unbekannte Chronik als seine Quelle an vielen Stellen. Unter den aus Prüvening in die k. Hof- und Staatsbibliothek München gekommenen Hss. findet sich keine Hs. der Weltchronik Ekkehards.
Wie Andreas für die äussere Anlage seiner A. Chr. das berühmteste und verbreitetste Chronikwerk des Mittelalters, das des Martin vonTroppau, des früher sog. Martinus Polonus (MG. SS. 17,377), zum Muster nahm, wählte er aus demselben auch so zahlreiche Stellen für seine Kompilation aus, dass des Martinus Text nicht bloss äusseres Muster, sondern auch neben andern Grundlage des Textes der neuen Chr. des An- dreas wurde. Von den Fortsetzungen des Martinus ist die von Weiland SS. 22, 475 hsg. Continuatio pontificum Romana benützt. Neben der Chr. des Martin von Troppau wurden die Fl eres temporum (SS. 24, 230 ff.; vgl. das. S. 230, Anm. 5) stark ausgebeutet
Digitized by
_ xxxxn —
Wie Andreas in den älteren Teilen seiner Chronik den in diesen Quellen gebotenen Stoff bearbeitete oder vielmehr — da dieser Ausdruck schon zu viel sagt — vereinigte, zeigt als Beispiel deutlich die folgende Nebeneinanderstellung:
Digitized by
— yyxTTFT _
Man wird es begreiflich finden, wenn die solchergestalt zusammengesetzten Stücke in dieser Ausgabe weggelassen worden sind.
Ausser Ekkehard, Martinus und Flores erscheinen in den älteren in dieser Ausgabe meist nicht abgedruckten Teilen der Chronik in geringerem Masse noch folgende Quellen un- mittelbar benätzt: Des Eusebius, von Bufinus fortgesetzte Historia ecclesiastica (verglichen nach der Ausgabe von Gacciari, Born 1740) für die ersten 4 Jahrhunderte nach Christus. Hieraut die Eirchengeschichte Gassiodors (vergl. nach dem Abdruck bei Migne, Patrol. lat. 69, 879 ff.)) d^^ oft als historia tripartita citiert wird. Hiebei kommt es vor, dass in Abschnitten, welche aus Ekkehard stammen und von diesem hinwiederum aus Bufinus oder Cassiodor entnommen sind, Andreas den Text der beiden letzteren ursprünglichen Quellen verwendet Es kommt ferner vor, dass Andreas eine Quelle, die in einem von ihm ausgeschriebenen Werk genannt wird, nachschl> und dann unmittelbar benützt; vgl. S. 15, Anm. 1. Das von Andreas oft citierte novum passionale ist des Jacobus a Yo ragine Legenda aurea (Jac.; vergl. nach der Ausgabe von Oraesse). Andreas entnimmt ihr und besonders dem in die Legende des Papstes Pelagius eingeschobenen chronikalischen Teil (vgl. SS. 24, 167), der historia Pelagii oder Longobardorum historia, viele Stellen und verweist ausserdem öfters auf sie, ohne aus ihr selbst ein Wort zu holen, wenn er seinen Text schon ans andern Quellen geschöpft hat. Yon andern einzelnen Heiligenleben beutet Andreas die des h. Magnus, des h. Wolfgang von Othlon, des h. Otto u. a. aus. Des Isidorus von Sevilla Ethymologieen werden an mehreren Stellen benützt, auch in der B. Chr. Des Flavius Joseph us Antiquitates sind dem Andreas unmittelbar bekannt; des „christ- lichsten Römers" Boethius Consolationes philosophiae leihen ihm an vielen Stellen, besonders der B. Chr., ihre Worte. Des Bischofs Huguccio von Ferrara (1190— 1210) über deri- vationum, ein ungedrucktes lateinisches Lexikon, liefert ihm Worterklärungen für Caesar (S. 5,23), colosseum, amphitheatrum feria, petalum, cometa (S. 119, 21) und in der B. Chr. für chronica (S. 506, 15). Von diesem weitverbreiteten Werk besass die Biblio- thek zu St. Emmeram sogar 2 Exemplare, jetzt clm. 14056 und 14168. Über eine vermutliche Quelle zur Augsburger Lokalgeschichte vgl. S. 3, Anm. 2. Eine chronica Herimanni, que est Batispone ad. S. Eramerammum, nennt Andreas S. 12, 13 als seine Quelle. Es ist kaum zweifelhaft, dass darunter die
Digitized by
— XXXXTY ~
aus dem 11. Jh. stammende, früher mit der Signatur P CXVI. zu St. Emmeram in Begensburg, jetzt als clm. 14613 in der k. Hof- und Staatsbibliothek zu München verwahrte Hs. der Chr. Hermanns von Reichenau (SS. 5,67) zu erblicken ist Findet sich doch ein Schreibfehler dieser Hs. (SS. 5, 103), furonensis statt Yeronensis, auch an der betrefTenden Stelle bei Andreas. Die Hs. enthält neben Hermann von Reichenau Gassiodors Chronik und ist auch von Aventinus (vgl. Sämtl. Werke 1, 604. 648) benützt worden. Hermanns Chronik liegt nur für wenige Stellen bei Andreas zu Grunde. Die Märlein des Martinus und der Flores scheinen dem Andreas besser gefallen zu haben als die wichtigen, aber trockenen Nach- richten des Reichenauer Oeschichtschreibers. Cbn. 14613 enthält auf einzelnen Blättern auch eigene historische Aufzeichnungen aus Si Emmeram, die nur in dieser Hs. sich finden (hsg. v. Boehmer, Fontes 3,495, darnach von Jaff6, SS. 17,573 als Notae S. Emmerami). Sie sind von Andreas — wieder ein Beweis, dass er gerade jene Hs. in Händen gehabt hat — benützt in der Geschichte der Bischöfe Konrad II. (S. 59,31) und Sigfried (S. 63, 19) von Regensburg und auch in der B. Chr. (S. 545, 15). Eine zweite Abschrift der Chronik Hermanns von Reichenau besass das Kloster St. Emmeram in dem jetzigen clm. 14511 (alte Signatur: F XIV), Bl. 41-129. Der Text Hermanns ist aber an vielen Stellen mit Regensburger Lokalnotizen unter- mischt, deren Verfasser in St. Emmeram selbst zu suchen ist. Sie reichen bis 1421 (nicht 1409, wie der gedruckte Münchener Hs8.-Katalog bemerkt). Da die gleiche Hand auf Bl. 169 eine Nachricht z. J. 1431 eintrug und Bl. 158' den 1454 verstorbenen Abt Wolfhard von St Emmeram als felicis memorie Wolfhardum Strauss huius loci abbatem bezeichnet, dürfte die Niederschrift der interpolierten Chronik Hermanns erst Mitte des 15. Jhs. erfolgt sein. In den Regensburger Lokalnotizen erscheint jeden- falls des Andreas A. Chr. schon benutzt.
Besondere Sorgfalt verwendet Andreas auf die Geschichte Tassilos. Er schreibt (S. 25,25): Huius Tassilonis hystoriam ex diversis pro posse coUegi et eam utpote de nostrate huic operi inserere curavi. Nun findet sich die nach dieser Notiz von Andreas selbst aus verschiedenen Quellen vereinigte Zusammenstellung vollständig in jenem Stück, welches in den Mon. Boic. 13, 493—507 als Bernardi Norici Opuscu- lum V. anecdotum de genealogia fundatoris coenobii Cremi- fanensis abgedruckt ist. Aus diesem Umstand konnte gefolgert werden — und die Herausgeber der MB. scheinen der Ansicht
Digitized by
— xxxxv —
I
gewesen zu sein — , dass Andreas nur jenes Stück abgeschrieben habe. Damit wäre seine Angabe, dass er seinen Stoff aus ver- schiedenen Quellen zasammengetragen habe, unwahr, und wir hätten hier den einzigen Fall, in dem wir Andreas wissentliche Unwahrheit vorwerfen müssten. Wir haben zu untersuchen, ob hiezu eine Berechtigung besteht. Zunächst ist festzustellen, dass der oben angeführte Titel des Stückes in den MB. keineswegs in der Hs., welcher die Aufzeichnung entnommen ist, enthalten ist, sondern von den Herausgebern der MB. stammt Diese Hs. ist der jetzt im k. allgemeinen Beichsarchiv verwahrte Traditionskodex Nr. 2 des Klosters Weltenburg, in welchen auf den ersten Blättern vor den ürkundenabschriften und -Auszügen, ut clarescat huius nostri auctoritas fundatoris^ eben jenes Stück, eine Geschichte des Elostergründers Tassilo, zusammengeschrieben ist. Diese Weltenburger Kompilation trägt in der Hs. keinen Titel, und der von den gelehrten Herausgebern der MB. gegebene Titel ist insofern irre- führend, als nicht nur ein Teil -oder ein Exzerpt aus Krems- münsterer Quellen — die immer noch unentschiedene Streitfrage über Sigmar oder Bernhard als Verfasser berührt uns hier nicht — vorliegt, sondern ausser den allerdings aus Krems- münster stammenden Teilen, welche die Bezeichnung veranlassten, noch andere Teile vorhanden sind, welche nicht zu den Krems- münsterer XJeberlieferungen gehören. Alle diese andern Teile (von den Schlussworten abgesehen) finden sich bei Andreas von Regensburg. Die Weltenburger Kompilation schreibt zu- nächst die 2 Kremsmünsterer Kapitel De fundatoris genealogia (ohne diese Überschrift) und De provincia principatus eins (mit Überschrift) ab (Loserth, Die Geschichtsquellen von Krems- münster [besser als die Waitz'sche Ausgabe SS. 24J, S. 84), un- verändert, da ja Ausdrücke wie nostre fundacionis mirificus architectus und fundator noster auch auf Weltenburg passten. Der folgende Text (MB. S. 499, Z. 4 — S. 503, Z. 16) stimmt mit dem des Andreas überein. Dann fährt der Kompilator fort mit den Anfangsworten des Kremsmünsterer Kapitels De religione eins in monasteriis construendis (Loserth S. 88): Hie est Tassilo, qui, ut dicit historiographus, in divino servicio et officio ampliando devotissimus existens celebria monasteria construxit, scilicet — merkwürdigerweise im Folgenden nicht den Kremsmünsterer Text gebend, sondern die alsdann bei Andreas folgende Gründungsgeschichte von Wessobrunn, die Andreas (S. 28,9) bemerkenswerter Weise einleitet mit: Hie est Tassilo dux, qui in servicio et officio divino devotissimus
Digitized by
- XXXXYI —
existens inter cetera monasteria celebria PoUmgen canonicorum regularium construxit, item Wessespruue etc. Was ans der Übereinstimmung des Textes von Eremsmünster und dem des Andreas zu folgern ist, wird später untersucht. Der Welten- burger Kompilator sagt nach der Wessobrunner Gründungs- geschichte : Item construxit monasterium canonicorum regularium in Fölling. Item monasterium in Krembsmünster fundavit hac ex causa, nunmehr das Kremsmünsterer Kap. De origine et causa fundationis monasterii Chremsmunstrensis (Loserth S. 89 — 90) anreihend. Es folgen dann zwei Sätze, die bei Andreas an die Wessobrunner Geschichte sich anschliessend wobei auflSllt, dass der Satz des Andreas (S. 28,17): Item fundavit monasterium S. Nicolai Patavie, fehlt, der einzige, der von des Andreas Text nicht in der Weltenburger Kompilation enthalten ist. Die zwei nächsten Sätze sind wieder der Krems- münsterer Quelle (Loserth S. 88, Z. 6 v. u. — S. 89, Z. 2) entnommen, dann folgen die auch von Andreas mitgeteilten Verse über Tassilo, und das Ganze schliesst nach dem letzten : Tassilo dux, primum rex, monachus sed ad ymum, mit drei weiteren Versen, die schon in den MB. als der Weltenburger Tradition entstammend bezeichnet werden: Anno quingento dum esset a nativitate Septuaginta quinque predictis additur annis Domini structuram monasterii condidit istam, und dem der Krems- münsterer QueUe (S. 89, Z. 3) nachgebildeten Satz : Hec dicta sunt, ut clarescat huius nostri auctoritas fundatoris. Gebührt nun die Priorität der Weltenburger Kompilation oder dem Andreas ? Der Weltenburger Traditionskodex ist in der Haupt- sache in gleichmässigen Zügen von einer Hand geschrieben, die auch die Einleitung vom Leben Tassilos eingetragen hat. Die jüngsten von dieser Hand eingeschriebenen Urkunden stammen vom Jahr 1449; eine solche von 1453 ist schon von anderer Hand eingetragen. Man wird kaum fehlgehen, wenn man behauptet, dass der Traditionskodex zwischen jenen Jahren, also um die Mitte des 15. Jhs., hergestellt wurde. Ist damals das Leben Tassilos auch verfasst, nicht bloss geschrieben, so ist zweifellos, dass es einfach aus dem Texte der Kremsmünsterer Geschichte und dem des Andreas zusammengesetzt wurde. Da wir keine andere Hs. besitzen imd da insbesondere der ältere im k. Reichsarchiv befindliche Weltenburger Traditionskodex Nr. 1 die Kompilation nicht enthält, gewinnt diese Vermutung Wahrscheinlichkeit Gerade in der Geschichte von Tassilo sind bei Andreas die verschiedenartigsten Quellen vereinigt. Die Grundlage aus Ekkehard, Niederaltaicher Nachrichten, die in den Fundationes
Digitized by
_ xxxxvn —
enthaltene Bearbeitung der Lorscher Aunalen, die von eben- dort herstammende Pollinger Aufschreibung über die Engel- sage u. s. w. konnte wohl eher ein geschichtskundiger Mann wie Andreas als ein Mönch zu Weitenbarg, das wenig Bücher hatte, yereinigen. Ein anscheinend geringfügiger umstand scheint mir sicher die Abhängigkeit des Weltenborgers von Andreas zu beweisen. Wie oben erwähnt fehlt in dem Welten- burger Text ein einziger Satz von dem ganzen Stück in der Form, die es bei Andreas hat, nämlich die Bemerkung über die Gründung von St Nikolaus zu Passau. Dieser Satz fehlt nun auch in der 2. Redaktion: der B. Chr. des Andreas (S. 519, 21), welche ebenfalls die Stellen über Tassilo ziemlich unver- ändert enthält, während er im Text der A. Chr. und der 1. Redaktion der B. Chr. erscheint Dass Andreas, nachdem er in den früheren Texten jene Notiz hatte, später vielleicht sie wegliess, weil sie in der Weltenburger Quelle nicht stand, ist doch gar zu unwahrscheinlich. Der Wegfall dürfte auf einen Zufall zurückzuführen sein. Umgekehrt aber dürfte zu schliessen sein, dass der Weltenburger eine Handschrift jener Form der B. Chr. des Andreas benützte. Man wird einwenden, dass die Anführung der aus Weltenburg stammenden Yerse für die Abhängigkeit des Andreas von der Weltenburger Auf- schreibung spreche. Aber Andreas konnte diese Verse bei eigener Anwesenheit in der Weltenburger Kirche notiert haben oder auch einer anderen Quelle verdanken. Hätte Andreas den Weltenburger Text als Quelle gehabt, so hätte er wohl auch von den aus Eremsmünster stammenden Teilen einige Stellen übernommen. Bei seiner Vorliebe für Kloster-Gründungs- geschicbten wäre doch wohl zum mindesten die Eremsmünsterer Gründungsgeschichte willkommener StofT gewesen. Letztere findet sich zwar nicht bei Andreas, aber einige Ausdrücke in dem Abschnitt über Tassilo zeigen, wie ich unten S. 26, Anm. 3 und S. 27, Anm. 1 u. 3 bemerke, merkwürdigerweise unverkennbare Anklänge an die Eremsmünsterer Oeschichtsquellen. Andreas könnte diese allerdings auch direkt benützt haben, doch ist das unwahrscheinlich. Viehnehr wird folgende Betrachtung auf den wahren Sachverhalt hinführen. Eine Stelle scheint am bedenklichsten gegen meine Behauptung von der Ab- hängigkeit des Weltenburger Stückes von Andreas zu sprechen, ein Satz, der nicht bloss der Weltenburger und der Eremsmünsterer Quelle, sondern auch dem Texte des Andreas gemeinsam ist Stellen wir die drei Texte neben- einander :
Digitized by
— xxxxvm —
Weltenburg
(MB. 13, 503) :
Hie est Tassilo, qui,
ut dicit historiographus,
in divino servicio et
officio ampliando devo-
jissimus existens oelebria
monasteria, scilicetWes-
selpnin . . . folgt dessen
Gründungsgeschichte,
dann: Item construxit
monasterium canonico-
rum in Fölling.
Andreas (S. 28,9): Hie est Tassilo diix, qui in servicio et officio divino devotissimus exi- stens inter cetera mona- steria celebria Pollingen canonicorum regiilarium construxit, item Wes^es- prunne . . . folgt deeaen Gründungsgedcbichte.
Kremspaünster (Loserth S. 88): Hie est Tassilo, qui, ut dicit historiographus, in divino servitio ampli- ando devotissimus exi- stens celebria monaste- ria construxit, scilicet Chremsmunster, Lauris- haim , Wetzenpnmn. Item construxit . . . folgen andere von Tassi- lo gegründete Klöster.
Nach dieser Zusammenstellung ist klar, dass der Welten- burger Text den Kremsmünsterer und den bei Andreas er- scheinenden Text in sich vereinigt. Ist aber nicht der letztere, der auch den Kremsmünsterer Text teilweise enthalt, eben- deswegen als aus der Weltenburger Zusammenstellung geflossen zu erachten? Man müsste wohl mit Ja antworten, wenn die Worte Hie est Tassilo u. s. w. nur in der einen Kremsmünsterer Quelle vorkämen. Aber diese selbst macht die weitvolle Angabe, dass sie hier die Worte einer Quelle gebraucht: ut dicit historiographus. Wer dieser historiographus ist, haben die bisherigen Herausgeber und Kritiker der Kremsmünsterer Aufzeichnungen nicht zu sagen vermocht Ich kann darauf hinweisen, und vielleicht ist dieser Hinweis für eine kritische Untersuchung der Quellen der wertvollen Kremsmünsterer Geschichts werke, der ich hier nicht weiter nachgehen kann, beachtenswert, dass in dem sog. Auctarium Ekkehardi Altahense, Niederaltaicher Zusätzen zu Ekkehard (SS. 17,362), die sicher vor jenen Zjremsmünsterer Aufzeichnungen gemacht wurden, sich folgende Stelle findet: Hie est Thessalo dux, qui in ser- vicio et officio divino ampliando devotissimus existens monasteria celebria construxit, scilicet Ghremismunster et item monasterium S. Petri Lorshi et Wezzinsbrunnen. JafiK, der Herausgeber der Niederaltaicher Geschichtswerke, hat diesen Satz als Nieder- altaicher Original betrachtet. Ob er das wirklich ist oder ob er wieder aus früherer Quelle stammt, ist hier nicht zu unter- suchen. Mit Sicherheit darf aber wohl behauptet werden, dass dieser Satz (besonders auch wegen der Zusammenstellung gerade jener drei Klöster), dem Kremsmünsterer Text zu Grunde liegt. Jedenfalls aber war er für Andreas auch aus anderer Quelle erreichbar als nur etwa der Weltenburg -Krems- münsterer. Thatsächlich finden wir denn auch bei Andreas noch einen weiteren Satz (S. 25, 19) wörtlich mit dem Auctarium
Digitized by
— XXXXTX —
übereinstimmend, während er in der Kremsmünsterer Quelle zwar benützt erscheint, aber verändert ist. Andreas hat also an jenen beiden Stellen — bei andern mag es ähnlich sein — eine Quelle der Kremsmünsterer Aufzeichnungen direkt be- nützt. Dieser Umstand zerstreut auch das letzte Bedenken gegen die selbständige Arbeit des Andreas bei der Zusammen- stellung der Geschichte Tassilos. Der Weltenburger Korapi- lator hat nur Kremsmünsterer Bruchstücke mit des Andreas Text vereinigt.
In geringerem Masse, als man erwarten sollte, hat Andreas die berühmten Annalen seines niederbayerischen Landsmannes, des Abtes Hermann von Niederaltaich (SS. 17, 381—407) benützt. Er citiert sie nirgends ausdrücklich als seine Quelle, aber in der A. Chr. liefern sie von 1152 bis 1241 eine Keihe von Stellen; für die spätere Zeit von 1241—1273, für welche Hermanns Annalen erst eigentlich wichtig werden, sind sie auffallenderweise nicht benützt. Auch für die B. Chr. ist ihnen eine Anzahl von Stellen entnommen, und zwar meist andere als in der A. Chr., so dass hier, wie auch sonst zu erkennen ist, Andreas nicht bloss sein erstes Werk ausschreibt, sondern eine für jenes benützte Quelle aufe neue befragt. Insbesondere dürfte die Urkunde Kaiser Friedrichs I. von 1156 aus Hermanns Annalen stammen. Für die spätere Zeit ist wenigstens eine charakteristische Stelle über Herzog Otto IL von Bayern und seinen Tod der Niederaltaicher Quelle ent- nommen. Ausser den Annalen Hermanns von Niederaltaich benützte Andreas auch dessen Aufzeichnung De institutione monasterii Altahensis (SS. 17, 369—373), doch nur an wenigen Stellen in der A. Chr., ein einziges Mal in der B. Chr. Von der Benützung der Niederaltaicher Zusätze zu Ekkehard war eben die Rede (S. XXXXVIH). Hier möchte ich darauf hinweisen, dass an den bezeichneten 2 Stellen vielleicht nicht jene Zusätze selbst, da sie ausserdem nicht benützt erscheinen, sondern eine frühere Quelle, der sie entstammen, in Betracht kommen könnten.
Als eine ungedruckte Quelle des Andreas müsste nach den unten folgenden Darlegungen ein Traktat mit dem Titel De ducibus Bavariae betrachtet werden, auf dessen Nieder- schrift in dem cod. pal. vind. 3402, Bl. 175—184' Martin Mayr (XA. 5, 137) aufmerksam machte, und den ich dann auch in den Münchener Hss. clm. 2936, 9503 und 17541 feststellte. Dieser Traktat, dessen Text an vielen Stellen gleichen Wort- laut mit dem der A. Chr. aufweist, ist ein sonderbares Mach- werk. Martin Mayr, der nach der einzigen ihm bekannten
Qaellen und Eroert«rangen N. F. I. IV
Digitized by VjOOQ IC
Wiener Hs. Angaben über ihn machte, nachdem ein ganz kurzes Bruchstück daraus SS. 24, 285 yeröfPentlicht war, hielt ihn für einen kirchenpoiitischen Traktat aus der Zeit Ludwigs des Bayern, der Zweck und Entwickelung des Kaisertums mit besonderer Bücksicht auf Bayern darstelle, und glaubte, dass er vermutlich Yon Konrad von Megenberg geschrieben sei. Schon als ich 1893 zu andern Zwecken die Wiener Hs. in die Hand bekam und den Traktat zu prüfen begann, machte ich die Wahrnehmung, dass die eigentlich kirchenpolitischen Ausführungen darin nichts anderes sind als Auszüge aus einer der berühmtesten Streitschriften des 13. Jhs., nämlich der Schrift des Jordanus von Osnabrück De praerogativa Bomani imperii, hsg. v. Waitz in Abhandlungen d. k. Oes. d. Wiss. zu Göttingen Bd. 14 (1869). Auf die Münchener Hss, warde ich erst vor Kurzem durch Zufall aufmerksam. Die beste derselben ist clm. 9503 (2^. Papier. Mitte des 15. Jhs. Aus Oberaltaich). Der gedruckte Hss.-Katalog verzeichnet als auf ßl. 241 — 256 befindlich drei verschiedene Stücke: Bl. 241 J)e ducibus Bavariae, BI. 252 Misterium translationis regni, Bh 253 Tractatus magistri Jordani canonici Osnabrugensis de praerogativa Bomani imperii. Ähnlich ist es bei clm. 2936 {2^. Papier. 2. Hälfte des 15. Jhs. Aus Altomünster) und chn. 17541 (2^ Papier. 2. Hälfte des 15. Jhs. Aus Schleh- dorf), in welch' beiden Hss. die Stücke noch neben zwei anderen vorkommen, den unten zu behandelnden Persecutiones Christi- anorum und einem De diversis haeresibus betitelten Stück. Die beiden Titel Misterium etc. und Tractatus etc. finden sich als Oberschriften in den Hss. Durch die Yergleichung mit der Wiener Hs. kann ich hier feststellen, dass die so betitelten Stücke mit dem unter dem ersten Titel aufgeführten Stück ein Ganzes bilden. In der Wiener Hs. fehlen die beiden letzten Titel, so dass der aus Jordanus stammende Teil nicht unmittelbar als solcher zu erkennen war. An jenen Stellen folgt keines- wegs der ganze Traktat des Jordanus von Osnabrück, wie man nach der Beschreibung im gedruckten Münchener Hss.-Katalog annehmen könnte, sondern nur Bruchstücke daraus, wie sie auch schon im ersten De ducibus Bavariae überschriebenen Teile vorkommen. Diese Auszüge aus Jordanus bilden gewisser- massen das Gerippe, das nichts weniger als kunstvoll mit einem Wust von Bruchstücken aus bayerischen Geschichtsquellen umkleidet wurde, ohne dass deutlich erkennbar ist, welchen Zweck die ganze Ausarbeitung verfolgte. Oft ohne Übergang, meist aber sinnlos oder widersinnig, sind zwischen die einzelnen
Digitized by
-Li- der Beihe nach aus Jordanus entnommenen Teile die bayerischen Bruchstücke eingezwängt, dass man fast geneigt wäre, eher Zufall als Absicht anzunehmen. Doch ist andererseits wieder letztere unverkennbar. Zuerst drängte sich mir der Verdacht auf, dass hier jene Teile aus Jordanus hauptsächlich mit Teilen aus des Andreas A. Chr. vereinigt seien; denn die Aehnlich- keit des Wortlauts der letzteren Quelle mit vielen Stellen des Traktats wies auf direkte gegenseitige Beziehungen hin. Aber ich kam zunächst nicht über den umstand hinweg, dass der in der mir zunächst allein bekannten Wiener Hs. der Schrift nach dem 15. Jh. angehörige Traktat angeblich schon dem 14. Jh. entstammte, was Mayr (a. a. 0.) und Waitz (SS. 24, 215) nicht bezweifelten. Wäre dem so, so müsste der Traktat ent- weder selbst als Quelle des Andreas bezeichnet werden, oder zum mindesten hätte der Verfasser des Traktats eine Haupt- quelle ausgeschrieben, aus der auch Andreas bedeutende Ent- lehnungen gemacht hätte. Zunächst war folgender Gesichtspunkt ins Auge zu fassen: Wenn der Traktat eine Quelle des Andreas wäre, so würden wohl nicht bloss die auf bayerische Geschichte bezüglichen Teile, sondern auch die mit diesen absichtlich ver- bundenen Stücke aus Jordanus von Andreas benutzt worden sein, da Andreas nicht wohl hätte unterscheiden können, welche Teile gerade aus Jordanus stammten und welche nicht. Der Traktat trägt die Überschrift : De ducibus ßavarie, und beginnt mit der bayerischen Geschichte zur Agilolfingerzeit: Teraporibus Gregorii I. pape . . . Agilolfus rex Langobardorum Theodelin- dam . . . duxit in uxorem. Der folgende Text stammt wie bei Andreas (S. 13 fit) aus Ekkehard und zeigt gegenüber Ekkehard ganz die gleichen Abweichungen, wie sie bei Andreas sich finden. Auch im Folgenden erscheint hauptsächlich der Text des Andreas, und der Verfasser des Traktats müsste neben Ekke- hard die gleichen Quellen, wie Andreas sonst, benützt haben : Jacobus a Voragine und Hermann von Niederaltaich. Nach der kurzen Geschichte Tassilos folgt die Gesciüchte des Ur- sprungs der Franken im Auszug aus dem 4. Kap. des Jordanus von Osnabrück. Der Schluss dieses Kap. findet sich bei Andreas wieder. Also, möchte man sofort schliessen, hat Andreas den Traktat benützt. Dies wäre auch kaum zweifelhaft, wenn er nur Stellen übernommen hätte, die der Traktat enthält. Nun fehlt aber in dem Traktat von dem Satz (Jordanus, Ausg. v. Waitz, S. G4; Andreas S. 19,23): Hoc siquidem Plectrudis dicti Pippini Grossi coniunx fundavit, der ganze Schluss: in honore u. s. w. bis sepeliri. Daraus wäre zu entnehmen, dass
IV»
Digitized by VjOOQ IC
- LU -
Andreas, der diesen Schluss hat, nicht den Traktat benutzt haben kann, sondern unmittelbar oder durch Vermittelung einer dazwischenliegenden, nicht mit dem Traktat identischen Quelle den Text des Jordan us erhalten haben muss. Der naheliegende Schluss aber, dass der Traktat hier des Andreas Text benutzt habe, kann nicht gemacht werden, weil der Traktat ja den Jordanus noch an vielen Stellen ausschreibt, die nicht bei Andreas sich finden. Gar zu fem läge die An- nahme, dass Andreas doch den Traktat benutzt hat, und dass nur in der Wiener und Münchener Abschrift jener erwähnte Satzschluss fehlt. Weitere dem Traktat und Andreas gemein- same Stellen zähle ich 13. Eine mit Jordanus gemeinsame Stelle zeigt sich bei Andreas ausser der oben erwähnten Geschichte nicht mehr. Der Verfasser des Traktats müsste, wenn wir seine mit Andreas gemeinsamen Stellen, deren Aufzählung ich hier ersparen will, überblicken, alle die verschiedenen Quellen benutzt haben, die auch Andreas ausbeutete, darunter sogar unbekannte, die wir ausführlicher bei Andreas finden. An solchen Stellen wäre also von Andreas der Traktat selbst nicht benutzt.
Einen sicheren Ausweg aus allen unseren Zweifeln zeigt uns an einer jener 13 Stellen eine sonderbare Behauptung des Tractatus: Item anno domini 1166. Heinricus dux Bavarie et Saxonie predictus a Friderico imperatore prefato per sentencias principum proscribitur et a suis honoribus deponitur et Otto comes palatinus de Schyra dux Bavarie seu Noricorum con- stituitur. Als Quellen für diesen Wortlaut kämen Hermann von Niederaltaich und die Heilsbronner Annalen in Betracht, aus denen auch sicherlich des Andreas Text entstanden ist, weshalb wir die letzteren 3 Texte nebeneinanderstellen:
Andrea.s (unten S. 57, 29):
1166. ordinantur ca- nonici reguläres in Salcz- burg.
1180. marchionatus Stirie mutatur in duca- tura. Eodcm anno Heinricus dux Bawarie et Saxonie aFriderico im- peratore per sentencias principum deponitur et Otto comes de Behyra dux Bavarie constituitur.
Herrn. Altah. Annales (SS. 17,384):
1166. . . . Ordinatio clericorum in Saltzpurch ab archiepiscopo Chun- rado. . . .
1180. Styrensis mar- chio Otacher mutato antiquitatis nomine dux appellari gloriatur. Heinricus dux Ba- warie ab imperatore eicitur, Otto palatinus comes de Schvra ei
Annal. Halesbr. Ma- iores (SS. 24,44):
A.D. 11()6. ordinan- tur canonici regu- läres in Salczburch ordinis S. Augustini.
A.D. 1180. Heinri- cus dux Babarle a Fridrico impera- tore per sentencias principum ducatu privat ur et Otto de Schyria comes ei sub- sti tuitur.
substituitur.
Es ist kaum zweifelhaft, dass Andreas seinen Text aus den beiden hier danebengestellten Quellen, die er auch sonst
Digitized by
— Lni —
vorher und nachher ausschrieb, gefertigt hat: Die Grund- lage bildet der Text der Ann. HaL, die ihrerseits selbst schon Hermann benutzt haben; aber dem letzteren ist wohl un- mittelbar die Nachricht von der Erhebung der Steiermark zum Herzogtum entnommen . Vergleicht man den Text des Tractatiis mit den 3 andern Texten, so fallt sofort auf, dass der den Heilsbronner Annalen eigentümliche und deswegen auch in den SS. durch den Druck hervorgehobene Ausdruck : per sen- tencias principum, auch im Tractatus verwendet ist Es wäre sonderbar und ist ganz unwahrscheinlich, dass der Verfasser des Tractatus, der sonst die Ann. Hai. nicht benutzte, gerade an dieser Stelle einen jene kennzeichnenden Ausdruck entlehnt hätte. Aber nehmen wir nun an, dass er den Text des An- dreas benutzt hat, mit dem er nach unserer Untersuchung so viele Übereinstimmung aufweist, so wird klar, wie er zu jenem Irrtum kam, die Einsetzung der Witteisbacher ins bayerische Herzogtum in das J. 1166 zu verlegen. In der Schnelligkeit des Exzerpierens übersah er, dass des Andreas Worte Eodem anno sich auf die Jahrzahl 1180 beziehen, und schrieb die vorhergebende Jahrzahl 1166 ab. Nur durch ein so grobes äusserliches Versehen konnte dieser die ganze Arbeit des Tractatus-Schreibers kennzeichnende Fehler entstehen. Haben wir so für diesen Fall die Überzeugung gewonnen, dass nicht der Traktat des Andreas Quelle ist, sondern dass es sich um- gekehrt verh<, und betrachten wir nunmehr unter diesem Gesichtspunkt alle Berührungsstellen zwischen dem Traktat und Andreas, so festigt sich die gewonnene Überzeugung, dass Andreas Hauptquelle für die bayerischen Bruchstücke der Kompilation ist,^ und wir werden nicht mehr versuchen, den der Schrift nach in allen Hss. dem 15. Jh. angehörenden Traktat dem vorhergehenden Jh. zuzuschreiben. Jedenfalls darf auch der Name Eonrads von Megenberg, was ein von mir vorgenommener Vergleich mit dessen Tractatus de translatione imperii der Eichstätter Hs. Nr. 698 klar bewies, nicht mit diesem geistlosen Machwerk in Verbindung gebracht werden. Der Abschnitt, der bei Andreas dem Texte des Jordanus von Osnabrück entnonmien ist, stammt direkt dorther, oder wenn er durch eine andere Quelle vermittelt ist, durch den Traktat ist dies sicherlich nicht geschehen. Ebenso verhält es sich mit
* R»i clm. 9503 npricht hiefür auch der I^'nistaiul, da^s wir die daselbst Bl. 237 vorausgehenden und auch in den beiden andern Münchener Hss. enthaltenen, unten zu besprechenden Persecutiones Christianorum und die Bl. 256 folgenden, oben 8. XXXVI erwähnten Teile als Auszüge aus des Andreas A. Chr. nachweisen.
Digitized by
— LIV -
den von Andreas aus uns unbekannten Quellen entnommenen Stellen, die im Traktat wiederkehren.
Hieran sind noch einige Bemerkungen über das Ver- hältnis des Andreas zu der Eichstätter Hs. No. 698 (früher 269), die ich unten in Anmerkungen verschiedene Male erwähnt habe, zu knüpfen. Die Hs. (Papier, in 2^ 674 S.) ist teil- weise beschrieben Archiv 9, 654. Dürrwächter (Die Gesta Caroli Magni S. 15) sprach die Hofihung aus, einmal den Nachweis führen zu können, dass eine direkte Benutzung jener Hs. durch Andreas stattgefunden habe. Ich weiss nicht, wie er diesen Nachweis erbracht hätte. Meine Untersuchung der Eichstätter Hs. hat mich nicht zu der gleichen Überzeugung gebracht. Es ist wohl sicher richtig, wenn Dürrwächter die Hs. als eine Regensburger bezeichnet und in der Hauptsache kurz vor 1415 geschrieben sein lässt. Aus dem reichen Inhalt der Hs. stehen in Beziehung zu Andreas: 1) die Tractatus de translatione imperii Roraani des Konrad von Megenberg (S. 406—483), worüber ich in meiner Abhandlung: Die verlorene Chronik Konrads von Megenberg (in Festgabe für K. Th. v. Heigel, S. 160 ff.) mehr gesagt habe; 2) eine grosse Zahl von Akten- stücken, die auch in des Andreas Gonc. Gonst. enthalten sind. Nichts liegt näher als die Annahme, Andreas habe jene Stücke aus der eben besprochenen Hs. entnommen. Aber die Les- arten verbieten diese Annahme. Schon wenn man die HTA., in denen eine ziemliche Zahl der in beiden Sammlungen ent- haltenen Stücke abgedruckt ist, zur Hand nimmt, stellt sich das von Dürrwächter behauptete Verhältnis als unrichtig heraus. Es zeigt sich, dass Andreas zumeist bessere, die Eichstätter Hs. schlechtere Lesarten hat. Bei den Sitzungsakten des Konzils zu Pisa ist bald die eine (Andreas 2,5—8), bald die andere Sammlung (S. 302 — 304) ausführlicher. Das weist darauf hin, dass beide nicht in direkter Beziehung stehen, sondern auf eine (ev. mehrere) gemeinsame Vorlage zurückgehen. Vgl. was über das Verhältnis der Eichstätter Hs. zur Wiener und zur Memminger Hs. des Gonc. Gonst. RTA. 6,339 gesagt ist 3) Die Gesta Karoli Magni der Regensburger Schottenlegende (S. 502 — 535), welche sich auch in dem unten beschriebenen, von Andreas stammenden clm. 903 finden, im Gegensatz zu dem Hauptinhalt letzterer Hs. nicht von der Hand des Andreas ge- schrieben. Auch bei diesem Stück kann nicht von einer direkten Benützung der Eichstätter Hs. durch Andreas gesprochen werden, wie denn Dürrwächter selbst bei seiner Hss.-Üntersuchung (S. 20) zu dem Schlüsse kam, dass der in clm. 903 enthaltene
Digitized by
— LV —
Text weder Toa der anderen Hs. stammen noch mit ihr die gleiche Vorlage haben kann, so dass erst für die beiderseitigen Vorlagen eine gemeinsame noch ältere Vorlage anzunehmen ist. 4) Plores temporum (S. 545—607), denen (S. 536—544) „Cronice acurtate novi testamenti", allgemeine Annalen bis 1251 und eine Papstreihe bis Alexander V. vorangehen. Die Flores temporum sind bis 1413 fortgesetzt. Andreas hat in seiner A. Chi*, die Flores ja sehr stark benätzt und oft als seine Quelle bezeichnet. Aber es ist durchaus kein Grund erfindlich, warum er gerade diese Hs. benützt haben sollte. Zwei Notizen z. J. 1410, die die Eichstätter Hs. auf S. 544 und 610 enthält und die sich auch, von Andreas geschrieben, in clm. 903 finden und in der A. Chr. benützt sind, werden wohl wie die Stücke des Conc. Const. des Andreas und die Schottenlegende des clm. 903 von anderer Vorlage stammen. Also nicht von direkter Benützung der Eichstätter Hs. durch Andreas kann die Bede sein, sondern nur von einer gewissen Verwandtschaft zwischen jener Sammelhs. und den Materialien des Andreas. Für das 13. und den Anfang des 14. Jhs. beutet Andreas Aufzeichnungen, welche in dem fränkischen Cisterzienserkloster Heilsbronn, dem Mausoleum der fränkischen Hohenzollem, ent- standen waren, in weitgehendem Masse aus. Als Waitz diese Annales Halesbrunnenses maiores (SS. 25, 42—52) herausgab, äusserte er die Meinung, dass der Inhalt jener Annalen bisher unbekannt gewesen sei, abgesehen von einer kurzen Stelle, welche der Mainzer Geschichtschreiber Serrarius aus ihnen genommen zu haben scheine. Während letztere Vermutung unwahrscheinlich ^ ist, ist erstere Behauptung un- richtig. Bald nachdem Waitz die Annales Halesbrunnenses maiores ans Licht gezogen hatte, machte Weiland ^ darauf auf- merksam, dass diese Quelle in der A. Chr. des Andreas benutzt sei und zwar in einem mit der Erlanger Hs. (2) identischen Text, da Andreas eine für diese bezeichnende Variante gebe und auch die Forts, nicht kenne, welche sich allein in der Würzburger Hs. (1) findet Das ist richtig. Die im Text von uns gemachten Angaben über die Benützung der Heilsbronner Jahrbücher zeigen, wie viel Andreas ihnen entnommen hat. Es ergiebt sich daraus, dass sie nach dem Versiegen der Annalen Hermanns von Niederaltaich bis zum Beginn des Chronicon
" Serrarius wird jene Stelle z. J. 1313 wohl eher einer einheimischen Mainzer Quelle verdanken, in der sehr leicht mit ähnlichem Wortlaut wie in den Heüsbronner Annalen berichtet worden sein kann, da von einer Äusserung des Erzbischofs Peter von Mainz die Rede ist.
' Nachrichten v. d. k. Ges. d. Wiss. zu Göttingen 1883, S. 252.
Digitized by
— LVI —
de ducibus Bavariae seine Hauptquelle bilden. Daraus erklärt sich bei ihm hier das Hervortreten von Nachrichten über den Cisterzienserorden und über einzelne fränkische Ereignisse. An verschiedenen Stellen, an denen die Heilsbronner Aufzeichnungen die Annalen von Niederaltaich benützt haben, zieht Andreas offensichtlich den Text in der Heilsbronner Fassung dem ur- sprünglichen Wortlaut der gleichzeitig von ihm benutzten Nieder- altaicher Quelle vor. Zu bemerken ist, dass Andreas die Zeit- angaben der Heilsbronner Annalen nicht immer genau übernimmt
Wir haben hier noch eine Frage zu berühren. Es ist sicher, dass in den Heilsbronner Aufzeichnungen Nachrichten aus Fürstenfeld, das wie Heilsbronn Cisterzienserkloster war, verwertet sind. Diese Nachrichten scheinen Annalen an- zugehören, die wir als verloren betrachten müssen. Martin Mayr (Zur Kritik d. alt. Fürstenfelder Geschichtsquellen, im Oberb. Archiv Bd. 36 und separat) ist den Spuren der ver- lorenen Fürstenfelder Quelle nachgegangen, jedoch bevor die Heilsbronner Annalen bekannt waren. Seine Ergebnisse wären durch die Kenntnis dieser letzteren bedeutend gefördert worden, und es wird sich einmal lohnen, Mayrs Forschungen durch eine Prüfung der Beziehungen der Heilsbronner Aufzeichnungen zur vermuteten Fürstenfelder Quelle zu ergänzen. Wir haben hier nur die Frage zu beantworten : Stammen die bei Andreas sich findenden Nachrichten, die offenbar Fürstenfelder Ursprungs sind, direkt von dort oder sind sie ihm nur durch die Heils- bronner Annalen übermittelt? Martin Mayr ist es entgangen, dass bei Andreas solche Stellen sich finden, die in Fürstenfeld entstanden sein müssen. Die Vergleichung mit der Heilsbronner Quelle ergiebt, dass jene Nachrichten sicher aus ihr geflossen sind. Und da ausser diesen in den Heilsbronner Annalen er- haltenen Fürstenfelder Bruchstücken bei Andreas keine weiteren Teile sich finden, die auf Fürstenfeld als Entstehungsort deuten, ist als erwiesen anzunehmen, dass Andreas die verlorenen Fürstenfelder Annalen nicht gekannt hat.
Durch den Fleiss des Andreas ist uns eine nicht un- wichtige Quelle des 14. Jhs. erhalten geblieben, nämlich das von seinem ersten Herausgeber Oefele (SS. rer. boic. 1, 39 —44) so genannte Chronicon de ducibus Bavariae anonymi Ludovico IV. synchroni. Aus diesem ersten Abdruck wieder- holt bei Böhmer, Fontes 1, 137—147. Vgl. Weiland, Über einige bairische Geschichtsquellen des 14. Jhs., in Nachrichten V. d. k. Ges. d. Wiss. zu Göttingen 1883, S. 237—260. Vorher Wiehert, Beiträge z. Kritik d. Quellen f. d. Gesch. Kaiser
Digitized by
— LVll —
Ludwigs d. Baiern, in Forschungen 16,63-70. Bei der von Weiland nachgewiesenen Mangelhaftigkeit der beiden Ausgaben wäre eine Neuausgabe sehr zu wünschen. Andreas hat die Chr. in seinem Notizenbuch clm. 903 (Bl. 105—113) abge- schrieben, und aliein durch diese Abschrift ist das Werkchen, das (meiner Meinung nach i. J. 1372 in Regensburg verfasste) Annalen von 1309—1372 bringt, uns erhalten geblieben. Die Überschrift ist von der Hand des Andreas und lautet : Oronica de ducibus Bavarie. Eine spätere Hand hat diese Schriftzüge nachgefahren, doch stammen sie ursprün glich von Andreas. In seinen eigenen Chroniken benützt Andreas jenes Chronicon, in welchem Wahres mit vielem Sagenhaften vermischt erscheint, in sehr ausgedehntem Masse. Im Hinblick darauf, dass die Ausgabe von Oefele (und der Abdruck bei Böhmer) heutigen Ansprüchen nicht mehr genügt, habe ich die von Andreas in seinen Chroniken benützten Stellen mit der Hs. verglichen und verweise daher in den Anmerkungen auf diese. Gerade die von Oefele nicht abgedruckten Stellen finden sich mit einer Aus- nahme, in welchem Falle Andreas eine bessere Quelle benützte, in den Chroniken des Andreas wieder. Das scheint mir auch der Grund gewesen zu sein, weshalb Oefele sie nicht abdruckte. Einzelne Abschnitte sind beiden Chroniken gemeinsam, andere sind nur je in einer derselben verwendet, die einen bald kürzer, die andern bald ausführlicher. Die Abschrift in clm. 903 fertigte Andreas zu einer Zeit, als er seine A. Chr. schon geschrieben hatte, wie aus seiner Schlussbemerkung hervorgehen dürfte (ßequire residuum in cronicis, que alibi scripsi etc.). Vgl. S. 104, Anm. 4. In der B. Chr. schreibt er für jene Teile nicht einfach die A. Chr. ab, sondern geht wieder auf die Quelle zurück, die er schon für jene ausgebeutet hat. So ergeben sich Erweiterungen, Kürzungen und Abweichungen. Den Ver- fasser der Chr. kennt Andreas nicht ; wenn er die Chr. anführt, sagt er: in quadam cronica legitur, oder nur: item alibi legitur, legitur quod etc., sicut legitur (5 mal), sie legitur, und den Ver- fasser bezeichnet er an zwei Stellen gleichmässig ganz all- gemein: qui ea, que ego hie transsumptive posui, originaliter scripsit. Es ist Weiland (a. a. 0. S. 245) aufgefallen, dass die Chr. gerade in den Jahrzehnten, in denen der Verfasser als gleichzeitig gelten muss, den 50 er und 60 er Jahren des 14. Jhs., nur Weniges zu berichten weiss. Er wirft daher die Frage auf, ob nicht der Verdacht bestünde, dass Andreas in seiner Abschrift in clm. 903 nicht das ganze Werk überliefert habe. Ich verweise hier auf das, was Weiland für diese Vermutung
Digitized by
— Lvin —
anführt, und auf seinen durch Lorenz (Gesch.-Qu. 1^,185) an- geregten Versach, Konrad von Megenberg mit der Chr. in Beziehung zu setzen. Ich halte diesen Versuch für verfehlt und hoffe, an anderer Stelle näher auf diese Frage eingehen zu können. Mit Recht aber hat Weiland darauf hingewiesen, dass nach dem Versiegen des Chronicon die A. Chr. „ziemlich steriF wird, bis dann die Erzählung der Zeitereignisse beginnt, die Andreas selbst miterlebt hat.
Zwei wichtigen Quellen des Andreas habe ich an anderen Stellen eingehende Untersuchungen gewidmet, auf die als not- wendige Erläuterungen zu dieser Ausgabe hier verwiesen sei:
1) Die verlorene Chronik Konrads von Megenberg, in Festgabe für K. Th. von Heigel, S. 160—174.
2) Fundationes monasteriorum Bavariae, im N- Arch. 24,671-717.^
Eine nicht in den Fund, enthaltene Klostergründungs- geschichte, die von Beichenbach in der Oberpfalz, entnimmt Andreas (S. 53,42fF.) dem Chronicon Reichenbacense, das, von einem unbekannten Roichenbacher Mönch verfasst, von der Gründung bis z. J. 1417 reicht. (Gedr. Oefele 1,402 aus der einzig erhaltenen Abschrift Hartmann Schedels in clm. 351.) Es ist nicht unmöglich, dass Andreas an Ort und Stelle aus dieser Quelle schöpfte und den Verfasser kannte, da er auch sonst gute Beziehungen zu dem Kloster Reichenbach gehabt zu haben scheint.
Textstellen aus des Archidiakons Eberhard von Regensburg Annalen (SS. 17,591—605) von 1273—1305 sind zur Biographie des Regensburger Bischofs Heinrich II. (von Roteneck) und zu einer Nachtragsnotiz z. J. 1304 benützt. Doch dürfte die Benützung keine direkte gewesen sein, da diese beiden aus Eberhard stammenden Stellen gerade in dieser bei Andreas wieder erscheinenden Form in den Fund. (NA. 24, 702) enthalten sind und eine weitere Benützung von Eberhards Annalen durch Andreas nicht nachweisbar ist.
Straubinger Annalen sind dem Andreas schon in der Fund.-Sammlung vorgelegen. Doch scheinen sie von ihm noch in jener andern Form benützt worden zu sein, wie sie in clm. 1031 und der Wiener Hs. 413 (daraus gedr. als Annales Windbergenses SS. 17,565) und ausserdem noch in clm. 23019
* Ausf^er den von mir dort angeführten Hss. enthält noch clm. 14894, Bl. 1—102 eine (in der 2. Hälfte des 15. Jhs. gemachte) Abschrift der Fundatione«. Angefügt sind Auszüge aus Kremsmünsterschen, Salzburger, Chiemseer u. a. Quellen.
Digitized by VjOOQ IC
- LIX —
erscheinen (vgl. Sammelblätter z. Gesch. d. Stadt Straubing S. 657 n. 785). Denn während in den Fund, nur zu lesen ist: 1208. Straubinga construitur, sagt Andreas (S. 59, 28): Eodem anno (1208) Strawbinga nova construitur, und auch in jenen Hss. heisst es, allerdings zum J. 1218: constructa est nova Straubinga. Bei der Nachricht von der Belagerung Straubings im J. 1332 (vgl. S. 83, Anm. 3) tritt die Benutzung einer Auf- scbreibung der Straubinger Annalen, welche von jener in den Fund, enthaltenen abweicht, deutlicher hervor, wie denn auch zwei von Andreas (S. 82, 23 und 86, 23) gebrachte Merkverse daraus stammen dürften.
Andreas zeigt sich als Kenner kanonistischer Literatur; er citiert des Bischofs Wilhelm Duranti von Mende be- rühmtes Speculum iudiciale, wie dessen Bationale divinorum officiorum und benützt Werke der Eanonisten Johannes Andreae und Johannes Galderinus.
Quelle des Andreas sind ferner die chronikalischen Notizen, die er auf Bl. 21 und 22 seines Notizbuches clm. 903 ohne zeitliche Beihenfolge eingetragen hat und die Oefele als Anonymi Bavari Breve Chronicon rerum suo tempore gestarum 1396—1418 in seinen SS. 1, 610—612 chronologisch geordnet herausgegeben hat. Bezüglich des Ursprungs jener Notizen (die übrigens nur bis 1413 reichen, da die Jahrzahl 1418 am Anfang des letzten Abschnitts falsch ist, 1408 heissen muss und in der Hs. wahrscheinlich Schreibfehler ist) hat sich Oefele mit der Feststellung* begnügt, dass nach verschiedenen Anzeichen ein Bayer sie verfasst hat. Ich bin der Meinung, dass kein einheitlicher Verfasser anzunehmen ist, sondern dass hier eine Anzahl von Notizen aus verschiedenartigen Quellen zusammengestellt ist. Die Niederlage des Deutschen Ordens 1410 erscheint z. B. in zwei verschiedenen Darstellungen, wobei die zweite sogar eingeleitet wird mit den Worten: Eadem historia sub aliis verbis. Der Todestag des Papstes Alexan- der V. wird an zwei verschiedenen Stellen verschieden an- gegeben. Der Tod König Ruprechts wird zweimal berichtet. Überhaupt sind die Nachrichten ohne Ordnung durcheinander geschrieben. Ich denke mir, dass Andreas selbst diese Notizen aus verschiedenen Quellen sammelte und hier in seinem Notizbuch vereinigte, um sie in seinen Chroniken zu verwerten. Trotzdem man in diesem Fall daran denken könnte, die Zusammenstellang ZQ den Werken des Andreas zu zählen, wird es doch ratsamer sein, sie nur als seine Quelle zu betrachten, da seine Arbeit daran nur die eines Abschreibers gewesen sein dürfte. Ich
Digitized by
— LX —
verweise daher auf den Druck bei Oefele. Andreas hat den Stoff in seinen beiden Chroniken benützt. Er hat z. B. in der A. Chr. die eben erwähnten 2 Nachrichten von der Nieder- lage des Deutschen Ordens in eine Darstellung verschmolzen und ebenso die zwei Stellen vom Tod König Ruprechts in einen Satz vereinigt. Während er bei der Erzählung von dem Türkenzug 1396 in der A. Chr. nur andern Quellen folgt, tritt in der B. Chr. auch die Benützung dieser Aufzeichnungen zu Tage.
Erst nach dem Abschluss seiner A. Chr. 1422 lernte Andreas eine Chronica volgaris kennen, die er in Randzusätzen ^ zur A. Chr. und später im Texte der B. Chr. verwertete. Die Untersuchung der Stelleu, an denen diese Chronica volgaris als Quelle genannt ist, ergiebt, dass man es mit der ältesten Prosadarstellung der Weltgeschichte in deutscher Sprache, der Sächsischen Weltchronik (hsg. von Weiland, MG., Dt. Chroniken Bd. 2.), zu thun hat. Auch die 1. Bayerische Fortsetzung derselben ist von Andreas in Zusätzen zur A. Chr. benützt.
Eine deutsche Übers, der ganzen A. Chr. fertigte in den J. 1470 und 1471 auf Anregung des Regensburger Stadtkämmerers Erasmus Trainer der aus Eichstätt stammende Baccalaureus der freien Künste Leonhard Hefft. Das umfangreiche Werk ist uns in 3 Hss., cgm. 3959 und 6240 und der Es. Eist. univ. Fol. Nr. 8 der Eamburger Stadt- bibliothek erhalten. Ich werde darüber an anderem Orte im Zusammenhang mit der übrigen literarischen Thätigkeit Leonhard Eeffts berichten.
Am wenigsten von allen Werken des Andreas war bis- her sein Concilium Constan tiense bekannt. Es ist als Ganzes bisher ungedruckt geblieben. Schelhom und Pez teilten den Prolog mit (vgl. S. 161, Anm. 1), den Oefele 1, 11 aus Pez abdruckte, und einzelne Forscher erholten sich einzelne Bruchstücke aus den Ess.
Die vorliegende Ausgabe setzte es sich zum Ziel, die schon irgendwo gedruckten Stücke der Sanmilung nach Möglich- keit zu bestimmen — bei dem Mangel an Vorarbeiten keine geringe Arbeit für den Eerausgeber — und ihren Inhalt unter Angabe der hauptsächlichsten Druckstellen ^ kurz zu bezeichnen.
* Auch die Annales S. Rudberti Salisburgenses und des Vincenz von ßeauvais Speculuni historiale erscheinen nur in Zusätzen der Hss.-Gruppe B als Quellen (S. 63, 29. 45, 38). In der B. Chr. ist Vincenz auch im Texte benutzt.
* Bei häufig gedruckten Konzilsakten und -Urkunden wurde Voll- ständigkeit dieser Angaben nicht angestrebt.
Digitized by
— LXI —
Einige wichtige dieser gedruckten Stücke wurden aus ver- schiedenen Gründen neu abgedruckt Die bisher ungedruckten Stücke wurden im Ganzen mitgeteilt, einige als zu umfang- reich oder an historischem Oehalt zu gering nur dem Inhalt nach bezeichnet oder auszugsweise wiedergegeben. Die Kapitel- bezeichnungen sind in den Hss. meist nach der Überschr. eingesetzt; ich setze sie der Übersichtlichkeit halber stets voran.
Die Benennung des Werkes als Concilium Constan- tiense ergab sich aus der Yorrede. Den besonderen Titel Acta concilii Constantiensis trägt nur der vierte von den sieben Teilen des Ganzen.
Die Hss. des Concilium Constantiense sind folgende:
1: Wien, k. k. Hofbibliothek. Cod. pal. vind. 3296, Bi. 114—360. Nähere Beschreibung s. oben S. XVIII.
2: Memm ingen, Stadtbibliothek. Cod. 2, 6a und b. Papier. 2 Bde. in 2**. Vgl. Bibliotheca Uffenbachiana mssta. 4,46; Bihl. UfFenbach. universalis 3,90; Schelhorn, Acta hist.- eccl. 1, 1. Auf Vorder- und Rückdeckel jedes Bandes das Wappen Zach. Conrads v. üffenbach in Gold gepresst. Auf der Innenseite jedes Vorderdeckels das Ex-libris Uffenbachs. Auf dem Rücken der Bände in Majuskeln eingepresst: Acta Concilii Constant.: CoUetore Andreae (so!) Ratisbonensi Inedita. Bd. 1 : 7 leere BU. ; dann bezeichnet S. 1 bis 915 nach alter Zählung, die aber so fehlerhaft gemacht ist. dass eine neue Zählung S. 1—1016 bezeichnen musste. Am Schluss 2 leere Bll. Die Abschrift beginnt auf der nummerierten S. 1. Je auf dem 2. unnummerierten Bl. beider Bde. hat üffenbach (es ist seine Handschrift, wie der Vergleich mit seinen Briefen in cgm. 5459 ergiebt) folgende Notiz eingetragen: ACTA CONCILII CON- STANTIENSIS collecta a Jo. (vgl. oben S. I, Anm. 1) Andrea Ratisponensi coetaneo, nondum edita. Vol. I. et II. Quae ex vet. codice ms. membr. e monasterio quodam Moguntinensi beni- vole concesso, omissis iis, quae in editione H. von der Hardt exstant, describi per amanuensem fecit Z. C. ab üffenbach. MDCCXVn seq. Vol. L, bezw. Vol. 11. Bd. 2: 7 leere Bll.; dann bezeichnet S. 1 bis 1057. Eine neue Seitenzählung ergab die Bezeichnung von 1 — 1051. Am Schluss 24 leere Bll. Beginn der Abschrift auf S. 1. Die beiden Bände enthalten des Andreas Conc. Const, das Conc. prov. und die Chr. Hus. Eine Anzahl von Stücken aus der ersteren Sammlung, die in v. d. Hardt's Werk sich finden, wurden, anscheinend auf uffenbachs Ver- anlassung, in dieser Abschrift weggelassen, ausser wenn sie einen besseren oder umfangreicheren Text zu bieten schienen.
Digitized by
— LXII —
Der Abschreiber hat einzelne Blattnutnniera seiner Torlage notiert. Wir ersehen daraus, dass die Vorlage ebenfalls zwei Teile umfasst hat. Die letzte angemerkte Blattziffer des
1. Teiles der Vorlage (fol. 162) findet sich auf S. 253 des
2. Bandes der Abschrift; das fol. 1 des 2. Teiles der Vorlage ist auf S. 316 (alt) der Abschrift notiert; die letzte angegebene Blattzahl (fol. 122) des 2. Teiles der Vorlage erscheint auf S. 1155, der drittletzten beschriebenen Seite, der Abschrift. Der Mainzer Kodex, aus dem Uffenbach seiner Angabe nach seine Abschrift fertigen liess, war vielleicht identisch mit jener Es. des Mainzer Metropolitankapitels, aus der Guden, Cod. dipl. Mog. 2, 608 unser Stück 7, 1 (unten S. 270) nebst den dazu gehörigen Postillen anführt. Die Ueberschr. des ersteren bei Guden stimmt wörtlich mit jener in der Wiener and Memminger Hs. überein, die der Postillen fast ganz mit jener in der Memminger Es., also der Abschrift der mutmasslichen Vorlage (in der Wiener Es. fehlt diese üeberschrift). Die Berausgeber der BTA. suchten vergeblich nach der Mainzer Es. (vgl. RTA. 6,377. 387) und druckten das Stück nach unseren beiden Ess. ab. Auch meine erneuten Nachforschungen waren erfolglos. Der Mainzer Kodex ^ ist verschwunden wie jene andere ebenfalls aus Mainz (Franziskanerkloster?) stammende Es., aus der auch wieder Uffenbach sich des Andreas A. Chr. abschreiben liess (s. oben S. XXV).
3: München, k. Eof- und Staatsbibliothek. Clm. 14029. Vgl. oben S. XXX. An die A. Chr. schliessen sich auf Bl. 107' — 148' in dieser Es. einzelne Stücke aus des Andreas Conc. Const. und der Chr. Eus. und zwar folgende : 1) Aus 4, 6 das Synodaldekret: Pidem katholicam, mit den 45 wiclifitischen Sätzen und der Determinatio des Konzils. 2) 6,9: Traktat des Andreas von Deutsch-Brod, De origine haeresis Eussitarum. Aus dieser Es. hsg. von Eöfler 2,327. 3)4,11. 4) 4,12. 5) 7,12. 6) 7,15. 7) 7,18. 8) 7,19. 9) Die 32 Stücke der Chr. Eus., welche Eöfler 2,406 aus dieser Es. herausgegeben hat.
4: München, k. Bof- und Staatsbibliothek. Clm. 5424.
^ Ich finde zufällig in dem Druck: Ein altes schönes Buchlien, darin erwiesen, dass das Sakrament . . . vnder baiden Gestalten soll geraicht werden (o. O. 1560) in der Vorrede folgende Stelle: £s hat mich ... ein fumemer Herr S. M. P. D. ein grosses Lateinisch Ferment in geschribens Buch sehen lassen ... in dem selbigen hat ein Bruder Augustiner Ordens (dann also lautet sein Titel: per Andream N. Canonicum Regulärem Ordinis Beati Augustini zu SantMangen bey der brücken in der vorstat zu Begenspur^ geschriben\ vilerley handlungen, so sich zu seiner zeit verloffen, sonderlich aber die acta des Concili zu Gostentz . . . auff- gezeichnet. Sollte diese Pergamenths. die jetzt verschollene gewesen sein ?
Digitized by
— Lxin —
Papier. 2 \ 15. Jh. 226 BU. Aus der bischöflich chieroseeischen Bibliothek in Salzburg. Auf Bl. 1 der kolorierte Bibliothek- Stempel des Bischofs Bernhard von Erayburg (1467 — 1477), wie in clm. 6360 (vgl. oben S, XXI). Enthält Bl. 145—226 Teile des Conc. Const. des Andreas und zwar 5,6. 7. 8. 9. 10. 6,6. 7. 8., also 5 Sermones und 3 Tractatus. Die Überschr. des Traktates 6, 7 : Explicit tractatus sextus etc., mit der beibehaltenen Zählung des Andreas und ähnliche Stellen mehr dürften genügend Beweis sein, dass die Stücke nur aus des Andreas Sammlung stammen, und zwar ist mit der grössten Wahrscheinlichkeit die Abschrift wie clm. 5360 aus dem ganz nahe bei Salzburg befindlichen Mondseer Kodex, jetzt cod. pal. vind. 3296, genommen.
5: München , k. Hof- und Staatsbibliothek. Clm. 14175. Papier. 2 ^. 265 BU. Enthält, Mitte des 15. Jhs. geschrieben, auf BL 253—265 folgende Stücke aus des Andreas Werken : 1) Conc. Const. 1,7. 2) Chr. Hus. Nr. 7, 8 und 37. 3) Conc. Const 5, 10. Dass diese Stücke aus des Andreas Sammlungen herrühren, beweisen die in dieser Hs. mitabgeschriebenen Schluss- worte des Stückes Cbr. Hus. Nr. 7, in denen Andreas von sich selbst spricht.
6: München, k. Universitätsbibliothek. Cod. Fol. 84. Papier. 2^. 266 Bll. Auf dem Vorderdeckel von einer Hand des 15. Jhs.: Iste über est impignoratum Andree Dachsperger a liebhardo Friessen pro uno instrumento protestacionis sew sex Ben. ; auf dem letzten Blatt: dedit dominus Andreas Franten- hawser conventui Lanczhuetensi ordinis predicatorum . . . 1483 ; auf Bl. 1: Est fratrum ordinis predicatorum in FÄnczhuet. Enthält unter anderen von verschiedenen Händen geschriebenen Stücken auch eine Anzahl aus des Andreas Conc. Const. und Chr. Hus., und zwar Bl. 7': Conc. Const. 6,6; Bl. 37: Chr. Hus. Nr. 37 ; Bl. 46 ff.: Conc. Const 5, 5. 6, 7. 6, 8. 5, 6. 6, 10.
Das Concilium provinciale ist wie das Conc. Const. in dieser Form ungedruckt. Es trägt seinen eigenen Titel, wodurch auch die neben den Aktenstücken des eigentlichen Provinzialkonzils von Salzburg darin enthaltenen Schriftstücke der Begensburger Diözesansynode als Frucht und Ergebnis des ersteren gekennzeichnet sind.
Das Conc. prov. findet sich in den Hss. 1 und 2 des Conc. Const.
Das Diarium sexennale ist gedruckt bei Oefele 1, 15 — 38 aus der einzigen Hs., in der es vorhanden ist, dem Autograph des Verfassers, clm. 903.
Digitized by
— LXIV —
Einen Titel hat Andreas diesen seinen zeitgeschicht- lichen Aufzeichnungen nicht gegeben. Andreas Felix Oefele hat sie von sich aus Diarium sexennale genannt. Dieser Titel hat sich in der Literatur eingebürgert, und ich behalte ihn in dieser Ausgabe bei, wenngleich er nicht völlig zutreffend er- scheint. Ich drucke das Diar. vor der Chr. Hus. ab, da es für letztere die Grundlage und hauptsächlichste Quelle bildet
Die Hs. umfasst 273 nummerierte Ell., denen 5 un- nummerierte vorangehen. Zwischen Bl. 245 und 246 ist ein be- schriebener Zettel eingebunden. Die einzelnen Lagen sind von sehr wechselndem Umfang. Das Papier des Bandes ist kein einheit- liches; als Wasserzeichen erscheint bald der Ochsenkopf ähnlich der Form No. 255 bei Keinz, Die Wasserzeiclien des XIV. Jahr- hunderts in Handschriften der k. b. Hof- und Staatsbibliothek, bald die Krone annähernd wie No. 206 daselbst. Die Schrift stammt von 2 verschiedenen Händen : die Bll. 26 — 37 und 66 — 102 sind von einer schwerfälligen Hand geschrieben, die einen handwerksmässigen Charakter trägt. Alle übrigen Teile des Bandes rühren von der Hand des Andreas her. Nebeneinander finden sich — von der gleichen schreibgewandten Hand geschrieben — Bücher-Minuskel und Kursive verwendet. Eine paläographische Würdigung der Schrift des Andreas nebst 3 Proben in Lichtdruck aus clm. 903 und kurzer Geschichte dieser Hs. habe ich in Chroust's Monumenta palaeographica. Lief. VI, Tafel 6 gegeben. Hier erübrigt, auf den Inhalt des Bandes einzugehen, besonders um die literarischen Neigungen des Andreas zu kennzeichnen.
Das 1. unnummerierte Bl. ist eine Pergamenturk., ein Schuldbrief eines Jörg Hofer, 1419 am Samstag nach Peter und Paul (Juni 30) Regensburg. Als Bürgen sind darin ge- nannt Albrecht der Paulstorffer und Marquart der Stör (s. unten S. 749). Dies Blatt trägt von einer Hand des 17. Jhs. den Eigentumsvermerk: Monasterii S. Jacobi Scotorum Ratisbonae. Die gleiche Hand schrieb auf das 3. unnummerierte Bl.: Con- ventus S. Jacobi Scotorum Ratisbonae. Auf Bl. 5 (unnumm.) hat sich ein Leser eingetragen: Anno domini 1529. frater David OmoUorii ordinis S. Francisci sacraeque paginae baccalaurius ex Scotia oriundus sive Tbernia hunc librum habuit, ut volentes nudam veritatem scire de fundatione monasterii Scotorum ad S. Jacobum Ratisponae et aliorum monasteriorum per reges et principes Scotiae et Germaniae penitus facta ad istum librum accessum habeant omnes Scoti et peregrini Ratisponam venientes. Das 2. unnummerierte Bl., quer eingebunden, von Andreas beschrieben, stammt offenbar aus einem Entwurf zu seiner
Digitized by
- LXV -
A. Chr. Es enthält Teile der pagina pontificum und pagioa iraperatorum ; der Text ist jedoch kürzer, so dass an diesem Blatt zu erkennen ist, wie Andreas den entworfenen Text später ausfuhrlicher gestaltete.
Bl. 1 oben: Dominus Ludovicus episcopus quondam Ghyemensis dedit nobis hunc librum. Demnach hat Bischof Ludwig Ebner von Chiemsee (B. seit 1495, resign. 1502, f 1516) die Hs. anscheinend dem Scbottenkloster St. Jakob zu Begens- bürg geschenkt. Die Angabe Oefele's 1,15, dass Andreas (!) die Hs. aus dem Schottenkloster erhalten habe, beruht auf grobem Irrtum.
Auf die Schenkungsnotiz folgen Auszüge aus des Heinrich Goethals (Henricus Gandavensis) Quodlibeta aurea. Andreas bemerkt: Hec reperi in quolibet 7. 9. 14. H. de Öandavo.
Bl. 2: Dyalogus quidam de doctrina virtutum et fuga viciorum. Beginnt: Quatuor sunt, que prudencia nos edocet . . .
Bl. 4': Überschr. : Incipit epistola, quam misit magister Vincencius ordinis predicatorum pape Benedicto XIIL, quid sen- ciat de adventu antichristi et fine mundi. Am Schluss: Scripta sunt ista primordialiter in villa Arcomanina die 17. Junii anno domini 1413. Bemerkenswert ist die weitere Notiz: Hec epistola fuit apportata ad capitulum generale ordinis fratrum pre- dicatorum in provincia Theutonie in Priburga anno domini 1419. Zuletzt notiert Andreas, anscheinend von sich redend: Scriptum anno domini 1420. feria 2. pasce (April 8).
Bl. 9: Deutsche Aufzeichnungen über Naturereignisse von 1348 — 1356, die ich hier abdrucke, weil sie unzweifelhaft Quelle des Andreas sind.
Anno domini 1300 und in dem 48. jar an sand Pauls tag, alz er bechert wart \ do chom ein erdpidem überal in der werlt, aber besunderlich waz er ze Chärnten und in Chrain als groz, daz Villach dy stat, purchmaur, chloster und chirchen und all maur und turn uncz an 11 zinne auf di erde vielen, und das sich das ertreich enmitten in der stat enzway spielt ^ and ein wasser daraus ran recht als der swebeP^ und prast^ wider in dy löcher in das ertreich. Und in Chrayen und in Charten niderviel Chelerberch^ dy vest und Arnolstain^ und darzu 36 vest, und die perg vielen zesamme in die teler, das
^ 25. Jan. Dies Datum übereinstimmend mit den meisten Geschichts- qnellen. Auch so bei Megenberg, Buch d. Natur, hsg. v. Pfeiffer S. 109, 14.
* Von spellen = spalten ; Schm. 2, 662. » Schwefel; Schm. 2,622.
* Von bresten = brechen ; Schm. 2, 367. ^ Kellerberg und Arnoldstein bei Villach.
Quellen ond Broerterungen N. F I. V
Digitized by
— LXYl —
sich das wasser verswelt^, das es verdirbt lant und laut und gut 10 meil lanch« Das wert acht tag, das sich das ertreich erschrant^ und spielt, das ein man darein viel uncz an dy gürtel, als ob er versinkchen wolt^ Und daz hat gesagt her Heinreich der Stemer*, der die weil in der stat vervallen was, er und der Stokcher^ von Prag, und ir gesellen stürben vier pey in, und Hainrich Pawmburger.®
^Notandum : Villach ist ein stat, dy gelegen ist in Chärtten und gehört zu dem bischoff ze Babenberg.
^Item anno domini 1300 und in dem 50. jar umb sand Jacobs tag^ hueb sich der sterb gemainchleich in der werft, das der mensch ein drues gewan und starb darnach an dem dritten tag. In dem selben sterben und in dem selben jar wurden dy Juden erslagen und verprant in allen täutschen landen, in steten, in märchten und an allen den steten, da Juden waren, dann zu Regenspurg^® in der stat und in Osterreich wurden sy gefrisst. Versus :^^
Anno milleno tria C quater X quoque nono Sunt interfecti Judei die BenedictL^^
Anno domini 1300 in dem 56. jar acht tag vor sand Marteins tag^^ do chom ein ertpidem gein ßegenspurg und in allen täutschen landen, das Pasel dy stat und das tum und dy chirchen und dy häuser nidervieln und die laut all aus der stat fluhen und der erwirgen^^ nur zwen verdürben, und der erdpidem wurden siebenczehen. Und dy stat, dy da haist Liechtal ^^, di ligt zwo meyl von Pasel, die viel auch nider,
» Von schwellen, Schm. 2,630.
* Von schrinden = bersten, Schm. 2,608. ' Vgl. unten S. 97, 1—7.
* Die Sterner waren ein llegensburgisches Geschlecht. VC. 12,94. 15,286. 25,199.298. Vgl. unten S. 129,13.
"" Geschlecht, das auch in Bayern blühte. VC. 24, 223. 581. 26,398. 40,177. MB. 4,211.225.510. 5,226. 15,330. 18,643. 24,160.
® Kegensburgisches Geschlecht. Heinrich Baumburger, wahr- scheinheh der hier Erwähnte, war 1352—1362 im Bat zu S^nsburg : VO. 25, 201. 205.
^ Anmerkung des Andreas am Kand.
^ Der folgende Abschnitt ohne die Verse auch in der Farrago hist. rer. Eatisp. (Oefele 2, 507).
« 25. Juü.
*•> Vgl. unten S. 86,15.
^' Vgl. unten S. 86,25.
"21. März. Vgl. Hoeniger, Der schwarze Tod S. 8, wo die Daten über die Judenmorde zusammengestellt sind.
^^ Das grosse Baseler Erdbeoen von 1356 war am Lukastag (18. Okt.). St. Martinstag ist 11. Nov., acht Tage davor wäre der 4. Nov. Vgl. unten S. 100, 29 ff.
^* erwerg, erwirg = vornehm; vgL Schm. 1,125.
^^ Liestal.
Digitized by
- Lxvn —
und wol zwanck vest. Und darnach chom der stei-b^ gein Regenspurg und gein Payrn in daz lant uberal, sam er vor waz gewesen.
Anno domini 1350 da füren dy heuschrekchen heram von Ungern in Bayren, daz ez zwischen Regenspurg und der vest ze StaufF umb dy sunn für als dikch, das man want, es prünn allez das, daz umb Stauff war. Und wo es sich auf dy wis legt, daz fräs ez ab, daz man want, es biet das viech abgefressen, und das ez auf dem weg lag, daz man darauf rait, daz ez chraspelt ^ sam daz eys in dem lant ze Fairen.
Item darnach über zway jar^ giengen die chärpfen auch herauf von Ungern in der Tunaw, daz man ir uberal in dem lant in der Tunaw und in dem Regen bei Regenspurg so vil umb ain pfening gab, das man want, sy warn unrayn, und das sy die laut nicht gern assen.
An diese Aufzeichnungen, die mit der bei Freyberg, Sammlung bist Schriften 5, 84 gedruckten nahe verwandt sind, schliesst sich Bl. 10 ein Abschnitt mit der Überschr. : Causa terremotus. Nach meiner genauen Untersuchung liegt hier ein Aaszug (nicht eine frühere Fassung, wie der gedruckte Hss.-Katalog, 2. Aufl., S. 205 angiebt und wogegen auch die Schlussworte sprechen) aus dem Kap. Von dem ertpidem (2, 33) von Konrads von Megenberg Buch der Natur vor. Er ist gegenüber letzterem vielfach kürzer, weicht aber im Übrigen wenig ab, ausser an einer Stelle (Ausg. v. Pfeiffer S. 111,33); schliesslich wird abgebrochen (Pfeiffer S. 112,22) und ge- schlossen: Von disen dingen han ich mer geschriben in ainem puch, daz ligt noch in der wigen. Der red ist hie genuk zu einer churczweil. Got sey mit eu, mein lieber freunt. Aus diesen Worten spricht unzweifelhaft Kon- rad von »Megenberg. Als sein Buch der Natur noch im Entstehen war, „noch in der Wiegen lag", wie er sich aus- drückt, also 1349/50, schrieb er an einen Freund diese Studie über den Zusammenhang des grossen Erdbebens und der grossen Pest von 1348/9, worüber er in dem noch unvollendeten Werk mehr geschrieben hatte. Es wäre nicht unmöglich, dass auch die oben abgedruckten Aufzeichnungen über verschiedene
* Diese Notiz stimmt mit den Anschauungen Konrads von Megen- berg über den Zusammenhang zwischen Fest und £rdbeben überein. Ähnlich in der Liroburger Chronik (Hoeniger, Der schwarze Tod S. 48).
' Da« seltene Wort kraspeln (== crepare) kommt auch in Konrads V. Megenberg Buch der Natur vor (148,11); vgl. Schmeller 2,1382.
* Also 1352. Unten S. 87,5 ist dieser Abschnitt verwendet, aber, auch mit der Angabe post duos annosi — an einen Bericht des Chron. über eine Heuschreckenplage von 1338 angedchlossen.
Digitized by
- Lxvm —
Katurereignisse, zumal sie mit der gleichen Tinte and den nämlichen Schriftzügen wie das Stück Causa terremotus ge- schrieben sind, aus den Materialien Konrads stammen. Jeden- falls sind sie in Regensburg entstanden, und ihrem Inhalt nach konnte niemand eher als Urheber in Betracht kommen als der Verfasser des Buches der Natur.
Bl. 12: 4 annalistische Bemerkungen: Anno domini 1314 da gab man ain schaf choms umb 60 und 5 Ib. (Ygl. unten S. 82, 21 und 548, 1). Damach in dem 22. jar vieng man den von Osterreich. Darnach in dem 28. jar lag kayser Ludweig vor Strawbing. (Vielmehr 1332; vgl. unten S. 83 und 548). Die 4. Notiz s. unten S. 112, Anm. 3.
Es folgen Auszüge aus den Privilegia universitatis Wien- nensis, darnach
Bl. 12' ein von Andreas entworfener Brief: Venerabilis domine prior, dilectorum amicorum sincerissime adamator. Ego frater Andreas in vobis gerens fiduciam singularera rogo, quatenus efiPectum in causa diu pendente heri coram domino abbate conclusum unacum consilio vestro, si aliquid per me fiendum in hac causa vobis visum fuerit oportunum, per presencium occasionem in scriptis michi dignemini intimare. Auferat a vobis deus omnem langworem et det omne bonum.
Bl. 13: Überschr.: Eleccio abbatis alicuius monasterii- TJrk. über die Abtwahl in Kloster ßeichenbach (vgl. unten S. 153,21), 1417 Jan. 20, aus dieser Hs. gedruckt bei Oefele 1, 406, darnach einige ähnliche Formularien unter den Überschr.: Eleccio per viam scrutinii. Tractatus de eleccione. Instrumentum prefixionis termini ad eleccionem. Decretum eleccionis per viam Spiritus sancti. Forma procedendi vigore compulsorie. Creacio notarii.
Bl. 19: Conclusiones Parisiensium und Alle conclusiones.
Bl. 19': Ad faciendum incaustum. — De marcha in litteris papalibus. — De ordine terminornm in Romana curia servandorum, und Ähnliches.
Bl. 21': Überschr.: Cronica quedam. Von 1396—1418. Diese Aufzeichnungen sind aus dieser Hs. gedruckt bei Oefele 1,610 als Anonymi Bavari Breve Chronicon rerum suo tempore gestarum ab anno Chr. 1396 ad a. 1418. Über die Bedeutung dieser Notizen als Quelle des Andreas vgl. oben S. LTX.
Bl. 22: Prophecia mirabilis de cursibus mundi. Vgl. Grauert, Meister Johann von Toledo, in den Sitzungsberichten d. philos.-philol. u. bist. Cl. d. k. b. Akad. d. W. 1901, S. 282,
Digitized by
— LXIX —
Anm. 1 und S. 283, 2. — Item alia prophecia magistri Johannis David. Gedr. das. S. 283; vgl. dazu S, 289. — Scripta Jo- hannitarum de Anticbristo. Ygl. das. S. 285, Anm. 18.
Bl. 24: Die unten S. 50,27 und 60,28 gedr. Privilegien, ferner jenes, aus dem 8. 60, 6 ein Auszug gedr. ist.
Bl. 26 — 102: Schottenlegende. Vgl. die Beschreibung dieses Teils der Hs. bei Dürrwächter, Die Gesta Caroli Magni der Begensburger Schottenlegende S. 7 ff.
Bl. 103: Anno domini 1347. Bomani citabant omnes electores regni et Ludwicum imperatorem et Earolum electum (vgl. unten S. 92, 44 ffl), sicut continet littera sequens. Gitacio tribuni a populo Romano electi. Gedr. Papencordt, Cola di Rienzi, Urkk. S. XII.
Bl. 104 : De iusticia Earoli Magni. Gedr. aus dieser Hs. NA. 9, 214.
Bl. 105: Cronica de ducibus Bavarie. Vgl. über dies wichtige, nur hier erhaltene Stück oben S. LVI.
Bl. 113: Quantus, quis, qualis fuerit Nemo. Vgl über dies Stück Denifle im Archiv f. Literatur- und Eirchengeschichte d. MA. 4, 330.
Bl. 115: Guntheri Alemanni Historia Constantinopolitana ed. Comte Riant. Oenevae 1875. Vgl. das. bes. Pröface S. XX. Am Schlnss: Scriptum per me Andream monasterii S. Magni confessoris in pede pontis Ratisponensis pi-esbyterum professum anno domini 1425. finitumque feria 4. (Juni 20) post festum SS. Gtervasii et Prothasii presidente Martine V. apostolice sedi, regnante Sigismundo Romanorum, üngarie, Bohemie etc. rege, et in tote regno Bohemie heresi Hussistarum inmaniter pullu- lante. Item exemplar suprascripti tractatas Oonradus Eck tunc temporis pastor parrochialis ecclesie in Amberg Ratisponensis diocesis michi supramemorato Andree comodavit.
Bl. 149: Anno domini 1349., cum statim inciperet annus iubileus, Clemens papa VI. fecit sermonem subscriptum. Vgl. unten S. 106, Anm. 3.
BL 153 : Descripcio fratris Oderici de ordine minorum de partibus infidelium. Ausg. in Acta SS. Bolland. 14. Jan. 1, 986 ff. ; Civezza, Storia delle missioni francescane 3, 741 ff. Am Schluss sagt Andreas von seiner Abschrift: Expliciunt hec anno domini 1422. feria 4. post dominicam Quasimodogeniti (April 22).
BL 173: Notiz über den Propheten Muhamed.
Bl. 174: Des Ritters Wilhelm von Boldensele Hodoeporicon ad terram sanctam (vgl. Röhricht, Bibliotheca geogr. Palaest. S. 73),
Digitized by
— LXX —
gedr. bei Oanisius, Antiquae lectiones 5, 2,95 (ed. Basnage 4,331) und in der Zeitschrift d. histor. Vereins f, Niedersachsen 18527 S. 236. Am Schluss: Explicit . . . scriptusque per me fratreni Andream et finitus anno 1422. feria 2. post dominicam Jubilate in die S. Floriani (Mai 4).
Bl. 196: Provinciale secundum curiam Romanam. Auf. Bl. 197' spätere Bemerkung: Nota, quod a fratribus minoribus Ratisponensibus anno domini 1428. habui in quodam libro registrum ab illo multum diversum. Am Schluss (Bl. 219): Scriptum anno domini 1422. presidente Martine papa V., reg- nante autem Sigismundo rege Romanorum.
Bl. 220: Sprüche des Magisters Konrad Derrer von Augsburg.
Bl. 221—224, 235—271: Diarium sexennale.
Bl. 224': Überschr.: De anno iubileo. Bricht Bl. 225 ab mit der Bemerkung: Nota, ceptum scriptum ibi de anno iubileo non perfeci, quia postquam cepi scribere, venit ad manus meas plenius ista materia, sed non omnino correcta, propter quod distuli; alibi tamen emendacius scribere intendo. Vgl. unten S. 106, Anm. 3.
Bl. 225'— 235: Überschr.: Ex quibusdam cronicis. Am Schluss: Has predictas hystorias seu fabulas scripsi ex cronicis magistri C. Derrerii rectoris scolarum in Augusta. Ich werde diese Teile des Geschichtenbuches Konrad Derrers, aus denen Weiland im NA. 9,211 Auszüge mitgeteilt hat, nebst den andern oben S. XXVII erwähnten Bruchstücken jenes Buches demnächst an anderer Stelle veröffentlichen.
Auf Bl. 27 1 * von späteren Händen Memorialverse (1400, 1457).
Die Chronica Husitarum mit ihren 94 Abschnitten erscheint in dieser Ausgabe zum erstenmal in ihrer wahren Form. Je zur ungefähren Hälfte ist sie allerdings in 2 Werken gedruckt. Höfler teilte im 2. Teil seiner Geschichtschreiber der husitischen Bewegung in Böhmen (in den Fontes rer. austr. Abt. 1, Bd. 6), S. 406 unter dem Titel Fratris Johannis Andreae Batisbonensis cronica inedita de expeditionibus in Bohemiam contra Hussistas haereticos die Chronik so mit, wie sie in clm. 14029 enthalten ist Hier aber finden sich nur 32 Ab- schnitte, und zwar meist erzählende, während besonders die Urkunden fehlen. Es liegt also nur ein willkürlicher Auszug aus dem Ganzen vor. Das scheint Höfler gar nicht zum Be- wusstsein gekommen zu sein (vgl. seine Ausführungen in Fontes rer. austr. 7, 180 flF.), trotzdem der Auszug Stellen bei-
Digitized by
GooglQ
— LXXI —
behalten hat, an denen auf folgende Urkunden oder andere Stücke, die der Auszug bei Seite Hess, hingewiesen war, oder trotzdem Stellen auf andere weggelassene in ausgesprochener Weise sich bezogen. Höflers Ausgabe ist, abgesehen von der ünvollständigkeit der benützten Es., ausserordentlich flüchtig und fehlerhaft. Besser ergieng es den meisten in der Chronica Husitarum enthaltenen Urkunden. Palacky hat in seinem zweibändigen Werk: Urkundliche Beiträge zur Geschichte des Husitenkrieges vom Jahre 1419 an (Prag 1873), aus cod. pal. vind. 3296, ^ was merkwürdigerweise Mayr bei der Beschreibung dieser Hs. im NA. 5, 126 nicht wusste, die von Andreas in seine Chronik der Husitenkriege eingereihten Urkunden „fast insgesamt'^ abgedruckt. Dieser Abdiuck genügt auch heutigen Ansprüchen noch, und ich habe daher bei all den in Betracht kommenden Stücken auf ihn verwiesen.
Was den Titel der Husitenchronik anlangt, so ist zu be- merken: Oefele 1, 11 kannte keine Hs. davon, und nur aus den Hinweisen des Andreas in seinen anderen Werken selbst, dass er über Geschichte der Husitenkriege anderswo ausführlicher geschrieben habe, sowie aus den Exzerpten, die Aventinus im 6. Band seiner Adversarien aus den husitengeschichtlichen Aufzeichnungen des Andreas machte, schloss er auf das einstige Vorhandensein eines Werkes — adhuc latet, sagt er — , das er von sich aus betitelt : Expeditio Bohemica ad versus Hussitas et de turbis Hussiticis. Dieser Titel ist ganz der Phantasie entsprungen. Auch der Höfler'sche Titel ist von diesem selbst geschaffen und erschöpft den Inhalt des Werkes nicht, wozu noch kommt, dass der Name des Verfassers dabei durch Unachtsamkeit (vgL unten S. 415, Anm. 7) entstellt wurde. Ich habe oben S. VI das Verhältnis der Husitenchronik zum Conc. Const. beleuchtet und habe dabei schon dargelegt, wie ich dazu komme, das titellose Werk, das Andreas einmal (S. 463,5) chronica quedam et presertim materiam Hussitarum nennt, also eine Chronik, die unter Anderem hauptsächlich Stoff über die Husiten biete, kurz und allgemein Chronica Husitarum betitele. Die Nummerierung der einzelnen Stücke rührt von mir her. Andreas teilte den Stoff, wie man aus der Stelle S. 430,7: sub rubrica propria, sieht, nach Rubriken ein, ohne diese, wie er es bei den Kapiteln im Conc. Const. that,.zu nummerieren.
Die Hss. des Werkes sind: 1, 2, 3, die oben beschriebenen,
* Im 8. Bd. der ETA. ist öfter die Dnickausgabe bei Palacky ver- elichen, ohne dass man die von diesem benützte Hs. heranzuziehen sich bemühte.
Digitized by
— Lxxn —
auch das Gonc. Const. enthaltenden Hss., ausserdem 5 und 6 (oben S. LXIII), die einzelne Teile des Conc. Const. wie der Ghron. Hus. enthalten.
1602 erschien Marquard Frehers Ausgabe der B. Chr. des Andreas. Der Titel lautet: Andreae Presbyter! Batisponensis Chronicon de ducibus Bavariae ante CC paulo nnnus annos scriptum . . . cum paralipomenis Leonhardi Bauholtz presbyteri ad annum usque 1486. Item eiusdem Andreae Histoiiae fundationum nonnullorum monasteriorum per partes Bayariae. Omnia nunc primum et quam integerrime editsL ex bibliotheca Marquardi Freheri, Consiliarii Palatini, cum eiusdem notis. Ambergae 1602. Diese Ausgabe wurde abgedruckt im Anhang von Boeclers Ausgabe der Historia rerum Friderici IIL im- peratoris des Enea Silvio, Strassburg 1685, ferner in Schilters SS. (nicht in dessen Thesaurus) rerum germanicarum, Strassburg 1702 und 1705. Man findet auch Ausgaben von Amberg 1604, 1611 und 1702, sowie Hanoviae^ 1604 und 1607 erwähnt, aber alle diese Angaben sind falsch, und, abgesehen von den genannten Strassburger Nachdrucken, existiert nur der Amberger Druck von 1602.
Freher benützte zu seiner Ausgabe 2, die er dem Herzog Maximilian I. von Bayern widmete und der er ein Widmungs- gedicht des Paul Melissus voransetzte, nicht eine einzehie Hs., sondern, wie er in "der Vorrede angab, teils Hss. der pfälzischen Hof- bibliothek, der Palatina zu Heidelberg, teils seiner eigenen Biblio- thek.* In der Absicht, den Text quam integerrime, wie es auf dem Titelblatt heisst, herzustellen, mengte er aber in den Text der B. Chr. (die Lesarten deuten auf Benützung unserer Hss. 1 und 5) auch viele Teile dar A. Chr., die nach seiner Mitteilung S. 213 sich in einem auch die B. Chr. enthaltenden (ansdieinend verlorenen) Hss.-Bande der Palatina befand, vereinigte beider
^ Mir scheint, dass die irrtümliche Angabe vod dem VorhandeDsein eines Druckes Hanoviae durch Oudinus, Comm. de SS. eccl. antiquis 3, 2467 eingeführt wnrde, der sich hiefür auf Bibliotheca Heinsiana 8. 314 bezog. Dort ist vor Freher^s Amberger Ausgabe des Andreas ein anderes Werk mit der Ortsangabe Hanoviae aufgeführt, und Oudinus scheint irrtümlich beide Notizen vereinigt zu haben.
• Vgl. seinen Briefwechsel mit Welser, gedr. bei Theoph. Sincerus, Bibliotheca hi8t.-crit. S. 224. 227. Ein Blatt seines Druckmanuskripts verwahrt das k. Geh. Hausarchiv in München als Mscr. Nr. 36.
• Über deren Schicksale vgl. Goebels Vorrede zur Ausg. von Frehers De secretis iudiciis olim in Westphalia (Eegensburg 1762); Senckenberg, Selecta iuris 1,391; Conring, Opera 6,610; Eccard, Hist. studii linguae germanicae S. 142; Burckhard, Hist. biblioth. Augustae Wolfenbatteli 1,186; Archiv 5,694; ADB. 7,335; Rockinger, Die Pflege der Gesch. durch die Witteisbacher S. 25.
Digitized by
— Lxxm —
Fortsetzungen und benützte sogar, wie sich an einzelnen Stellen (Preher S. 83,2 = unten 645,20; Fr. S. 96,4 v. u. = unten S- 653, 14 ; Fr. S. 219, 10 = unten S. 612, 36 ; Fr. S. 220, 16 = unten S. 628, 33; Fr. S. 220, 10 v. u. = unten S. 636, 18 ; Fr. S. 221,8 u. 7 V. u. = unten S. 639,7 u. 29) sicher feststellen lässt, die deutsche Übersetzung der B. Chr. Ausserdem mischte er noch nach Gutdünken die Texte der von mir unten nach- gewiesenen 1. und 2. Bedaktion der B. Chr., wobei er einmal S. 33 sogar in dunkler Erkenntnis angab: Haec desunt in posterioris compilationis exemplari. Dass hiedurch gerade das Gegenteil jener integritas des Textes, die man heutzutage ver- langt, zu Stande kam, ist klar.
In der That ist die A. Chr., gerade was bayerische Ver- hältnisse anlangt, in vieler Beziehung reichhaltiger als die B. Chr. selbst Eine Neuausgabe der B. Chr. nach der Forderung von Wahl (S. 17), nämlich unter A^usscheidung alles dessen, was nicht ursprünglich in ihr gestanden, sondern erst von späteren Ab- schreibern der ausführlicheren Darstellung halber aus der A. Chr. hinzugefügt wurde, hätte allein keinen besonderen Wert gehabt. Nur durch die Verbindung mit der A. Chr., aber neben einander, nicht in einander, und durch die Verbindung der letzteren hinwiederum mit den übrigen Werken des Andreas, besonders Conc. Gonst. und Chr. Hus., konnte bei einer Neuausgabe die erste bayerische Landeschronik in den ihr notwendigen Rahmen gestellt werden.
Bezüglich der von Freher mitgeteilten Forts, des Leon- hard Panholz von Opperkofeu, Priesters der Diözese Regens - bürg, zur B. Chr. des Andreas muss ich hier feststellen, dass es mir leider nicht gelungen ist, eine Hs. derselben aufzufinden. Vielleicht genügt dieser Hinweis, um Bibliothek- und Archiv- vorstände zur weiteren Suche zu veranlassen. Ich konnte mich nicht entschlieesen, den Text bei Freher nur abzudrucken, und es muss also vorläufig der alte Freher'sche Text noch genügen.
Über die von Freher ausserdem beigegebenen Historiae fundationum nonnuUorum monasterior um Ba- variae handle ich eingehend weiter unten.
Der Titel der B. Chr. als Chronica de principibus terrae Bavarorum rührt in dieser Form wohl von Andreas selbst her, wofür mir die üebereinstinunung der Hss. 1. 5. 7. 8. zu sprechen scheint
1: Kassel, Ständische Landesbibliothek. Hist. fol. 5. Sammelbd. Befand sich, wie unten noch gesagt werden wird.
Digitized by
— LXXIV —
im J. 1501 wahrscheinlich in der Bibliothek des Karthäuser- klosters Prül bei Regensburg. Erwähnt ist die Hs. bei üfFen- bach, Merkwürdige Reisen 1,58, darnach bei Aretin, Literär. Handbuch f. d. baier. Gesch. 1,127; beschrieben ist sie Archiv 6,204, dann bei Kronseder S. 26; vgl. auch NA. 23,248. 282 Ell. Papier, ausser Bl. 117—130, PergamentblL, die des Andreas B. Chr. enthalten. Einzige erhaltene Pergamenths. der lateinischen Chr. Sehr sauber und sorgfältig geschrieben. Verschwindend wenige Schreibfehler, sehr korrekter Tert der ersten Redaktion der Chr. Auf Bl. 97—116 enthält der Bd. die von Freher herausgegebenen Historiae fundationum nonnullorum insignium monasteriorum per partes Baioariae. Siehe unten bei der Kritik derselben. Bl. 167'— 188 gedrängte Weltchronik, welcher die des Andreas zu Grunde liegt.
2: München, k. Hof- und Staatsbibliothek. Clm. 338. (Beschreibung s. oben S. XXXT). Bl. 67—100' Abschrift der vorigen Hs. durch Hartmann Schedel. Am Schluss: Finit chronica principum Bavarie usque ad Ottonem, a quo modemi duces ortum habuerunt Non enim longius reperi. In historia tarnen pre- cedenti (vgl. oben S. XXXV) finis huius cronice reperitur. Scripsi Hartmannus Schedel artium et medicine doctor, phisicus Am- bergensis, anno domini 1477. die 3. mensis Novembris. Landes deo. Ich habe eingehend nachgewiesen (NA. 23,248), dass Schedel aus dem nun in Kassel befindlichen Sammelband, der, eben als Hs. 1 beschrieben, die B. Chr. enthält, dessen beide erste Stücke abschrieb, jetzt clm. 462 und 351. So ist es nicht zu verwundern, dass er auch von der B. Chr. eine Abschrift nahm, und zwar hier in clm. 338. Die Abschrift ist sehr genau, ohne willkürliche Änderungen.
3: München, k. Hof- und Staatsbibliothek. Clm. 1805. Papier. 2®. 15. Jh. 144 BU. Genaue Beschreibung in der 2. Aufl. des gedruckten Hss.-Kataloges. Im Register des letzteren leider ausgelassen und daher der Forschung bis jetzt entgangen.^ Bl. 97—132 des Andreas B. Chr. Die Schrift ist sicher die gleiche wie die der A. Chr. in cod. pal. vind. 3296 und zweifelsohne nach Vergleichung mit des Andreas Notizenbuch clm. 903 die des Andreas selbst. Die vorliegende Hs. erweist sich als die beste der vorhandenen des Textes der zweiten Redaktion und dürfte eine von Andreas selbst aus seinem Handexemplar gefertigte Abschrift ^ sein. Die Züge sind sehr
^ Abgesehen von zwei äusscrlich erfolgten Notierungen, Oberb. Arch. 2,188 u. NA. 9,409.
* Bandbemerkungen scheinen mir von Aventinus' Hand zu stammen.
Digitized by
— LXXV —
sauber und zierlich, die Miniierung und Anlage der Stamm- bäume sehr sorgfaltig. Die vorhandenen Schreibfehler sind leider nicht, wie in cod. pal. vind. 3296, durch eine verbessernde Durchsicht abgeändert. Die Chr. ist hier rein in der Form er- halten, welche sie im Jahre 1428 hatte. Zu bemerken ist, dass die meisten der ausser der Chr. des Andreas in dem Sammelbd. enthaltenen Stücke, hauptsächlich die Begensburger Heiligen Dionjsius, Emmeram und Wolfgang betr., nach meiner Über- zeugung in den gleichen sehr charakteristischen Schriftzügen geschrieben sind wie die Forts, der A. Chr. und alle folgenden Teile im cod. pal. vind. 3296, so dass anzunehmen ist, dass dieser Schreiber dem Ä.ndreas sehr nahe stand, wenn er in zwei dessen Autographe enthaltende Hss. einschreiben konnte.
4: Wolfenbüttel, herzogl. Bibliothek. Cod. 45. 6. Aug. fol. Genaue Beschreibung siehe bei Heinemann, Die Hss. d. herzogl. Bibüothek zu Wolfenbüttel 6,276, Nr. 2555. Enthält Bl. 56 — 77 des Andreas B. Chr., jedoch bricht die Hs. schon nach der Überschr. : De fundacione claustri in Strawbing (unten S. 555, 30) ab. Ausserdem sind an 3 Stellen je mehrere BIL ausgerissen, so dass der Text namhafte Lücken aufweist. Die vorhandenen mehrfach in falscher Folge gebundenen BU. sind sicher Abschrift von clm. 1805 ohne besondere Änderungen und Zusätze, doch mit vielen Schreibfehlem. Wann die Ab- schrift gefertigt wurde, ist nicht genau festzustellen. Wenn bei Heinemann a. a. 0. gesagt ist, die (nicht zur Chronik ge- hörigen) Blätter 38 — 77 des Sammelbds. seien ungefähr 1425 geschrieben, so ist diese Angabe wohl aus dem Datum der Torrede der Chr. des Andreas geschöpft. Jedenfalls gehören die Schriftzüge ins 15., nicht, wie es Archiv 6, 16 heisst, ins 16. Jh.
5: München, k. Hof- und Staatsbibliothek. Clm. 1222. 15. Jh. Sammelbd. Papier. 305 Bll. Zuletzt im Franziskanerkloster zu Freising. Bl. 110—147 B. Chr. des Andreas. Bl. 150—181 dieselbe deutsch. Kronseder (S. 27) hat die Bedeutung der Hs. verkannt, wenn er den hier gegebenen lateinischen Text als eine lateinische Bückübersetzung des deutschen Textes bezeichnet. Der lateinische Text ist hier nämlich ebensogut Abschrift der lateinischen Fassung der B. Chr. wie z. B. der von Kronseder so überaus hochgeschätzte clm. 14989. Dass die Überschriften wenig mit denen des letzteren überein- stimmen, wäre genauer so auszudrücken, dass clm. 14989 in der Forts. Überschriften hat, während sie in clm. 1222 (mit einer Ausnahme) fehlen. Unrichtig aber bemerkt Kronseder,
Digitized by
^ LXXVI —
dass der Text wenig mit clm. 14989 übereinstimme. Der Text ist vielmehr der gleiche, abgesehen von der fehlenden Vorrede, lind den auch sonst zwischen zwei Abschriften des nämlichen Werkes regelmässig bestehenden Abweichungen. Die B. Chr. in clm. 1222 ist eine vor dem Jahre 1469, aber wohl nicht lange vorher, gefertigte Abschrift. Denn in diesem Jahre machte die nämliche Hand, welche die in derselben Hs. Bl. 56 beginnenden Flores temporum bis zum Jahre 1469 fortsetzte (Bl. 107), neben einer Reihe von Zusätzen und Verbesserungen zum Text der Chr. ausdrücklich am Band die Bemerkung, dass die Witteisbacher usque in presens 1469 in Bayern regieren, während der Text des Andreas die Zahl 1428 enthält, und be- merkt in der von ihr vorgenommenen Forts, des Stammbaums : Albertus, qai iam regnat 1469. Die Forts, der B. Chr., von der- selben Hand geschrieben, reicht ebensoweit wie in clm. 14989 - Eine spätere Hand hat noch zwei Abschnitte aus der A. Chr. (über die Hochzeit Herzog Albrechts von München 1436 und den Tod Kaiser Sigmunds) hinzugefügt, die sicherlich nicht zur ursprünglichen Forts, der B. Chr. gehörten. Der Text ist schlecht, muss aber leider mangels erhaltener besserer Hss. für die Forts, zu Grunde gelegt werden.
6: München, k. Geheimes Hausarchiv. Manuscr. Nr. 2. Papier. 16. Jh. 2®. 42 BU. unnummeriert. Genaue Be- schreibung s. bei Rockinger, Üb. ältere Arbeiten z. baier. u. pfälz. Geschichte im Geh. Haus- u. Staatsarchiv, in Abhandlungen d. bist. Cl. d. k. b. Akad. d. Wiss. Bd. 16, 165. Die B. Chr. lateinisch. Die Schrift ist schön, der Text nach einer an- scheinend seihr guten Vorlage korrekt. In der Forts. (S. 576, 19) bricht die Hs. leider ab. Die Hs. war nach Rockingers Forschungen im Besitze des Pfalzgrafen Johann II. von Simmern- Sponheim (1509—1557), der sie mit zahlreichen Randbe- merkungen versah. Pfalzgraf Johann, der ein ausserordentlich gebildeter Fürst war (vgl. Schmidt, Geschichte d. Erziehung d. pfalzischen Witteisbacher S. XXVI), fertigte sich mit eigener Hand aus des Andreas Chr., also wohl aus der obigen Hs., auch eine im k. Geh. Hausarchiv (als Manuskr. Nr. 203) ver- wahrte Stammtafel des wittelsbachischen Hauses. Sie trägt von des Pfalzgrafen Hand den Vermerk: Uss bruder Anndreas zu Sant Mang by Regenspurg buch.
7: München, k. Hof- und StaatsbiblioÜiek. Clm. 14989. Papier. 2 <>. 75 beschr. Bll. Enthält Bl. 20-75 eine von Christophorus Hof&nann 1515 zu St. Emmeram in Regensburg gefertigte Abschrift d. B. Chr. (vgl. Kronseder S. 13, 14 und
Digitized by
— LXXVII _
25 ff.) Vorausgehen 2 Epigramme (Bl. 1), die Widmung der Abschrift (Bl. 2) und ein von Hoffmann gefertigtes Register (Bl. 2 — 19). Epigramme und Widmung lauten folgend er- mnssen :
Joannis Celvi Olestatini Philareti in sequentem chronicorum de piincipibuB Bavarie libellum epigramma tethrastichon.
Bayarico primum que gens consederit arvo,
Unde profecta domo, nomen et unde trahat,
Alta Bimul ducibus que sint cunabula Boiis
Nomina queque locis, iste libellus habet. Fratrifl Cbristophori Hofmanni ad S. Emmeramum Ratispone ad Jectorem quemcunque.
NoBse Yolens, lector, fuerint quo sanguine creti
Bavarice stirpis stemmate quove duces,
Huc ades et flores huius tibi carpe libelli
Et lege, si placeant splendlda gesta tibi.
Presbiteri Andree labor et tibi, credo, placebit,
Qui coluit Magni templa sacrata pii. Beverendo in Christo patri et domin o domino Erasmo abbati monaaterii S. Emerammi Ratispone frater Christophorus Hoffmannus presbiter et monachus ibidem professus debitam reverenciam et obedienci- am et siqnid haurire poterit de latere Christi crucüLxi.
Cum tua nuper pcrmissione, venerabilis abba, ripensem divi Magni confessoris in pede pontis Ratispone subintrassem ecclesiam, libellum quempiam Bavarie principnm hystorias ab origine gentis continentem casu preterque spem ofTendi. Hinc haud mediocii perfundebar gaudio, quandoquidem libellus prenominatus plerisque fortassis annorum domi retroactis delitescens curriculis ad lucem dcmum e tenebris prodierat. Animum igitur sumens prememoratum ab eins loci incolis ad rescribendum expostulavi libellum et obtinui ratus me tibi obsequium prestiturum haud modicum, dummodo tu hüs rebus deditissimus atque in hystoriarum cognicione meo iudicio in hac nostra urbe — absit assentacio — nulli crederis esse secundus. Domum igitur omni posthabita mora repecii, solitum meum chalamum corripui scriptisque, prout cernis, contradidi tibique dedicare et oferre dignum iudicavi, quo tuum, dum tibi per ocium licuerit, quandoque oblectaveris animum. Plurima nempe illic hactenus tibi in- cognita reperies. Enimvero,' ut ocius tibi, quod volueris, occurrat, singula in hoc libello contenta notatuque digna in hanc alphabeticam de proprio redegi tabulam. Accipe igitur, reverende senex, hoc tiii donativum alumni eo, quo offertur, animo; in templo etenim domini, ait divus Hieronymus, quivis offert, quod potest, alii aurum et argen tum, tum coccum, bissum offerunt et hiacinctum ; nobiscum bene agitur, qui preter squalidum nil pomidemus cucuUum et hunc mutuo acceptum, si pilos pellesque caprarum obtulerimus. Vale felicissime annosque Nestoris vive oracionibus fratrum adiutuB.
Ex solito Celle mee latibulo Ratispone obiter quarta decima Aprilis anno domini post sesquimillesimum XV^
Kronseder hat versucht, diese Abschrift als die beste vor- handene Hs. der B. Chr. des Andreas zu erweisen, doch hat er bei seiner Beweisführung andere Hss., die von ziemlich
Digitized by
— LXXYm —
gleichem Wert wie clm. 14989 sind, viel zu gering geschätzt, besonders aber clm. 1222 ganz unrichtig beurteilt (S. 27). Der leider bisher unbekannt gebliebene clm. 1805 hätte wohl zu richtigerer Erkenntnis verholfen. Hoffinanns Abschrift enthält die ganze Ohr. mit der Forts. Sie ist nicht genau, sondern oft willkürlich geändert. Für die Forts, kommen neben ihr nur die zwar aucli schlechten Hss. 5 und 9 in Betracht, die aber immer- hin noch besser sind als sie, da sie ihrer Vorlage getreuer folgen. Was die Entscheidung über Eichtigkeit der Lesarten gegenüber von 5 und 9 anlangt, so dient der Text der A. Chr. für die Teile, die beide Chroniken gemeinsam haben, als Richt- schnur. Gerade nach diesem Masstab erweist sich Hoffmanns Abschrift als sehr unzuverlässig, wie ihre Mangelhaftigkeit in dem Hauptteil durch die Übereinstimmung der andern von ein- ander unabhängigen Hss. festgestellt ist. Es erscheint daher die Zugrundelegung des Textes von 5 für die Ausgabe gewiss gerechtfertigt. Die übermässig zahlreichen Überschriften stammen sicherlich von Hoffmann.
8: Wien, k. k. Hofbibliothek. Cod. pal. vind. 3343 (Hist. prof. 471). Papier. 2«. 64 BU. Vgl. Mayr im N. Areh. 5,131. Enthält Bl. 11—59 die B. Chr. des Andreas mit der Forts, und einem Register auf Bl. 1—9. Bl. 60—64 von der gleichen Hand : Duces Bavarorum veteres coUecti per Johannem Aventinum. Beide Stücke sind Mitte des 16. Jhs. geschrieben. Die B. Chr. des Andreas ist hier sicher von des Christophorus Hoffmann Abschrift abgeschrieben.
9: München, k. Hof- und Staatsbibliothek. Clm. 338. S. oben S. XXXV und S. LXXIV. Enthält Bl. 105—121, von Hartmann Schedel (wohl 1477) geschrieben, die Forts, der B. Chr., und zwar vollständig, nicht nur Auszüge daraus, wie der ge- druckte Hss.-Katalog (2. Aufl.) angibt. Es sind sehr viele Schreibfehler vorhanden. Der Text bestätigt die Lesarten von Hs. 5 gegenüber Hs. 7. Aus dem umstand, dass zwei Stellen (Bl. 162 u. 168) Torhanden sind, die in jeder der 3 Hss. 5, 7 und 9 je an einem andern Platz erscheinen, möchte zu schliessen sein, dass jene Stellen in der oder den Vorlagen am Rand standen und spätere Zusätze des Andreas — sie stammen sicher von diesem — in seinem ursprünglichen Exemplar waren. Ähnlich mag es sich mit einer Stelle (Bl. 157) ver- halten, die nur Hs. 5 mit 9 gemeinsam hat. Drei Überschriften in Hs. 9 dürften von Schedel stammen.
10: München, k. Hof- und Staatsbibliothek. Clm. 27070. Aus Prül, später im k. Reichsarchiv München. Papier. 2®.
Digitized by
— LXXIX —
244 Bll. Titel; Tomas I. MS. Collectionum F. Francisci Griene- waldt Batisbonensis Gartbusiani Professi in Monasterio S. Yiti in Prael prope Batisbonam. Enthält Bl. 1 — 82 des Andreas B. Ghr. mit der Vorrede des Ghristophorus HofiFmann in Abschrift aus Hs. 7. Am Schluss Zusätze, die unten aus clm. 1222 (deutsche Übers.) mitgeteilt sind. Endlich: Explicit Chronica de Principibus Bavariae Andreae . . . Goepta per me F. Fran- ciscum Grienewalt Batisponensem Garthusiae S. Yiti in Pruell professum 12. Novembris et finita 17. Decembris 1611. Bruchstücke der B. Chr. enthalten
1. München, k. Hof- und Staatsbibliothek. Clm. 14719. Papier. 4^. 125 Bll. 15. Jh. Auf Bl. 98-111 Abschnitte von der Geschichte des h. Emmeram bis zu der des Erzbischofs Willigis von Mainz (unten S. 16 — 44).
2. München, k. Hof- und Staatsbibliothek. Clm. 14969. Papier. 4«. 342 Bll. 15. Jh. Auf Bl. 249'— 255 Auszüge aus der B. Ghr. von Anfang an bis 1389.
Die beiden ersten der vorstehend aufgeführten Hss. bieten den Text der Ghr. in einer wesentlich einfacheren Form als die übrigen.^ Diese Form macht durchweg den Eindruck des Ursprünglichen und ist nicht etwa als ein Auszug aus der Chr., sondern, wie schon Kronseder (S. 29) richtig erkannt hat, als eine erste Bedaktion derselben zu betrachten. Um über das Verhältnis dieser 1. zu der 2. Bedaktion Aufsehluss zu geben, genüge hier die Vergleich ung der Anfänge beider Texte. Die Vorrede findet sieh in beiden Bedaktionen A und B ohne wesentliche Abweichung. Das 1. Kap. der einfacheren Form ist in der umfangreicheren das 2. und ist zurückgedrängt durch ein anderes Kap., welches sich deutlich als später eingeschoben erweist. Das ursprüngliche 1. Kap. erzählt, wie die Überschr. sagt: De primis ducibus Baioariorum: Zur Zeit Oktavians und Gäsars kamen die Brüder Boamund und Ingramm aus Armenien und besassen als die ersten (primi) das Herzog- tum in Bayern. Ihnen folgte Adelger, diesem Theodo. Da, wo diese einfache Erzählung das 2. Kap. «bildet, zeigt sie auf- fallende Veränderungen. Die Überschr. redet nicht mehr von den ersten Herzogen in Bayern, sondern De principibus Bavarie tempore nativitatis Christi, und auch im Text ist, ab- gesehen von anderen Worten, jenes primi weggelassen. Warum?
^ Wenn Gewold in der Replicatio ad responBoriam epistolam M. Freheri de ]palatino electoratu (München 1612), S. 8 von einer Hs. spricht, die innmDeriB locis noch viel mehr biete als der Freher'sche Text, so dürfte diese Hs. wohl eine der A. Chr. gewesen sein.
Digitized by
— LXXX —
Weil nun ein Kap. vorausgestellt ist, in dem noch frühere Herzoge, Bavarus iind Norix, genannt werden. Dass die beiden Kap. in dieser Form der ursprünglichere Text gewesen wären und jene einfachere Form daraus ausgezogen worden wäre, erscheint schwer denkbar. Am einfachsten ist die Erklärung, dass der "Wortlaut der zweiten Form durch eine für die erste nicht verwertete Quelle veranlasst wurde. Hiefür spricht ins- besondere der dem Anfang der A. Chr. des Andreas, gleich- lautende Anfang des späteren 2. Kap., der von der Schöpfung der "Welt und der Geburt Christi ausgeht und — so, wie er lautet — gewiss eher zum Beginn des ganzen "Werkes passt als an den Anfang eines 2. Kap., wo er als überflüssig erscheint Ich habe unten S. 507 als Quelle des späteren ganzen 1 . Kap. die Yita Altmanni angegeben und zweifle nicht, dass Andreas diese Quelle erst ausbeutete, als der Text der 1. Redaktion schon geschrieben war. Das folgende Kapitel De condicione civitatis Ratispone zeigt eine ähnliche Verschiedenheit in zwei Redaktionen. Und hier vermögen wir sicher festzustellen, welche die frühere ist, nämlich die der einfacheren Form, w eil sie mit dem Text der A. Chr. übereinstimmt Der Inhalt der andern Form entspricht dem Schlussatze des späteren ersten Kapitels und berechtigt zu dem Schluss, dass auch hier die Abänderung auf Grund der neu herangezogenen Quelle er- folgte. Hier wie in den beiden ersten Kapiteln werden wider- sprechende Nachrichten nebeneinander vereinigt, ohne dass Andreas den Versuch macht, den Widerspruch aufzulösen. Ist es uns doch auch nur durch die Annahme zweier Redaktionen möglich, die Widersprüche, die bisher in den beiden ersten Kap. ruhten und unentwirrbar schienen, auf ihre Entstehung zurückzuführen. Ich werde an anderer Stelle zeigen — was in dieser meiner Ausgabe zum erstenmal durch die Scheidung der ersten und zweiten Redaktion deutlich hervortritt — , wie die heillose Verwirrung der bayerischen Stammessage im 15. Jh. und später hauptsächlich auf Verantwortung des Andreas zu setzen ist, der die im der 2. Redaktion neubenützte Quelle neben die Hitteilungen seiner früheren Quellen einreiht und zwei völlig getrennte Stammessagen dadurch ineinander wirrt. Was ich hier über den Unterschied des Textes in A und B in den 2 bezw. 3 ersten Kap. dargelegt habe, lässt sich in ähnlicher Weise weiterverfolgen. Hiezu kommt die Thatsache, dass die Lesarten in B schlechter sind als die in A, welch' letztere mit denen der in der B. Chr. als Hauptquelle benützten A. Chr. übereinstimmen.
Digitized by
~ LXXXI -
Es erhebt sich die Frage nach der zeitlichen Entstehung beider Redaktionen.
In A und B trägt die Vorrede das Datum 1425 Sept. 16. Diese Vorrede war schon ganz oder teilweise geschrieben, als Andreas noch an der Chr. arbeitete; denn bei Kaiser Heinrich II. (S. 530, 16) bezieht er sich auf sie: Hie est Heinricus ille, cuius mencio in prologo huius opusculi est facta. Die Jahrzahl 1425 kehrt in beiden Redaktionen als Gegen warts- An gäbe wieder in dem Kapitel De origine principum Bavarie (S. 511). In dem Text A erscheint kein weiteres derartiges Datum. Man wird also nicht ifehlgehen, wenn man seine Entstehung im Jahr 1425 annimmt In dieser Form (ohne die Geschichte der Witteis- bacher) dürfte die Chr. auch dem Herzog Ludwig überreicht worden sein, und als Ergänzung sollte wohl der wittelsbachische Stammbaum dienen, den Andreas dem Herzog vorher gefertigt hatte; vgl. Kronseder S. 29, Anm. 1. In dem zweiten Teil des Textes B aber, in dessen erstem Teil zweimal die Jahrzahl 1425 als Gegenwart angegeben ist, wird an 2 weiteren Stellen (S. 544,31 und S. 552,2 quer) 1428 genannt. Wie ist dieser Zwiespalt zu erklären? Die einfachste Erklärung scheint mir die zu sein: Der erste Teil erfuhr wohl schon 1425 die Um- arbeitung, während die zweite Hälfte erst 1428 hinzugefügt wurde. Wie sehr diese Erklärung berechtigt ist, wird sich unten bei der Untersuchung des Verhältnisses der deutschen Übersetzung zum lateinischen Text der B. Chr. zeigen.
Nach dem Gesagten ergab sich für diese Ausgabe die Notwendigkeit, die beiden Redaktionen neben einander in Er- scheinung treten zu lassen und nicht etwa nur allein die um- fangreichere und überarbeitete Textform abzudrucken, da schon durch eine solche Nebeueinanderstellung, wie ich soeben an dem Text der ersten Kap. gezeigt habe, wissenschaftliche Fragen zur Lösung gebracht werden.
Es wurde dem Text also für diese nicht geringe Schwierigkeiten bietende Anordnung für die Redaktion A die Hs. 1 mit ihren sehr guten Lesarten zu Grunde gelegt, für die Redaktion B des Andreas Autograph der Hs. 3, für die Forts., da leider keine bessere Hs. erhalten ist, die Ha. 5.
Bezüglich des Verhältnisses der B. Chr. zu den übrigen Schriften des Andreas, insbesondere zur A. Chr., ist zunächst zu erwähnen, dass naturgemäss Andreas die schon fertig vor- liegende A. Chr. als Quelle benützte. Wir geben diese Teile, mögen sie Manchem vielleicht auch als überflüssig erscheinen, doch voll- ständig wieder, damit das erste Bayerns Geschichte enthaltende
QaeUen and Eroerterangen M. F. I. VI
Digitized by
^ Lxxxn -
Werk in ungekürzter Form erscheine. A)idreas benützt seine eigene A. Chr. wie eine fremde Quelle. Er überträgt den Text aus jener meist ohne Änderung in diese. In verschiedenen Kap. der B. Chr., in denen er aus jener schöpft, fügt er in den entlehnten Text die Jahre und Namen des betr. damaligen Papstes und Kaisers nach seinen in den Kreisen gemachten Angaben ein.
Eine Anzahl von Quellen scheint Andreas erst nach Vollendung der A. Chr. kennen gelernt zu haben und benützt sie ausgiebig, wie unten bei der Untersuchung der einzelnen Quellen dargethan wird. Von den schon in der A. Chr. be- nützten Quellen ist neben den Fund, und dem Br. Chr. be- sonders das Chronicon de ducibus Bavariae in weiterem Umfang als dort ausgebeutet Von da an, wo die A. Chr. zunächst abschloss, also mit 1422, legt Andreas, da ja die Fortsetzung der A. Chr. erst nach der Chr. Hus. entstand, in der B. Chr. seine inzwischen geschriebene Chr. Hus. und seine Auf- zeichnungen im Diar. zu Grunde, doch nur für einige wenige Mitteilungen. Gerade jene Jahre sind in der ß. Chr. auffallend dürftig behandelt. Andreas wollte wohl nicht das, was er schon an mehreren anderen Stellen niedergeschrieben hatte, wiederholen. Ausführlicher wird die Chr. erst wieder in der Forts. Diese wie die Forts, der A. Chr. scheinen fast gleich- zeitig neben einander entstanden zu sein, wobei in der B. Chr. hauptsächlich bayerische Angelegenheiten berührt und ins- besondere die Husitenkriege weniger berücksichtigt sind. Von beiden Forts, ist sicher, dass sie nicht vor 1428 begonnen wurden; für die der A. Chr. können wir, wie oben S. VIII erwähnt, sogar schliessen, dass sie eben im J. 1428 angefangen ist Was also die der A. Chr. von 1422—1428 und die der B. Chr. von 1426—1428 bringt, ist sicher erst 1428 oder darnach geschrieben. So kommt es, dass in beiden das Diar. und die Chr. Hus. als Quellen benützt sind; an einer Stelle der Forts, der A. Chr. (S. 481,3) hat es sogar den Anschein, als sei die B. Chr. zu Grunde gelegt. Bei Aufzählung der zu seiner Zeit entstandenen Bauten nennt Andreas das J. 1428 (S. 568, 7) wohl aus keinem andern Grund, als weil er jene Notiz in diesem Jahr niederschrieb. Von 1428 an scheint Andreas bald in die A. Chr., bald in die B. Chr., bald in beide zusammen Einträge gemacht zu haben, ohne dass es möglich wäre, über- all zu sagen, in welcher Chr. der frühere Eintrag erfolgte. Das lässt sich nur in einzelnen Fällen erweisen. Möge es bei dieser Sachlage nicht als unkritisch aufgefasst werden, wenn
Digitized by
- LXXXIII —
ich der Raumersparnis halber in der Forts, der B. Chr. die mit der Forts, der A. Chr. übereiustimmenden Stellen sämtlich petit drucken liess, wenn es vielleicht auch möglich wäre, dass sie eher in der B.' Chr. niedergelegt waren und für die A. Chr. nur daraus abgeschrieben wurden. Mit dem kleinen Druck soll in jenen Teilen nicht gesagt sein, dass die A. Chr. für die betr. Stelle Quelle, sondern nur, dass die Stelle auch in der vorher abgedruckten A. Chr. zu finden ist. Es kommt hinzu, dass die Aufzeichnungen in der Form, in der sie in der einen oder andern Forts, stehen, oft nicht gleichzeitig gemacht sind. Der Nachricht über die Weinbergschäden von 1430 ist sogleich die über Weinüberfluss von 1431 angefügt (S. 474 u. 571 \ so dass die ganze Notiz in dieser Form ei*st 1431 oder später gefertigt sein kann. Aber die Datierung aus dem vorausgehen- den Jahr lässt darauf schliesseu, dass diese Daten schon damals schriftlich niedergelegt wurden, vielleicht in einem dem Diar. entsprechenden Notizbuch, welches später dann für beide Forts. verarbeitet wurde. Bei der Schilderung des Feldzuges gegen die Husiten 1431 in der B. Chr. äussert Andreas i^S. 573,23): Alibi tamen de hoc lacius scripsi. Dieser Hinweis bezieht sich auf die Forts, der A. Chr., in der jener Feldzug ausführlicher behandelt ist. Der Text der A. Chr. war also hier vor dem der B. Chr. niedergeschrieben. Der letztere aber kann nicht lan^e nachher verfasst worden sein, was sich aus folgendem Gesichtspunkt ergiebt: Zu demselben Jahr 1431 berichtet Andreas in der B. Chr. kurz nach der eben erwähnten Stelle (S. 574) von seiner Audienz bei Herzog Ernst in Straubing in einer Sache seines Klosters.^ Wie Andreas erzählt, fragte ihn der Herzog leutselig, was das Nächste sein werde, worüber er in seiner Chronik berichten wolle. Und Andreas sagte: „Gnädiger Fürst, es ist die Angelegenheit, in welcher ich hier bin. Hört Ihr sie gnädig an, so soll das das Nächste sein, was ich in meiner Chronik rühmend niederschreiben will." Der Herzog erfüllte den Wunsch, und Andreas schrieb die Geschichte in seine Chronik. Wir haben keinen Zweifel, dass sie wirklich proxime, wie Andreas sagte, unmittelbar nach jenem Ereignis niedergeschrieben ist, also 1431 wie die vorhin erwähnte Stelle, von der aus auf die weitläufigere Darstellung in der A. Chr. verwiesen ist. Auch diese ist 143 1 verfasst,
^ Gemeiner 3, 32 spricht davon, ea seien in dieser Sache ,,noch ver- schiedene eigenhändige Aufsätze des bprühmten Geschichtschreibers und Chorherrn Andres von S. Mang vorhanden, mittelst welcher derselbe den Schaden und die Zuspruche des Klosters vor dem Rat liquidirt hatte''. Meine Bemühungen, diese Aufsätze zu entdecken, waren vergeblich.
VI*
Digitized by
- LXXXIV -
und so scheinen jene Teile in beiden Chroniken in nicht weit von einander entfernten Zeiten, ja vielleicht gleichzeitig neben- einander entstanden zu sein. Tragen sie doch hier ähnlichen Charakter wie die Einträge im Diar. Die in der Forts, der B. Chr. nach den Ereignissen von 1433 eingeschobene Nachholung von Nachrichten aus den Jahren 1431—1433 (S. 577, 33: per repeticionem precedencium) scheint direkt der A. Chr. entnommen zu sein. Sie bringt mehrere Wiederholungen des schon im Text der B. Chr. vorher Gesagten, welche letzteren Teile gleich- zeitig mit denen der A Chr. 1431 1433 entstanden sein dürften. Doch sind einzelne neue Zusätze zu dem Wiederholungsabschnitt gemacht. Das scheint noch 1433 geschehen zu sein, da man den Ausdruck (S. 577,32): ut clarior fiat rerum Status, wohl auf die damalige Lage beziehen darf. Die Aufzeichnungen von lAM an sind dann wieder annalenhaft gemacht Andreas gebraucht hier (S. 579,20) selbst von der Art seiner Notizen den Ausdruck: more solito secundum annos domini, und zwar bringt er in der B. Chr. zunächst das, was auch in der A. Chr. enthalten ist; hieran aber reiht er Aufzeichnungen, die sich in letzterer nicht finden. Bei den folgenden Jahren nehmen diese Zusätze der B. Chr. gegenüber der A. Chr. immer mehr ab. An einer Stelle (S. 587, 10) gewinnt es fast den Anschein, als sei der Text der B. Chr. der frühere und aus dieser in die A. Chr. übernommen, welch* letztere aber dann schliesslich — die B. Chr. schliesst mit dem J. 1436 ab — bis 1438 allein weitergeführt wurde.
Eine in der A. Chr. nicht benützte Quelle citiert Andreas in der B. Chr. viermal ausdrücklich, die chronica de Schira, und bemerkt an einer dieser Stellen (S. 533,30) über sie: que hucusque in volgari ad manus meas perveneruni In der That liefert ihm die deutsche Scheyrer Chr., d. h. die Abschrift des Textes einer alten genealogischen Tafel, der sog. Fürstentafel, in der wittelsbachischen Hausstiftung Scheyern, vielfachen Stoff. In zahlreichen Hss. verbreitet, ist diese tief unter der lateinischen Scheyrer Chr. stehende fabelhafte deutsche Chr. (gedr. in der von Abt Stephan von Scheyern veranstalteten Ausg. des Chroidcon Schirense Konrads von Scheyern, Ingolstadt 1623, S. 229, dann in der Ausg. Strassburg 1716, S. 174, femer von Hefner im Oberb. Archiv 2, 188 und ohne Kenntnis letzterer Ausgabe von Maffei in Deutingers Bey trägen 6,410) anscheinend für Viele ein be- liebtes und gelesenes Buch gewesen, aus dem man sich über die glänzende Vergangenheit des angestammten Herrscherhauses
Digitized by
— LKXXV —
Aufschluss holte.^ A.ber schon Andreas nimmt nicht alle ihre Fabeleien gläubig auf und verwirft an einer Stelle (S. 525, 13) eine ihrer Angaben als einen durch das Alter geschaffenen Irrtum. Aus dem oben angeführten Ausdruck des Andreas, dass jene Übr. ihm bis jetzt deutsch zu Händen gekommen sei, darf vielleicht geschlossen werden, dass er von dem Vor- handensein einer lateinischen Scheyrer Chr. wusste und dass er bedauerte, allein auf jene deutsche Chr. angewiesen zu sein. Höchstwahrscheinlich entnahm Andreas seine aus der Scheyrer Chr. gemachten Exzerpte jener Abschrift, welche in dem clm. 1805, Bl. 44 — 48 enthalten ist. Das ist jener Sammel- band, worin Bl. 97 — 132 die von Andreas selbst geschriebene Abschrift seiner bayerischen Chr. eingebunden ist. (Vgl. oben S. LXXIV). Am Schluss der Scheyrer Chr. heisst es: ISTon plus repperi de ista materia scriptum in ünderstorfiF secundum exemplar quoddam transscriptum secundum exemplar pendens in ambitu supradicti monasterii Scheyren in octava festivitatis beatissimi patris nostri Francisci confessoris anno domini 1425. presidente sacrosancte dei ecclesie sanctissimo in Christo patre et domino domino Martine divina providencia papa V.^ Das würde zu der Thatsache passen, dass Andreas die Scheyrer Chr. in der A* Chr. noch nicht benützt hat und erst für die 1425 begonnene B. Chr. verwendet.
Eine in der A. Chr. von Andreas nicht unmittelbar be- nützte Quelle — er führt aus ihr dort (S. 31,7) nur eine von Konrad von liegen berg citierte Stelle an — wird von ihm in der B. Chr. ziemlich stark ausgebeutet, des Gottfried von Viterbo Pantheon (SS. 22,107). Im Kap. über Konrad H. (S. 531,36) führt er diese Quelle zuerst namentlich an, nach- dem er sie auch schon für vorhergehende Kap. benützt hat.
Gleichzeitig schöpft Andreas aber auch aus einer neuen in der A. Chr. nicht verwerteten Quelle, die ihrerseits wieder die Grundlage von Gottfrieds von Viterbo Pantheon bildet, nämlich aus dem Chronicon Ottos von Freising (SS. 20,83).
^ Eine kritische Neuausgabe auf Gruod der von Hundt (Abh. d. bist. Cl. d. k. b. Akad. d. W. 9, 270) zusammengestellten Hss. wäre wQnschenswert. 3 weitere (Wiener) Hss. yerzeichnete Mayr (NA. 5, 135 u. 143). Ich füge noch eine zu KremsmQnster befindliche Hs. hinzu, No. 141 der Bibliothek des dortigen Benediktinerklosters, Bl. 147—153. Am Schluss: Johannes Pawman scripsit 1464 etc. (Von dem nämlichen Schreiber stammt auch die Wiener Hs. 3447).
* Eine Abschrift der Scheyrer Chr. des clm. 1805 dürfte wohl die in cgm. 2928, Bl. 15—18 sein, da die letzten Worte gleichlauten. Dort wird gesagt: Scriptum Monaci in crastino 11 milium virginum anno domini 1429. presidente u. s. f. wie oben.
Digitized by
— LXXXVI -
Es lassen sich aber durch die von Gottfried an Ottos Text vor- genommenen Veränderungen die Stellen genau erkennen, in denen Andreas Gottfried abschreibt, trotzdem er auch dessen Quelle Otto zur Verfügung hatte. Ferner zeigt es sich, dass Andreas mehrmals sogar Ottos und Gottfrieds Text vermengt hat. Man vergleiche z. B.:
Otto Frising. Chron.
6,20: H u i u 8 maximae c o n - cusftionifi auctor
Gotifr. Viterb. j Andreas
Pantheon; | unten S. 528,9:
Hiiius mali actor di- ! Huius concussionisauc- citur quidam comes | tordiciturquidam coroe» fiiisse ex Baioaria qui- de Stira in ßagua- , de Scira in Baioaiia ex- daiu Bkirensis comes 1 ria extitisse. Quem , titisse. Quem Ungari memoratur, qui tarnen, Ungari tamqua m , tamquam eum, qui oos j)erfidiae8uaepoena8sol- eum, qui eos in mor- 1 incaute eductos morti
teni eduxerat, occide- i exposuisset, occiderunt. runt.
vens, dum Ungaros in- caute eductos morti exposuisset, ab eis tanquam traditor neca- tus est.
Es ist klar, dass der Wortlaut des Andreas aus den beiden Texten hergestellt ist: ein Stück aus der einen Quelle löst zweimal nacheinander eines aus der andern ab. Wo die Geschichte der Hohenstaufen beginnt, lässt Andreas Gottfried von Viterbo mehr bei Seite und entnimmt ausgedehnte Stücke dem Chronicon Ottos, nicht ohne allerdings hie und da die ge- kürzten Ausdrücke Gottfrieds zu verwenden.
Ausser dem Chronicon Ottos dienen dessen Gesta Fride- rici als Quelle. Hiebei citiert Andreas zweimal (S. 535, 23 und 540, 29) Otto als seinen Gewährsmann, indem er jedoch auch die Gesta allgemein als Chronica bezeichnet. Auch im Chron. Hus. (S. 451, Nr. 82) verwendet er ein Kap. der Gesta, die er dort ebenfalls cronica nennt. Und im Dialogus (S. 673, 31) kommt er auf den nämlichen Stoff zurück.
Mehrmals erscheint die Kastler Reimchronik des Abtes Hermann Lubens (1323—1356) als Quelle in der B. Chr. (Gedr. in Freyberg, Sammlung bist. Schriften u. Urkunden 2,455 und Moritz, Stammreihe der Grafen von Sulzbach 2,120). An